27 O 64/09 - 14.05.2009 - Geldentschädigung für Erkennbarkeit im Jahre 2004

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Taskoparan vs. Limelight Fernsehprodiktion GmbH

14.05.09: LG Berlin 27 O 64/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen vorproduzierten Bildbericht, dem seitens des ZDF noch ein Text unterlegt wurde. Die Klägerin protestierte dagegen, sie wurde als Stalkerin dargestellt.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei HK 2 Rechtsanwälte, RA Kertmann
Beklagtenseite: Kanzlei Köster, RA Köster

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

14.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Klage auf Geldentschädigung. Die Klägerin sei als Stalkerin gegenüber ihrem ehemaligen Lebensgefährten, hingestellt worden, das war im Jahr 2004. Das ZDF hat die Sendung der Produzentin schon ausgestrahlt, nimmt die Sendung so wie sie kommt, ohne weitere Eigenbehandlung.

Beklagtenanwalt Köster: […]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Klägerin ist erkennbar in dem Beitrag. Ich will nicht sagen, dass ich sie hier im Saal nicht wieder erkennen würde, aber es ist klar aus dem Gesamtzusammenhang, wer gemeint ist, für Kenner der Szene. Der Film ist 2004 gelaufen. Verwirkung? Die Verletzung kann nicht so schlimm sein, bei der inzwischen verstrichenen Zeit.

Klägeranwalt Kertmann: Im Ermittlungsverfahren hat sich erst herausgestellt, wer eigentlich Klagegegner zu sein hat.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Man hat sich im Beitrag um Unkenntlichmachung bemüht, ist bloß nicht ganz gelungen.

Klägeranwalt Kertmann: […]

Beklagtenanwalt Köster: Seinerzeit wurde per Telefon über eine Abmahnung gesprochen, auch über eine Unterlassungserklärung. Es wurde gefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was ich an meine Mandantin weitergab. Sie haben aber nur eine Unterlassungserklärung verlangt, damals 2005, danach nichts mehr. Die beiden Bilder sind untereinander schon äußerst verschieden. Das Schriftbild ist auch nicht ausschlaggebend. Wer trägt für eine Passivlegitimation die Verantwortung? Das Bild ist von der Firma Limelight, der Text vom ZDF, aus dem off. Es fehlt da an der Ursächlichkeit. Nicht meine Mandantin, sondern das ZDF ist für den Text verantwortlich. Jemand stellt sich der Kamera, wird gefilmt.

[…]


Vorsitzender Richter Herr Mauck: [gibt zu Protokoll] Beklagtenanwalt bestreitet die Echtheit der Unterschrift des Geschäftsführers der Beklagten. Kann man sich auch so richtig nicht vorstellen. Im Grunde ist eine Geldentschädigung drin. Es werden nur moderate € 5.000,- gefordert.

Beklagtenanwalt Köster: Meine Mandantin ist eine GmbH und hat keinen Geschäftsbetrieb mehr, hat auch kein Geld. € 250,- als Anerkenntnisbetrag.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde und auch eine Entschädigung von € 5.000,- zu zahlen ist.

[bearbeiten] Urteil 27 O 64/09

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.001 € sowie weitere 735,42 € zu zahlen, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2009.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Urteil mit Begründung 27 O 64/09 vom 14.05.09

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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