27 O 1191/08 - 24.02.2009 - Fehlende Distanzierung - Hessicher Rundfunk verliert

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[bearbeiten] Redheel GmbH vs. Hessischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts

24.02.09, 12:00 27 O 1191/08 Redheel GmbH vs. Hessischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts

Im vorliegenden Fall ging es um den Vorwurf der Verdachtsberichterstattung.
Terminrolle Landgericht Berlin, 24.02.2009

Über den Kläger steht so allerhand im Internet. Offenbar gibt es einen Zusammenhang zwischen Wolfgang Legere und dem heutigen Kläger. Wolgang Legere klagte seinerzeit gegen die Medien und verlor.

Zu der Vorgängen finden wir im Internet bei der community.ebay.de eine kleine Übersicht:

Besonders den "alten Hasen" in den eBay-Foren dürften Begriffe wie "Wolfgang Legere", "Redheel", "Funheel", und viele mehr noch ein Begriff sein. Es geht um "Verkaufsagenten und deren Schaden". Auch weil die öffentlich-rechtlichem Sender WDR und HR ja auch ziemlich ausführlich über diesen Wolfgang Legere berichtet haben. Nun scheint es so zu sein, dass er trotz der offensichtlichen Lage bezüglich Belege es für nötig gefunden hat, zu versuchen, gegen beide Sendeanstalten, sowie gegen in den Berichten aufgeführte Personen, einstweilige Verfügungen anzustrengen. Und dies, ist natürlich klar, beim bekanntermassen "Medien-feindlichsten" Gericht Deutschlands.

Nun, hier was dabei heraus gekommen ist:

OUTBAY (zum Bericht)

und hier:

OUTBAY (die Gerichtsurteile)

Die Berliner Zensurkammer hatte in vier ällen Wolfgang legere nicht Recht gegeben. Heute wurde anders entscheiden. Befrichterstattung ist gefährlich und teuer.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: rka Reichelt Kluthe Aßmann; vertreten durch RAin NN
Beklagtenseite: Kanzlei: Loh von Hülsen Michael; vertreten durch RA Dr. Ernesto Loh

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Jetzt zum Vorwurf des Klägers, es seien Mitgliedskonten angemeldet worden, wodurch dann dubiose Vorgänge ... keine ausreichende Distanzierung ... nirgends deutlich, dass der Beklagte sich distanziert hat. Niemand kann erkennen, dass der Hessische Rundfunk sich davon distanziert ... Verdachtsberichterstattung ... die Nichtanmeldung des Klägers bei Ebay sieht nur wie ein Feigenblatt aus ...

Beklagtenanwalt Dr. Ernesto Loh: ... hier nichts anderes, als Bericht über Verdacht ... keine Tatsachenbehauptung ... nichts Unumstößliches ... Irrtum ist nicht ausgeschlossen ... Ich habe ihre Hinweise wahrgenommen [zum Vorsitzenden Richter], die Verfügung wird wohl bestätigt.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden drüber nachdenken.


Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass die getroffene Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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