27 O 1131/08 - 24.02.2009 - Google gewinnt auch in Berlin

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Herr Dr. R. M, K. und Frau K. vs. Google Inc. u.a.

24.02.09, 11:00 27 O 1131/08

Im vorliegenden Fall wurde auf Unterlassung einer Verlinkung in der Suchmaschine von Google geklagt, die zu einem Bericht auf der Webseite von verdi.de über ein Verfahren mit Bewährungsstrafe weiterleitete. Der Link selbst wurde schon aufgehoben. Im Verfahren geht es aber auch um so grundlegende Fragen, wie, ob eine Suchmaschine (resp. deren Betreiber etc.) für die Inhalte einzelner Suchergebnisse zu haften hat.

Der Rechtsstreit hatte die Hauptklage zum vorangegangene Verfügungsverfahren 27 O 475/08 gleichen Rubrums zum Gegegnstand.

Terminrolle Landgericht Berlin, 24.02.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Klawitter, Neben, Plath, Zintler u.a.; vertreten durch RA Dr. Neben und RAin Dr. v. Bassewitz
Beklagtenseite: Kanzlei: Taylor Wessing u.a.; vertreten durch RA Wimmers und Justiziar Dr. Haller

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander, Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: ... bei Hauptsache in Berufung gegangen ... das Kammergericht hat auf Juni terminiert ... Beklagte kommt als Störer in Betracht ... - aber tatsächlich Möglichkeit auf Suchmaschine einzuwirken, dafür reichen die Belege nicht aus. Wir meinen, wenn Google auf eine Rechtswidrigkeit hingewiesen wird, dann muss es diese auch abstellen. Bei Hinweis muss man das abstellen. Es soll ein Suchergebnis abgestellt werden - mehr nicht. ... soll von höherer Stelle entschieden werden. Es besteht erst mal keine Veranlassung, vom Verfügungsverfahren abzuweichen.

Beklagtenanwalt Wimmers: Der BGH ist von seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 1992 abgewichen.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden darüber nachdenken.

Beklagtenanwalt Wimmers: Es gibt eine klare Abwendung Rechtsprechung seitens des BGH.

Klägeranwalt Dr. Neben: Es ist nicht nur ein "Nicht-Berufen".

Beklagtenanwalt Wimmers: Ich war noch nicht fertig. Schon vor der Klageerhebung war die verlinkte Seite bereits nicht mehr im Netz, es war gar keine Weiterverlinkung mehr möglich. Die Suchmaschine hat mit dem Inhalt auf der Verlinkung nichts zu tun. Was die Kammer verlangt, wäre Folgendes: ... etliche Rechtsanwälte durchsuchen den Inhalt der Suchergebnisse ... wäre ein Geschäftsmodell für Abmahner ...

Richter von Bresinsky: Gerade nicht.

Beklagtenanwalt Wimmers: Das Landgericht Hamburg, die dortige Pressekammer, hat ausdrücklich gesagt, die Verlinkung ist ausgeschlossen, weil zu weit weg. Sie wären die erste Kammer, die diese Verpflichtung annimmt.

Justiziar der Beklagtenseite, Dr. Haller: Wir haben mit Abmahnanwälten zu tun, die darauf abstellen, Meinungen nicht mehr zugänglich zu machen. Wir sind Garant für die Informationsfreiheit in Deutschland - nicht mehr die, die die Inhalte machen.

Richter von Bresinsky: [...]

Klägeranwalt Dr. Neben: Sie sind privilegiert. Eine rechtswidrige alte Nachricht wird verlinkt.

Beklagtenanwalt Wimmers: [...]

Klägeranwalt Dr. Neben: Es geht uns nicht um Grundsätzliches hier. Ich lasse mich hier nicht in die Ecke stellen, als jemanden, der vier Verfahren aus einem Fall produziert.

Vorsitzender Richter Mauck: Das habe ich auch so nicht verstanden.

Beklagtenanwalt Wimmers: So war´s auch nicht gemeint. ...im Ganzen zu sehen ... Die Entscheidung hat lange gebraucht ... zumutbare Prüfung. Wie soll eine Suchmaschine das machen? Soll da ein Mitarbeiter die Inhalte aller Links durchchecken?

Justiziar der Beklagtenseite, Dr. Haller: ... Massengeschäft ... philosophische Diskussion ...

Richter von Bresinsky: Wer trägt das Risiko, wenn sie es nicht machen?

Justiziar der Beklagtenseite, Dr. Haller: Der Rechtsverletzer.

Beklagtenanwalt Wimmers: [trägt aus Kommentar o.ä. vor] - Sie müssen es nicht lesen, sie sind aber das erste Gericht ...

Klägeranwalt Dr. Neben: [...]

Vorsitzender Richter Mauck: Die Frage ist: wollen wir evtl. abwarten, bis das Kammergericht entschieden hat?

Klägeranwalt Dr. Neben: Wenn ... bereit [ist], das Urteil des Kammergerichts in einer Verfügungssache zu akzeptieren.

Beklagtenanwalt Wimmers: ... Verlinkung aufrechterhalten ...

Vorsitzender Richter Mauck: Wir wollen nicht unnötig eine der Parteien in Berufung zwingen.

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir sind da entspannt.

Vorsitzender Richter Mauck: Nur aus Kostengründen.

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir hätten schon gern ein Urteil.

Beklagtenanwalt Wimmers: Die Anträge scheinen nicht vollstreckbar zu sein.

Vorsitzender Richter Mauck: Warum nicht?

Beklagtenanwalt Wimmers: Der Link verweist quasi auf einen "Container".

Klägeranwalt Dr. Neben: Kann denn im selben "Container" noch anderes liegen?

Beklagtenanwalt Wimmers: Ja, z.B. ein Link, nur auf den "Spiegel". Dort sind täglich etliche, neue, andere Artikel.

Klägeranwältin Dr. v. Bassewitz: ... auch nicht verdi.de sperren ...

Vorsitzender Richter Mauck: Gut. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 07.04.09 um 11:00 in diesem Saal.

07.04.2009: 1. Die Klage wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags zuüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Urteil 27 O 1131/08

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.

Urteil mit Begründung 27 O 1131/08 v. 07.04.2009

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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