7 U 47/08 - 16.12.2008 - Grünenthal – Film „Eine einzige Tablette“

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Grünenthal GmbH und Schulte-Hillen vs. WDR und Zeitsprung

16.12.08, 10:00 7 U 47/08 Grünenthal GmbH vs. Zeitsprug Film + TV
16.12.08, 10:00 7 U 48/08 Karl.Heinz-Schulte Hillen vs. Westdeutscher Runfunk (WDR), Anstalt des öffentlichen Rechts
16.12.08, 10:00 7 U 49/08 Grünenthal GmbH vs. Westdeutscher Runfunk (WDR), Anstalt des öffentlichen Rechts
16.12.08, 10:00 7 U 50/08 Karl.Heinz-Schulte Hillen vs. Zeitsprug Film + TV


[bearbeiten] Vorgeschichte

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Wir berichteten über die vier Prozesse am 25.01.08
Volle Pulle. Der Saal war brechend voll. Ca. 100 Besucher, viele Contergan-Geschädigte. Die Hälfte der Besucher musste stehen. Filmen wurde nicht erlaubt. Bänke wurde nicht reingeschafft. Ein neuer Saal wurde nicht angeboten. Ob die Brandschutzbedingungen eine solche Überfüllung erlauben, wissen wir nicht.
Alle drei Richtungen waren vertreten.
Die Filmemacher sowie das Fernsehen vertraten die Kunstfreiheit. .
Die Kläger vertraten die Zensur auf ihre Art. .
Die Dritten wollten einen Dokumentarfilm und kritisierten ebenfalls die Filmemacher. Es waren Conterganbehinderte unter den Zuschauern.
Mit vier Klagen sollte der inzwischen gesendete Film "Eine einzige Tablette" an diesem Freitag verhindert werden. Niemand weiß, welche Klagen folgen werden. .
Die heutigen Verhandlungen waren die Fortsetzung der Verhandlungen vom 11.05.2007. Die Kammer wollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, dann die Erstausstrahlung, um endgültig in den folgenden Sachen zu entscheiden. .
324 O 282/07 Grünenthal GmbH vs. Westdeutscher Rundfunk. Anstalt des öffentlichen Rechts Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal. .
324 O 281/07 Grünenthal GmbH vs. Zeitsprung Film + TV Produktion Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal. .
324 O 906/06 Schulte-Hillen vs. Zeitsprung Film + TV Produktion Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal. .
324 O 907/06 Schulte-Hillen vs. Westdeutscher Rundfunk. Anstalt des öffentlichen Rechts Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal. .
Am 18.04.08 wurde die Klage zurückgewiesen. Dazu erging einen Presseerklärung der Hamburger Pressestelle des Oberlandesgerichts.

Die Kläger gingen in allen vier Verfahren in Berufung,

[bearbeiten] Richter

Vors. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht Lemcke
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: für Schulte.-Hillen Kanzlei: Fried, Frank & Kollegen; vertreten durch RA Schulte-Hillen
für Grünwenthal GmbH Kanzlei Prof. Dr. Prinz Neidhardt Engelschall, vertreten durch Dr. Dünnwald sowie der Jutiziar der Firma Gerr Ziller
Beklagtenseite: für Zeitsprung Film + TV Kanzlei: Hogan & Hartson Raue; vertreten durch RA Prof. Hegemann
für den WDR Kanzlei Hasche + Partner, vertreten von Dr. Burghard Reinicke


[bearbeiten] Verhandlungsnotizen

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Verhandlung fand statt im Gebäude des Landgerichts Raum A156, dem großen Verhandlungsraum. Das war nicht nötig. Außer der berichtenden Pseudoöffentlichkeit waren nur noch drei Besucher im großen Raum plus ein freundlicher Gerichtswachtmeister. Bein Eintreffen des hohen Gerichts standen alle stramm, am strammsten die Anwälte auf beiden Seiten. Ein Zuschauer stand nicht auf, denn das ist in Hamburg nicht nötig.

Richterin Frau Dr. Raben hielt einen Lehrvortrag zur Kunstfreiheit und Zensur:. Beginnen wir mit den beiden Schulte-Hillen Sachen, die parallel laufen, auch aktenmäßig. Wir haben das ausführlich erörtert. Es gibt nicht viel Neues. Wir bleiben bei unserer Auffassung. Wir haben neu die BGH-Urteile und die des Bundesverfassungsgerichts. Mit der Esra-Entscheidung stehen wir nicht im Widerspruch. Es gibt deutliche Unterschiede, was die Kunstfreiheit und das Persönlichkeitsrecht betrifft. Die divergieren nicht so groß mit uns. Aber wir brauchen nicht mehr so kreativ zu sein. Zunächst zum Drehbuch: Aus den vielen bekannten Weitergaben im internen Bereich stellt sich für uns keine Verbreitung dar. Auch die Verbreitung unter den Mitgliedern der deutschen Filmförderung stellt keine Verbreitung dar. Es gibt keine Wiederholungsgefahr. Kommen wir zum Film. In allen vier Fällen versuchen wir es noch einmal darzutun: Das Bundesverfassungsgericht hat uns gesagt, um zu irgend einer Form der Betroffenheit zu kommen, muss der Betroffene erkennbar sein. Das ist bei Schulte-Hillen und Grünenthal der Fall. Grünenthal ist der Hersteller, Schulte-Hillen ist der Vater eines geschädigten Kindes. Die Merkmale sind da, aber nur die eines Vorbildes. Die nächste Stufe, die uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt, um darüber nachzudenken, ob das Persönlichkeitsrecht berührt ist, ist die zu entscheiden, ob der Betrachter im Film die Kunstperson als den Betroffenen sieht. Wir haben Bedenken, ob dem Betrachter die Kunstfigur als die des Klägers aufgedrückt wird. Es ist ein Kunstwerk, welches … Eigenes darstellt. Auch wenn der Titel des Films und der Film selbst sich künstlerisch mit realen Geschehnissen auseinandersetzt. Ist Paul Wille Schulte-Hillen? Sie haben Parallelen: Vater des geschädigten Kindes, Rechtsanwalt, der den Vertrag nicht unterzeichnet. Da geht es auseinander. Schon er Name ist eine künstliche Figur. Die Lebensverhältnisse sind anders. Es gab keine Sozietät, keine Krise in der Sozietät. Menschen, die Herrn Hillen kennen, sehen er ist es nicht. Er ist nur Vorbild. … Pleitgen, Adenauer sind die einzigen dokumentarisch realen Personen, wie die Nierentische, um die Figuren glaubwürdig zu machen. So auch die Möbel. Erzeugen meist den Eindruck eines Dokumentarfilms als ob die Macher im Besitz der höheren Wahrheit sind. Wenn es daran fehlt, kann man die Persönlichkeitsrechtsverletzung ausschließen. Man kann das auch anders sehen … auch wenn es wackelt. Im Zweifel muss man von der Fiktionalität und der Realität ausgehen. Das gilt auch für die einzelnen Szenen, wie die letzte mit dem Tritt. Der kleine Max stellt sich das so vor, wie in der Wirtschaft Verträge abgeschlossen werden. … Schluss des Filmes. Nach dem Bundesverfassungsgericht muss es eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung sein, weil es sich um ein Kunstwerk handelt. … Wir haben keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht angenommen. ... depressive, kranke Alkoholiker, Kinder vernachlässigt, Mafia geschickt … Versicherung abgeschlossen, Hotel … aufgegangen ist. … Das alles reicht nicht für eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Im vergleich zu dieser Person, Herr Schulte-Hillen, ... ist es nichts. Es ist all das, was das Bundesverfassungsgericht in der Kunstfreiheit zulässt. Wir meine, dass es hier mit dem …. Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung … fehlt. Die Realität wird auch nicht dargestellt. Zu Esra-Entscheidung: Dort sind es private Szenen … Wir meinen das auch, dass auch dieser Privatsphärenbereich nicht greift. Kein Zuschauer kommt darauf, dass das Innenleben der Familie dargestellt wird, insbesondere, was die Tochter betrifft. So sehen wir das zu Schulte-Hillen in beiden Fällen und werden der Berufung nicht stattgeben wollen.

Zu Grünenthal: Es ist vierzig Jahre her. Die beiden Fälle Grünenthal waren auch beim Bundesverfassungsgericht. Wir natürlich betroffen ohne Nennung der Gesellschaftsform. Der Zuschauer identifiziert das natürlich mit der Grünenthal GmbH. Nur aus der fiktionalen Sicht des Zuschauers. … es ist so, wie das BVerfG das nennt. Man muss in dem Bereich der Kunstfreiheit vom kundigen Leser ausgehen.

Es kommt nicht darauf an, dass eine bestimmte Zahl von Menschen die fiktive Firma mit einer realen verbindet. Wir gehen vom mündigen Zuschauer aus. Wir müssen uns fragen, gibt der Film die Illusion, dass das wirkliche Geschehen dargestellt wird trotz der Namen Contergan und Grünenthal?. Der Film nennt keine Quellen., sagt nicht, dass jede Szene richtig ist. Zu jedem Kunstwerk gehört es, dass es einen Realitätsbezug hat. In diesem Film ist der Eindruck, dass es real ist, stärker als sonst, aber im Film gibt ist eine besondere Distanz geschaffen dadurch, dass im Film andere Namen den Personen gegeben sind und damit gegenüber Grünenthal eine größere Distanz geschafft. Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass Fiktionalität vorliegt.

Dass auch die Szenen, die wir früher beanstandet haben, … ist für den Zuschauer erkennbar, dass es sich um eine Geschichte handelt. … freundlicher, … Chef …. Viele Szenen sind nicht ehrverletzend. Dass man sich freut, dass etwas verjährt, ist nicht unehrenhaft. Kurzum, wir meinen hier das Gleiche, dass das Unternehmen-Persönlichkeitsrecht nicht betroffen ist.. Dass es ein lang zurückliegender Stoff ist, kommt hinzu, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht greift. Vierzig, fünfzig Jahre ist es her. Ob es das Unternehmenspersönlichkeitsrecht überhaupt geben könnte, haben wir nicht überlegt. Aber es ist so und so ein abgeschwächtes Recht. Ein Recht gegenüber einer natürlichen Person können wir nicht erkennen.

Wir kommen zum Ergebnis, dass die Berufung in beiden Fällen zu keinem Erfolg führt. Wir haben damals überlegt, kommen aber zu diesem Ergebnis.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Es kommt nicht darauf an, ….in diesem konkreten Film. Das Gericht macht einen Fehler. … Sie können nicht entfremden. Bei Esra war es ein beschränkter Kreis, welcher die Klägerin erkannte. . Wir haben achtunzwanzig Mitglieder der Familie. Alle können es erkennen. Sie können diese Person nicht entfremden. Sie könne sagen, die privaten Umstände sind anders. Diese privaten Umstände waren damals nicht bekannt, und auch heute sind diese nicht bekannt. Das ist die künstlerische Verfremdung. Ich kann nicht einen Typus darstellen, der … . Das geht nicht. Alles das, was Sie zum Film sagten, ist künstlerische Verfremdung. Gerade das ist ehrverletzend. Sogar für einen größeren Teil mündiger Zuschauer. Es sind gar nicht mal Bemühungen unternommen worden, ihn zu verfremden. Das ist eine Kreis von 3.000 Geschädigten. … Hier nicht. Hier ist der Protagonist des Films … hat der Betrachter, der ihn identifiziert, keine Möglichkeit zu unterscheiden. Frau in der Nervenheilanstalt, vor Gericht umgekippt... Danach gar nicht erkennbar. Jetzt aber … Der Betrachter kann nicht unterscheiden zwischen Wirklichkeit und Fiktion. Aber die Relationen …. Contergan Schulte-Hillen finden Sie bei Google 100.000 Ergebnsise. Der Film ist nicht wegzudenken in Deutschland, auch nicht in Japan. Überall hat er die Geschädigten vertreten. Sie sagen, natürlich ist er nicht identifizierbar. … Das sind 3.000 Geschädigte und ihre Familien. Die können identifizieren, aber die meisten nicht. Wir müssen sehen, wie wird das Privatleben dargestellt. Ja, identifizierbar. Hier ist er nicht entfremdet..

Richterin Frau Dr. Raben: Das kann ich verstehen. Es stellt sich die Frage, hat der Film Entfremdung hergestellt oder Rechte verletzt.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Stand nirgends in der Presse, … . Der Betrachter sagt, das habe ich gar nicht gewusst. Da sind die E-Mails, die wir bekommen, unfreundliche, … Briefe, die Entschädigung fordern.

Richterin Frau Dr. Raben: Im Film ist er der Held. Der Film zeigt ihn als eine absolut positive Person. Die Entschädigungssumme wird als großer Erfolg gesehen.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Ist aber nicht die Realität.

Richterin Frau Dr. Raben: [Esra-Erntscheidung|Esra] ist anders. Trotzdem darf man solche Menschen als Vorbild nehmen. Muss dann alles stimmen?

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Ja, aber nehmen Sie alles Schmähende raus, die Ehe… .

Richterin Frau Dr. Raben: Das ist die künstlerische Freiheit. Wir gehen davon aus, dass Sie weiter gehen bis zum Verfassungsgericht. … leuchtet uns ein, dass in Kunstwerken das Wahre und Unwahre nicht unterschieden werden kann. Vielleicht …. Dass ein großer Teil das erkennt. Aber darauf kommt es nicht an.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Sie, Schulze-Hillen sagen, man kann gar nicht nicht identifizierbar machen. Das Bundesverfassungsgericht sagt, ob der Film gerade aufdrängt. Der Film drängt nirgends das auf. Paul Wegner … . An vielen Stellen zeigt der Film gerade, dass … .Wer der Lebensgefährte von Esra war, ist … . Der Leser, der das weiß, dem wird aufgedrängt, dass er aus dem eigenen Erleben das bewusst ist und … . Deswegen hat die Schweizer Mutter beim BGH verloren. Dass die Identifikation zwingend …. Gibt es nicht. Dass der Personenkreis, die ihn kennt größer ist, als bei Esra stimmt nicht. Esra hat den Filmpreis gewonnen. Es sind Tausende, die sie kennen. Esra hat bedauert, dass sie mit Maxim Biller zusammen war. Das Zählen hilft uns überhaupt nicht weiter.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Fritz Pleitgen hat gesagt, das liegt ihm am Herzen .. . das zum eigenen Erlebnis.

Richterin Frau Dr. Raben kontert: Ist aber im Film nicht so. Nur im Vorspann.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Ihr Argument, das Abzählen hilft nicht .. . Bei Esra hat ausgereicht … war ausreichend.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Reinicke: Was Sie, Herr Hillen, sagen oder die Vorsitzende heißt, … . Es fragt sich, was ist der Maßstab? Kunstfreiheit. Alle haben Recht. Da muss es aber Möglichkeiten geben, zu entfremden. Die es glauben, sind nicht der juristische Maßstab.

Grünenthal-Justiziar Herr Ziller: Vermisse das Ganze Drum und Dran. Wir hatten eine Vor- und Nachrecherche. … Kann mich erinnern an die Szene … . Was sagt der Fachmann dazu? Das legt dem Zuschauer nahe, das ist der Fachmann. Der Zuschauer sagt, das ist der Fachmann, das stimmt. Die Filmemacher sagen, das ist historisch wahr, es ist gut recherchiert. Der Zuschauer denkt, es ist wahr.

Richterin Frau Dr. Raben als Vertreterin der Kunstfreiheit: … dass es Menschen gibt, die alles glauben, gilt auch für diesen Film. … Wir müssen davon ausgehen, nicht alles stimmt. Die Gefahr gibt es natürlich. Man hätte natürlich den Namen des Filmes und den der Firma ändern können. Die Firma Grünenthal war erkennbar. Das ist das Problem der Kunstfreiheit. Sonst könnten sie jeden historischen Film kaputt machen. … unserem BVerfG. Sionst kommt man … dem Wahrheitsgehalt … .

Grünenthal-Justiziar Herr Ziller: Wenn ich einen Film mache, kann ich nicht Contergan und Grünenthal nehmen. Könnte noch schärfer sein. … .

Richterin Frau Dr. Raben: Diese Frage ist besprochen worden, ist von Ihnen als Vergleich abgelehnt worden, ist aber jetzt zu spät. Können Sie immer noch machen. Aber der Film ist raus.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald erklärte seine formale Zersurregel: … es ist deutlich geworden, dass man mit der Materie ringen muss. Ich geben Ihnen Recht, man muss zwei Stufen unterscheiden. …. Zur zweiten Stufe: Sie machen in Wahrheit in der zweiten Stufe keine Würdigung. Sie sagen einfach, so ist es., Fiktion, Kunstfreiheit, und prüfen nicht … wägen nicht ab. Das ist vorgetragen, das ist bestritten. … Wenn es eine hohe Deckungsgleichheit hat, schwindet. Der Teil der Entfremdung. Das was wir als unwahr sehen, sagen Sie, es ist Kunst. Wenn ich das in Zivilprozessen lösen will, muss ich das nebeneinander legen. Was Sie sagen, das sind Gedanken, aber nicht die richtigen. Sie haben nicht gesagt, das ist übereinstimmend, das nicht.

Richterin Frau Dr. Raben geht aufs Zählen ein: Alle Personen heißen anders als in der Wirklichkeit.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald als Zensurspezialist: Das spielt keine Rolle. Grünenthal … Niemand weiß, wie sie damals hießen. Das hilft nicht.,

Richterin Frau Dr. Raben lächelt

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Das ist der fundamentale … .

Richterin Frau Dr. Raben geht aufs Zählen ein: Was sagen Sie zu der Schwere des Unternehmens-Persönlichkeitsrecht im Vergleich zur Kunstfreiheit?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: … alle… sind gleich. Die Kunstfreiheit hängt so hoch. Bin ein Freund der Kunstfreiheit. Das Persönlichkeitsrecht ist auf gleicher Stufe. Wichtig ist das Persönlichkeitsrecht und nicht dessen Stufe. Wo nehmen Sie das her? Bei Esra, da stand die Intimsphäre im Vordergrund.. Jetzt fragen Sie, warum das weniger wiegt bei einer juristischen Person.

Richterin Frau Dr. Raben erklärt es einfach: Weil bei der juristischen Person nichts auf der Waage steht.

Richter Herr Dr. Weyhe: Das Problem bei juristischen Personen …. Sind es die gleichen, wie vor fünfzig Jahren, auch wenn es die gleichen Namen sind. Der Zuschauer geht davon aus, dass das Unternehmen damals 1:1 in seiner Handlungsweise zu heute steht.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : Dafür steht Grünenthal. …

Richter Herr Dr. Weyhe: Der damalige Grünenthal.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : Die Auseinandersetzung zwischen den geschädigten und Grünenthal ist immer der Konflikt zwischen den selben.

Grünenthal-Justiziar Herr Ziller: 50 Millionen … Sagen, bekommen nicht die 3.000 … Rente … Wenn Sie sagen, es ist en historische Vergangenheit, dann sagen wir,. Es ist für Grünenthal noch heute aktuelle. Es leben 2.800 Geschädigte in Deutschland. Andere sagen … abgeschlossen, Gras drüber. So lange Geschädigte leben, kann kein Gras drüber wachsen.

Richterin Frau Dr. Raben ist nicht auf den Mund gefallen: Es sind andere Personen als damals.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Sie sagen, sie sind damals über den Tisch gezogen worden, mit den Gesetzen. Grünenthal erhielt auf Grund der Gesetze den Persilschein. Aber gerade an diesem historischen Moment werden wir angegriffen. Mein Vater wird angegriffen, hat unsere Interessen verkauft.

Richterin Frau Dr. Raben weiß Bescheid: Gilt nicht für die heutigen Manager. Natürlich gibt es das Unternehmehns-Persönlichkeitsrecht.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : …. Würde aber bejahen bei diesem Sachverhalt.

Grünenthal-Justiziar Herr Ziller: Grünenthal wird heute noch gleich gestellt mit damals. … Frau W.… wird zum Boykott aufgerufen.

Richterin Frau Dr. Raben lässt sich nicht überzeugen: Trotzdem könnte die verstorbenen Frau W. eigene Persönlichkeitsrechte erheben. Enkeln haben nicht das recht des Großvaters.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : Wenn das Lebensbild verfälscht wird. Richterin Frau Dr. Raben weiß es besser: Nach 30 Jahren?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : … teilen Sie ebenfalls. Sie sagen, spielt keine Rolle, der Patriarch. Sie sagen, das hat keine Relevanz für die Abwägung, Kunstfreiheit und Recht … .

Richterin Frau Dr. Raben souverän: Es ist keine reale Person, ob der Zuschauer es glaubt oder nicht, darauf kommt es nicht an.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: … .

Richterin Frau Dr. Raben kontert: Eben nicht. Der Kunstbetrachter hat gefälligst mündig zu sein.

Richter Dr. Weyhe: Das ist in der Kunst so. Die Massen empören sich. Das ist der Unterscheid bei der Kunst zu der [journalistischen] Berichterstattung. Bei der Kunstfreiheit müssen wir nur die Kunstfigur des mündige Betrachters nehmen. Damit müssen wir leben.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Reinicke: Sie kommen in andere Bereiche. Ist der Verbraucher mündig oder nicht? Das ist keine Besonderheit. Eine Meinungsumfrage geht gar nicht, welche Szenen … .

Beklagtenanwalt Herr Prof. Heemann: Das ist das, was das Bundesverfassungsgericht zur Kunstfreiheit gesagt hat. Kunstwerke … . Insofern ist Ihr, Herr Dünnwald, eingangs genannte Argument schlicht falsch. Sie können nicht abzählen, wie oft Deckungsgleichheit besteht und darüber schließen. Das ist falsch. Richtig ist es, einen … zu prüfen, liefert der Film deutliche Anhaltspunkte für eine fiktionale Vermutung, dann haben wir es mit der Kunstfreiheit zu tun. Anders kann man nicht historischen Stoff mit solchen Kunstwerken herstellen und verbreiten. Ich habe Zweifel, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit der Kunstfreiheit gleich steht. Das Persönlichkeitsrecht ist …. Art. 2. Innerhalb dieses Rahmens hat das Bundesverfassungsgericht …. entwickelt. Menschenwürde, Intimsphäre … was höher steht. Artikel 5 GG setzt sich bei der Sozialsphäre in der Regel durch. Wir müssen Artikel 3, Absatz 1 GG … Intimsphäre … in anderen Bereichen. Die nicht … . Wenn das überhaupt in Artikel 2 GG im Rahmen … dann ist es gegenüber der Kunstfreiheit schwach..

Klägeranwalt Schulte-Hillen: … was wir hier machen, ist … . Wir haben die Wahrheit, wir ´haben das Prädikat des Betrachters .. kommt eine verkappte Berichterstattung … entgegen.

Richterin Frau Dr. Raben kontert klar und deutlich: Die historischen Zitate sind korrekt. Das heißt noch nicht … . Im Kern … . Heißt nicht, stimmt alles.

Zeitsprung-Justiziar: … .

Klägeranwalt Schulte-Hillen: … das ganz erste Pressegericht war 1:1. Erst später .. .

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : OLG hat gesagt, die Fakten sind nicht das Problem.

Richterin Frau Dr. Raben: Dem steht entgegen, wie der Film …. Musik … . Fangen wir an von vorn. Wo die Fakten stimmen, wo nicht.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : … . Richterin Frau Dr. Raben: Finde es sehr interessant.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : Überzeugt hat es mich nicht. Werde beantragen, die Revision zuzulassen.

Richterin Frau Dr. Raben: Werden wir nicht tun. Überlegen uns das aber noch einmal. Nehmen wir die Anträge auf.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : … Sie sagten, ein vergleich … . Nehmen .. . Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, die Kunstfreiheit ist entstanden durch die Ersatzfigur.

Richterin Frau Dr. Raben: … .

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald : … .

Richterin Frau Dr. Raben: … Auch das reicht nicht, um die Kunstfreiheit auszuhebeln. … Weil ein Roman im Roman dargestellt wird. Gut, man … Je schwerer die Ähnlichkeit, desto mehr die Distanzierung. Die Distanz ist die gleiche. Es musste keine zusätzliche Distanz geschaffen werden. Stellen wir nun die Anträge.

Zu allen vier Verfahren werden die Anträge gestellt mit dem Antrag auf Zulassung der Revision. In allen vier Fällen wird die Entscheidung am Schluss der Sitzung verkündet. In den Sachen 7 U 47/08 und 7 U 49/08 (Grünenthal) wurde der Streitwert der Berufung auf 200.000 Euro festgelegt.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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