324 O 114/10 - 28.04.10 - PETA obsiegt gegen Schmähkritik
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Beklagte hat wohl behauptet, PETA manipuliert Bilder in seinen Videos.
PETA sagt jedoch, wir manipulieren keine Bilder in den Videos. Es sind Bilder, die Einfluss auf die Meinungsbildung haben. Die Videos sind entsprechend zugeschitten.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] PETA Deutschland e.V. vs. Madsack Online GmbH & Co. KG ua.
324 O 114/10 PETA Deutschland e.V. vs. Madsack Online GmbH & Co. KG ua.
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: RA Günther pp.
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen pp.; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl,
konfrontiert mit dem Vorwurf Anwalt ohne Moral zu sein
[bearbeiten] Die Richter
Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Wiese
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
23.04..10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
10:30, den Vorsitz innehabende Richter Gabriele Ritz: So. Wir haben die Schriftsätze des Beklagten vom 23.04.2010 für Gericht und Gegner. Die werden wir, werde in die Sitzung reingereicht. Zu Ihrem Fax können wir inhaltlich nichts sagen. Möchten unterbrechen. Wir haben überlegt zu unterbrechen. Wir haben Glück bis 13:00 Wir können bis 12:00 unterbrechen. Doch, bis 11:00
Pause bis 11:00.
11:00: Die Richter fehlen.
11:03: Die Richte betreten den Saal.
Richterin Ritz: Sie sind auch durchgekommen?
Klägeranwalt: Habe mir durchgelesen.
Richterin Ritz: Fange anmit den Gedanken, die wir gestern und gemacht haben und die heute noch gelten. Es geht um den Kern der angegriffenen Äußerung. Diese setzt voraus, dass es manipulierte Bilder gibt. Es setzt voraus, dass es diese gibt. Was sind manipulierte Bildsequenzen? Für uns sind es Tatsachenbehauptungen. Es müssten nicht die Bilder, die man vor Ort gefunden hat, sein. Es müssten reingeschnittene Bilder sein, oder tote Tiere sind zum Ort gebracht worden. Sie haben vorgetragen, es sind manipulierte Bilder oder manipulierende Bilder? D.h. Bilder, die Einfluss auf die Meinungsbildung haben. Die darlegungs- und Beweislast liegt beim Antragsgegner. Vor diesem Hintergrund haben wir Ihren neuen Vortrag durchgelesen und nut der eine Aspekt in der Bioeier-Sache könnte möglicherweise … . es wird vorgeworfen, es wurde was gezeigt, was nicht stimmt. Dieser dass Tierschutz… Es waren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe was zu tun hatten. Das heißt aber nicht manipuliert. Betrifft auch … Es geht um Kritik, dass es manipulierte Bilder gibt. Deswegen reicht es nicht aus, gar nicht5. Es gibt Kritik, aber nicht wegen manipulierten Bildern. Anknüpfungstatsachen … Da haben wir die eidesstattliche Versicherung Ast 10. Diese ist relativ … … anderweitige Aufmachung, wie in der Praxis vorgefunden. So dass wir derzeit nicht sehen, dass der Antragsgegner genügend vorgetragen hat, um zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu kommen.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: Vielen Dank. Die Erstmitteilung … Bilder wurden gezeigt, was nicht … Es ist nicht die Rede von gefälschten Bildern. Es geht um die Bildsequenzen, und nicht um die Bilder. Zum Beispiel das mit dem Stempel und dann die Eierlegbatterie mit den zusammengerotteten Hühnern. Manipuliert ist es immerhin, weil geschnitten wird. Aber, wenn der falsche Eindruck entsteht. Ist das Gleiche mit dem Kadaver aus der Tonne genommen und hingelegt. Verweise auf die Hannoversche Zeitung vom 13.10.09. Steht in der Unterzeile, später im … Es ist geschickt manipuliert. Es geht um die Bildsequenzen. Ist schon in Oktober 2009 veröffentlicht worden. Andere Dinge … Damit ging es bei der damaligen …. ob Gerichte verboten haben. Ist nicht abgemahnt worden. Es fehlte an der Dringlichkeit. Wenn nur Online.
Richterin Ritz: Anderer Kenntnisstand.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: .. nur zusätzlich, ob es Kritik gegeben hat. Bleibt nur die Frage, ob es manipulierte Bildsequenzen gab oder nicht. Ist immer noch Online. Kann so nicht funktionieren.
Klägeranwalt: Habe die Artikel vorgelegt. Dort ist es ganz anders. Dort steht, Trennung der Hoden wird so zusammen geschnitten, dass …. Der ganze Artikel geht darum, dass es manipulierende Bildsequenzen gibt. Ich habe damals gesagt o.k. So ist es gemeint im Zusammenhang. Jetzt wird es hier als Tatsache hingestellt. Hat sich auch verpflichtet, nicht zzu behaupten, dass die Richter, die Bilder als manipuliert gesehen haben. Zu Landkost kann ich nichts sagen. Muss zu Protokoll geben, muss das bestreiten, was Sie weiter vorgelegt haben. Wir haben gesagt, diese Artikel gibt es. Es ist immer dieser Artikel. Wir werden diesen Artikel angreifen. Wir wissen, dass Sie [Herr Scheuerl] maßgebend an diesem Artikel beteiligt warn, sage ich vorsichtig.
Richterin Ritz: Ich kenn die Landkost-Eier Es gibt den Stempel Bio, dann den mit den Hühnern.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: Kern der Aussage, der Betrug mit Bio-Freiland-Eiern.. Stempelmaschine – Landkost-Ei als Bio-Ei ausgewiesen, dann Käfighaltung.
Richterin Ritz: Dann ..
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: Landkost-Schnitt hat Biohaltung und Käfighaltung. Die Kameraleute - oder wer das auch war – sind durch die Ställe gegangen. Erwiesen sich als … Hat Dr. Haferbeck …
Klägeranwalt: Ist was passiert? Ich weiß es nicht.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: Nachdem das in die Presse raus war, wuirde nicht weiter verfolgt.
Klägeranwalt: Manipuliert heißt … Wie Sie das in den QS-Prozessen behauptet haben. Es sind sehr viel Äußerung, die nah an Schmähkritik sind. Der Artikel ist verschwunden bei den meisten, die wir abgemahnt haben. In Wikipedia wird in Wortlaut zitiert. Fragen, wie ist es rein gekommen?
Richterin Ritz: Ist zur Zeit glücklicher Weise nicht Gegenstand des Verfahrens.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: Es ist eine geschickte manipulierte Videosequenz. 2009 mit Bezug auf den Beitrag PETA manipuliert Bildsequenzen., Der Kern ist schon im Oktober 2009 diskutiert worden. Über das, worüber wir heute sprechen. Ein halbes Jahr später ist die Dringlichkeit nicht mehr gegeben.
Richterin Ritz: … Anlage des Artikels wird zu den Akten des Gerichts gelegt.
Klägeranwalt: Die Mache ist immer die gleiche.
Richterin Ritz: In der Online-Version ist das. In der Print-Ausgabe gibt es das nicht.
Klägeranwalt: Werden zusammengeschnitten.
Richterin Ritz diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt weiterhin, ich verweise zusätzlich auf die AG5, aus der es sich ergibt, dass in der Unterschrift bereits geschrieben wurde: Mit Geschick manipulierte Bildsequenzen in den Videos suggerieren die Tierschützler … Der Rest ist klar, was sich ergibt.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl: Im Antrag vom Oktober 2009 vom Verständnis genau so, wie jetzt gefordert.
Klägeranwalt: Wir hatten gewisse Gründe.
Beklagtenanwalt Dr. Walter Scheuerl lacht: Ja.
Richterin Ritz: Im Verfügungsantrag fehlt es deshalb an einem Verfügungsgrund, der im Artikel vom 13.10.2009 bereits die Unterlassung gefordert wurde, zu behaupten PETA Deutschland manipuliert Bildsequenzen. Dieser Einspruch ist nicht weiter verfolgt worden.
Klägeranwalt: Weil wir im Vortrag manipulierende Bildsequenzen hatten.
Richterin Ritz: Ist jetz klar. Haben wir noch nicht beraten. Anträge werden gestellt. Da wir diesen Punkt beraten müssen würden wir im Einverständnis mit den Parteien die Entscheidung im Tenor am Dienstag verkünden wollen. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung im Tenor wird verkündet am Dienstag, den 28.04.10, 12:00 im Raum B 334.
28.04.10, 12:00, Richterin Ritz: Die Einstweilige Verfügung vom 17.03.10 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
[bearbeiten] Kommentar
Na ja, es geht doch, die Zensoren mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.