324 O 196/09 - 17.07.2009 - Keine namentliche Berichterstattung über "randalierende" Promikinder

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Waldbauer (Name geändert) vs. RTL

17.07.09: LG Hamburg. Verhandelt wurden gleichzeitig zwei Sachen, denn es klagten Brüder.

324 O 196/09 Waldbauer (Name geändert) vs. RTL

324 O 197/09 Waldbauer (Name geändert) vs. RTL

Viele Prominentenkinder möchten auch prominent werden. Liegt wohl an den Genen. Das soziale Umfeld ist jedoch anders als bei deren Erzeugern? Was ist aber, wenn die Prominenz auf tönernen gar fragwürdigen Füßen steht?

Eine interessante Diskussion zwischen einem Juristenprofessor Herrn Propf. Schuhmacher und dem Zensuranwalt Johannes Eisenberg, bekannt für seine rabiate Auftritte vor Gericht.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Es geht um Randale von Prominentenkindern. Was darf darüber berichtet werden? Waren es wirklich Randale?

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Goetze
Richter: Herr Bergt

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg; RA Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen; RA Prof. Schuhmacher


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

17.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Ist hier Robenpflicht? Habe eine Robe mit. In Berlin ist die Robenpflicht aufgehoben.

Vorsitzender Richter Andreas Buske möchte sich zu diesem Quatsch nicht äußern:

Klägeranwalt Johannes Eisenberg lässt es nicht drauf ankommen: Ihnen zur Liebe ziehe ich diese an.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Wir können Sie verstehen. In Berlin ist die Robenpflicht aufgehoben.

Der Vorsitzende: Nach Berlin verweisen können wir nicht.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Hoffentlich wird das OLG eine andere Meinung haben. Es ist ein Jugendlicher, der sich in die Öffentlichkeit begibt. Das man dort das Alter niedriger setzt, ist richtig, dass man hier aber meint, [das sind ganz normale Jugendliche, ist nicht richtig].

Der Vorsitzende: Ja, habe ich so befunden.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Man muss sich an folgendes erinnern. Das Ereignis wat vor anderthalb Jahren. Es war keine Straftat. … verbraucht …01.1.05.08. Weshalb wird berichtet? Der Sachschaden bestand darin, dass drei Tulpen … und ein Telefonhörer herausgerissen wurde, der nicht einmal zur richterlichen Ermahnung führte.

Kommentar RS: Interessant! Interessant! Richterliche Entscheidungen als einziger Maßstab für Moral und Recht. Oder wird Herr Eisenberg um Aufträge?

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Vielleicht wollen sie … nochmals schreiben. Sie wollen nicht behaupten, irgendwann in der Zukunft, … .

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Wenn er mit vierundzwanzig Jahren eine Biografie schreibt, dann wollen wir das Recht haben… .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg kennt die Zensurregeln besser: Wenn 2012 die Biografie geschrieben wird, dann wollen Sie schreiben? Das wären dann auch nicht erlaubt. Wenn Sie sagen, Sie wollen in der Zukunft das machen, dann brauchen wir gar nicht, die Wiederholungsgefahr zu diskutieren. Wenn Die meinen, … Wir haben einen Streitgegenstand, dann dürfen Sie nicht.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Das sehen wir anders. Wir können nicht nach dem, leben, was das OLG gesagt hat. Wir müssen über einen Jugendlichen von sechzehn Jahren, der in der Öffentlichkeit ist und sein Image aufbaut, berichten dürfen. Dann diese klassische Geschichte, was er als Schauspieler als Muster aufbaut. … Filmreihe … . Wenn er sagt, ich bin ein wilder Kerl, als Junge habe ich randaliert … . Meinen, dass dann das zulässig ist.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg in seinem Element: …. … ob sie einen Unterlassungsanspruch haben … . Es besteht Begehungsgefahr. Es soll noch berücksichtigt werden, seine Rolle als Schauspieler. … Er hat überhaupt keine Ahnung. Es gibt das Recht auf ungestörte biografische Selbstbestimmung.

Kommentar RS: Wie sieht es denn mit der biografischen Selbstbestimmung aus mit den Strafregister, dem Flensburger Punkteregister, den Personaldaten im Melderegister, der Meldepflicht, Schulpflicht etc.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Außerdem stimmt alles nicht. Es gab keine Randale. … Der 7. Senat richtet besser als die Kammer. Ein Heranwachsender bedarf eines besonderen Schutzes. Es ist kein Fall, der über den Einzelfall hinausgeht. Ich rede so intensiv, weil in der Korrespondenz es heißt, es muss vor das Bundesverfassungsgericht. Was ist heute alles entscheidungserheblich? Ich bitte die Äußerung von Herrn Schumacher ins Protokoll aufzunehmen. Dann gibt es noch weniger für das Bundesverfassungsgericht.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg fügt eine gewichtige Zensurregel hinzu: Sie dürfen nicht Mal berichten, wenn Sie diesen Prozess gewinnen.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Beide >Jungs haben randaliert, sind … . Jeder Jugendliche in diesen Alter hat mal … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Ich nicht. Merz ist mir einen frisiertem Moped gefahren. Ich habe immer gelernt. Wollte Professor werden. So was habe ich nicht gemacht. Randalierten jemand laut, schaudert es … .

Richter: Sie haben überlegt, ob Sie das Mandat übernehmen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Sie haben nicht randaliert.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Jugendliche …. Diese Berichterstattung hat pädagogischen Charakter … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Durch eine Generalprävention wird es nicht besser, was Sie sagen, Prof. Schuhmacher. Sie dürfen nicht anprangern. Sie dürfen nicht schrieben, der und der hat gesagt… so wie die Jugendlichen zum Randalieren neigen.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Vielleicht hat das gerade bei Ihnen dazu geführt, dass Sie nicht randalierten.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Mein Vater war Richter, er sagte mir, das darf du nicht. Das reichte. Warum soll ein … .

Richterin Dr. Goetze: … dass Herr Eisenberg in ihrer Sache …

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Ich möchte nicht, möchte überhaupt nicht , dass ein Bild von mir .. .

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Helm nicht aufgesetzt als Organ der Rechtspflege.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Bin nicht Organ der Rechtspflege. War privat. Musste abhauen. Man darf ja irgendwo ‚rum stehen ohne Helm. Ist doch eine Selbstgefährdung. Fahre vierzig Jahre Motorrad. Was wissen Sie, der Helm nützt nicht. Hier ging es darum, dass ganz fremde Leute im Gericht … .

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Herr Eisenberg wäre bereit, „die Äußerung, wie in der RTL-Sendung geschehen“ ‚rauszunehmen. Fällt mir schwer .. .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg versteckt sich hinter dem „schwachen“ Geschlecht: Werde das Frau Dr. Stork sagen.

Der Vorsitzende: Machen das einmal durch … 27.0ß3.09 … .“wie in der RTL-Sendung am 11.05.08 geschehen“ entfällt. Der Name des Bruders entfällt oder wird geklammert. In Hamburg gibt es für das Abschlussschrieben eine 0,8 Gebühr..

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Nehme die Klage diesbezüglich zurück, wenn Sie mir damit helfen können. 857 plus 700.

Richterin Dr.Goetze: …oder …

Der Vorsitzende: Der Kläger nimmt die Klage … 451,021 € zurück.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: In Hamburg, dass es in Hamburg auf das Abschlussschreiben eine 0,8 Gebühr … veranlassen will … .

Der Vorsitzende: … und stellt den Klageantrag zu 2 nach der heutigen Maßgabe um. Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Wolle wir uns noch was erzählen? Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.08.2009 in diesem Saal.

Beklagtenanwalt Prof. Schuhmacher: Für beide Sachen?

Der Vorsitzende: Für beide.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg fragt nach seinem Honorar: Sind die verbunden?

Der Vorsitzende: Nein,.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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