27 O 902/09 - 05.11.2009 - kurz und bündig - einstweilige Verfügung aufgehoben
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Prof. Dr. med. Greiser vs. Axel Springer AG
05.11.09: LG Berlin 27 O 902/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall war für die Pseudoöffentlichkeit nicht zu erahnen, worüber verhandelt wurde, aber es war sehr kurz.
Offenbar ging es im vorliegenden Fall geht es umdas Thema Gesundheitsgefährdung durch räumliche Nähe zu AKWs. Siehe den Bericht zur Sache 27 O 901/09 - Prof. Dr. med. Greiser vs. Axel Springer AG.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Senft Kersten Nabert & Maier; RA Uhlig
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RA Prof. Dr. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
05.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Antragsgegneranwalt Prof. Dr. Hegemann: Jetzt ist auch noch der neunte Senat auf diese törichte Regelung eingegangen. …
Antragstelleranwalt Uhlig: Ich will die Bestätigung der Einstweiligen Verfügung.
Zum Abschluss der Verhandlung wurde bekannt gegeben, dass eine Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.