27 O 322/09 - 04.06.2009 - früherer rbb-Anwalt gegen rbb
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Reuter vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts
04.06.09: LG Berlin 27 O 322/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Filmaufnahmen des rbb auf der Havelinsel Valentinswerder. Es liegen widersprüchliche Aussagen vor, ob es hierfür ein Einverständnis gab oder nicht.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch, RA Höch
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann, RAin Dr. Kleinke
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
04.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hatte auf der Insel Valentinswerder der Antragsteller eingewilligt, dass von ihm ein Bildbericht verbreitet wird? … bekannter Redakteur Ulli Zelle … Er hätte nicht bemerkt, dass er gefilmt wurde, sonst hätte er nicht zugestimmt.
Antragsteller-/Klägeranwalt Höch: Ich weise darauf hin, dass alle eidesstattlichen Versicherungen gleichlautend sind. Vor Jahren war Ulli Zelle schon mal mit einem Bericht auf der Insel. Der Kläger ging damals hin, sagte „hier nicht, erst meinen Chef fragen“. Herr Reuter wäre nie darauf gekommen, nach dieser Vorgeschichte wieder in einen Bericht reinzusollen. Das ist doch plausibel.
Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Herr Reuter fragte, „wann bin ich im Fernsehen?“.
Antragsteller-/Klägeranwalt Höch: Alle eidesstattlichen Versicherungen sind in rbb-Schrift, das ganze Schriftbild …
Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Die Formulierung ist doch zweitrangig. Der Inhalt wurde unterschrieben. Eine gleichlautende Formulierung ist hier unschädlich.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ob der Aufwand von Zeugenvernehmungen die Sache wert ist? Vielleicht ist eine Kostenaufhebung möglich? Der Beitrag wird nicht weiter ausgestrahlt. Die Beweislage ist unübersichtlich. Sonst evtl. in zweiter Instanz … Lieber eine Unterlassungserklärung.
Antragsteller-/Klägeranwalt Höch: Das möchte ich nicht. Ist mir zwar schon klar, aber …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Ich weiß noch nicht, wie wir heute entscheiden werden. Wir werden beraten.
Am Ende des Verhandlungstages: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
Urteil 27 O 322/09 vom 04.06.2009
[bearbeiten] Kommentar
Wieder vertritt Anwalt Dominik Höch jemanden, der gegen seinen früheren Mandanten, den rbb, klagt.
Für die Pseudoöffentlichkeit ist das moralisch verwerflich. Es dient offenbar lediglich der Weiterentwicklung der Zensur-Regeln.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.