27 O 1123/08 - 06.01.09 - Legere vs. Oehmann
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Wolfgang Legere vs. Oehmann
06.01.09, 12:00 27 O 1123/08 Wolfgang Legere vs. Oehmann
Wolfgagn Legere bemühre sich des Klägerismus und verlor zunächst Mal.
In der Sache Wolfgang Legere gab es vier Verhandlungen an diesem Zensurdienstag. Allerdigs in allen vier Sachen wurde die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Es ging immer wieder um den Vorwurf der Verdachtsberichterstattung bei Versteigerungen von MP-3-Playern via ebay.
1. 27 O 1122/08 Wolfgang Legere vs. Westdeutscher Rundfunk Köln Bericht
2. Die hier berichtete Sache 27 O 1123/08 Wolfgang Legere vs. Oehmann wegen dem Vorwurf der Verdachtsberichterstattung bei Versteigerungen von MP-3-Playern via ebay.
3. 27 O 1152/08 Wolfgang Legere vs. Westdeutscher Rundfunk Köln
4. 27 O 1156/08 Wolfgang Legere vs. Westdeutscher Rundfunk Köln
Die Spezifik der beiden letzen Sachen konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht heraushören. In den Zivilverfahren genügt es, wenn es die Parteien wissen und das Ganze in den Schriftsätzen steht.
Terminrolle Landgericht Berlin, 06.01.2009
[bearbeiten] Corpus Delicti
eBay: Betrug mit Strohmann?
- Sendetermin Montag, 29. September 2008, 21.00 - 21.45 Uhr .
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Stand: 05.12.2008
- Beitrag bei YouTube
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite / Antragstellerseite: Kanzlei: rka Reichelt Klute Aßmann; vertreten durch RA Klute
Beklagtenseite / Antragsgegnerseite: Kanzlei: Loh, von Hülsen, Michael und Kollegen; vertreten durch RA Dr. Ernesto Loh und RA Dr. Cornelius Renner
[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander u. Rolf Schälike
Richter Mauck: Die Parteienvertreter beziehen sich weiter auf das Vorbringen im Verfahren 27 O 1122/08 ...
Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Von wem stammt die Unterschrift im Handelsregister in HongKong? ... schon interessant, weil er vorgetragen hat, dass ...
Antragstellervertreter Herr Klute: Wir können erklären, dass die Unterschrift auf der Vollmacht nicht vom Antragsteller stammt.
Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Sie wollen sich nicht dazu äußern, wer dann die Unterschrift für die Sunbow geleistet hat?
Antragstellervertreter Herr Klute: Nein.
Richterin Becker: ...bisschen glaubhafter, dass man sagt, wenn man weiß, wer es war, wer es war.
Das Gericht zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück und gab noch am selben Tag bekannt, dass die bisher bestehende einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen wurde.
Urteil 27 O 1123/08 v. 06.01.2009
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Weiterführende Links
Diskussion in OUTBAY
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.