324 O 438/10 - 14.01.2011 - Offensichtliche Geschichtsfälschung wird erlaubt
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Nicole Glocke, Tochter eines StaSi-Romeo-Agenten, der seinerzeit von StaSi-Überläufer Werner Stiller verraten worden war, hatte ein ominöses Buch "In den Fängen von StB, MfS und CIA" geschrieben. Grundlage des Buches bildeten die krankhaften Phantasien eines Eugen Mühlfeit, eines tatsächlichen (sihe Klarstellung) Opfers der Staatssicherheit der CSSR und der DDR. Das "Geschichts"werk verkaufte sich schlecht, obwohl es als eine Räuberpistole den Lesern präsentiert wurde, in der u.a. der Regimekritiker Robert Havemann als Schmuggler von Bildern dargestellt wird. Auch der Diplomat Günther Gaus, Leiter der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR, sei angefragt worden und hätte zugesagt, die Anfrage zum Schmuggeln von Bildern an einen Mitarbeiter weiter zu leiten.
Die Witwe Katja Havemann hatte am Landgericht Berlin vergeblich auf Unterlassung geklagt, wie hier berichtet.
Nun klagt die Witwe von Gaus bei Buske. Beklagte sind u.a. der Verlag sowie die persönlich erschienene Autorin Dr. Nicole Glocke.
[bearbeiten] Klarstellung
Bei mir stand früher Mühlfeit wäre angebliches Opfer der der Staatssicherheit der CSSR und der DDR. Das stimmt so nicht. Eugen Mühlfeitn war tatsächliches Opfer der der Staatssicherheit der CSSR und der DDR.
| BUSKEISMUS Bericht | |
[bearbeiten] Erika Gaus vs. Nicole Glocke, Verleger Frank Böttcher
21.01.2010: LG Berlin 27 O 438/10 Erika Gaus vs. Nicole Glocke, Verleger Frank Böttcher
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch
Richter am Landgericht: Dr. Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Senfft Kersten Nabert & Maier; Rechtsanwalt van Eendenburg
Beklagtenseite: Preu Bohlig & Partner; Rechtsanwalt ...
Nicole Glocke persönlich
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
14.01.2011: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Buske: Frage der Aktivlegitimation: Würden wir für gegeben erachten, bejahen. Den Beweisantritt würden wie nicht als hinreichend erachten. Es kann möglicherweise dahinstehen, wenn es auch bei Unterstellung an der hin reichenden Eingriffsintensität fehlt. Im wesentlichen die Mephisto-Entscheidung, postmortaler Personenschutz. Art. 2 GG spielt keine Rolle mehr, es bedarf einer Verletzung der Menschenwürde. Wird das Lebensbild der Betroffenen verzerrt? Der Lebenslauf von Gaus wird nicht auf den Kopf gestellt. Das Lebensbild des Günther Gaus wird nicht verzerrt, weil die „Tathandlung“: „Gaus versprach einen seiner Mitarbeiter zu fragen, ob er sich an Schmuggel von Bildern beteiligen wolle“. Die Bundesrepublik und die DDR hatten …. Schmuggeln von Bildern aus der Tschechei stellt keinen Vorwurf des strafbaren Handelns nach westlicher Sicht dar. Hatte nur einen Mitarbeiter zu fragen, ob dieser bereit wäre. Die Frage impliziert, dass er selbst sich nicht beteiligen wollte. Im Lichte dieser … Tathandlung. Es wäre ein einmaliger Vorgang, nicht von Gewicht, welches das Lebensbild prägen würde. Die Vorgänge liegen lange zurück. Ein Verhalten, das nicht zwingend als gewerblich anzusehen ist. Das Interview K5 spricht gegen eine Beeinträchtigung. „Gefahr, entdeckt zu werden“ ..Wir haben die Entscheidung des Landgerichts Berlin. Wir habe da einige Passagen und meinen, es ist gravierender. Die dortigen Vorwürfe sind wesentlicher. Die Position von Havemann ist eine andere. Wir neigen dazu, die Klage abzuweisen. Hier ein neuer Schriftsatz des Beklagten zu 3) vom 11.01.2010. Brief von Dr. Winters.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Ja. Es geht um das Lebensbild von Gaus. Die Äußerung hat verschiedene Aspekte. Die Behauptung, er hätte sich am Bilderschmuggel beteiligt, wäre in jedem Falle, unabhängig von dem strafrechtlichen Vorwurf. Er missbraucht seine diplomatische Stellung für den Kunsthandel. Das wäre ein schweres Dienstvergehen gewesen. Er war Diplomat. Hätte sein Ansehen beschädigt, es hätte möglicherweise die Entlassung zur Folge gehabt. Der Straftatbestand irrelevant. Robert Havemann wurde wegen Devisenverfahren angeklagt, weil er im Westen Artikel veröffentlich hat. Es hätte also immense Folgen gehabt. Es hätte zum erheblichen Zerwürfnis der Beziehungen zwischen der BRD und der DDR geführt. Einmal heißt es, Gaus habe einen seinen Mitarbeiter fragen wollen, ob er sich an der Aktion beteiligen möchte. Wenn der oberste Dienstherr einen seiner Mitarbeiter fragt, dann bedeutet das … . Man mag es so sehen, dass explizit damit nichts zu tun hatte, aber … .
Richter Dr. Link: Er hat gesagt, er werde fragen. Es steht nicht, er hat gefragt.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Wenn er zusagt, einen Mitarbeiter zu befragen, dann ist das gleichbedeutend mit „ich delegiere das“. Der durchschnittlicher Leser liest das so, dass eine Historikerin diese schreibt. Wenn die Historikerin von der Birthler-Behörde Informationen erhält, dann ist es auch so zu verstehen, dass er versprochen habe, er werde dahinter stehen. Der genannte Eindruck entsteht. Es wird auch über die westliche Diplomatie behauptet, … Dr. Günther Gaus wollte beispielsweose nicht darauf angespropchen werden. Ist doch so, dass Gaus es gewesen ist. Es wird nicht die Frage gestellt, dass westliche Diplmaten daran beteiligt wären. Man kann zehn Leute fragen, lesen alle so. Es wäre ein schwered Dienstvergehen. das muss man sich überlegen. Jetzt heisst es im nächsten Satz: „Wie der genaue Verkauf abgelaufen ist, habe ich nie erfahren.“ und „Günther Gaus wollte nie darauf angesprochen werden“, dann ist klar, dass Gaus als Diplomat gemeint ist. Formulieren „Westliche Diplomaten haben über die Grenze gebracht“. Wie soll man es sonst verstehen? Behauptung, Günther Gaus habe sich an dem illegalen Kunsthandel beteiligt.
Beklagten-Anwalt 1: Hier wird mit einem Haufen Arbeitshypothesen gearbeitet.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Ist nicht die BILD-Zeitung. Kommt als wissenschaftliche Biografie daher. Es wird ein Buch mit vielen Fußnoten vorgelegt. Das ist genau der Punkt, dass gerade deswegen das postmortale Persönlichkeitsrecht geschaffen wurde. Es geht nicht um eine … . Hier geht es um die integrale Selbstverständlichkeit einer Persönlichkeit. Hat sich geäußert, so etwas nicht gemacht zu haben. Hat Dissidenten geholfen wie Wolf Biermann oder Kunze. Jedoch immer auf legalem Wege. Hier wird ein Vorgang dargelegt, der .. . Wenn man das so betrachtet, so ist das ein Paradebeispiel für das postmortale Persönlichkeitsrecht.
Richter Dr. Link:: Wir brauchen die Verletzung der Menschenwürde.
Alle drei Richter schauen gelangweilt drein.::
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Sozialer Achtungsanspruch als Bestandteil der Menschenwürde wird erheblich herabgesetzt.
Beklagten-Anwalt 2 unterbricht: Darf ich dazu Stelung nehmen?
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Nein, weil ich noch rede. Hätte sich selbst und seine ganze diplomatische Tätigkeit in Frage gestellt. Parallele zu den „vermögenswerten Ansprüchen“, da gibt es schon einen Unterlassungsanspruch, wenn ein Signet verwendet wird. Ist genau der Sachverhalt, der für postmortales Persönlichkeitsrecht gedacht ist. Wir wolle eine Unterlassung.
Beklagten-Anwalt 1: Hier wir vom Dienstvergehen gesprochen. Da müsste eine gesetzliche Norm verletzt worden sein. Welche denn? Normen der DDR? Nicht für Westbeamten relevant. Kein Gesetzesverstoß, wenn Bilder eines Malers mitgenommen werden. Wenn ich Ihre Schriftsätze mitnehme nach …, so gibt es kein Dienstvergehen. Sie glauben, durch Benutzung des Vorschlaghammers eine Relevanz herbeizuführen. Die zitierte Passage ist falsch. Gaus hat „nein“ gesagt, aber zugesagt, jemanden zu fragen. Das sind ein paar Sekunden. So etwas hat es tatsächlich gegeben, was ein FAZ-Korrespondent bestätigen kann. Herr Dr. Winters (74) hat kein Problem, das so darzustellen und das mit einem gewissen Wohlgefallen sieht. Ist genauso wie bei Herrn Gaus. Ich sehe den Fall nicht.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Also noch mal.
Beklagten-Anwalt 1: Wir haben das schon gehört. Ich habe es verstanden.
Beklagten-Anwalt 2: Ich finde auch, dass der Kollege das trübe Bild Geschichte mit der Lupe der Gegenwart beobachtet. Wir können unterstellen, dass Herr Gaus auch beim abwimmeln Diplomat war. Sehr zynisch gegenüber meinem Mandanten, der in einer Verfolgungssituation war mit Frau und Sohn, … erblindet.,
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Natürlich leisten die Diplomaten einen Amtseid, Schaden abzuwenden. Das was beschrieben ist, würden sie nicht tun. Noch dazu die Kontaktaufnahme zu Robert Havemann. Das hätte zur schwersten Konfrintation geführt. Havemann war unter ständger Beobachtung der DDR! Dann soll ausgerechnet mit dem ein Bilderschmuggel eingefädelt worden sein? Fällt schwer, zu glauben. Ein schwereres Dienstvergehen kann ich mir nicht vorstellen,
Beklagten-Anwalt 2: Ihnen fehlt die Fantasie.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Habe viele Prozesse um solche Fälle geführt. Die Autorin fand es nicht für nötig, die Klägerin zu fragen. Geht über Ehrverletzung hinaus. Gaus hat sich Zeit seines Lebens für Dritte eingesetzt.
Beklagten-Anwalt 1: Wen fragen? Es wird dargestellt, dass es zwei Deutungen gibt. Situation, die nicht gewiss ist, die nicht endgültig verifizierbar sind.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Stimmt nicht. Es stellt nicht nur eine Ehrverletzung dar. Gaus hat sich nur auf offiziellem und legalem Weg für politische Häftlinge eingesetzt. Wenn das aufgeflogen wäre .. .
Beklagten-Anwalt 1: Im Buch wird offen geschrieben. Es steht, der eine sagt das so, der andre anders. Es existieren zwei unterschiedliche Aussagen.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Stimmt nicht. Bezieht sich auf Robert Havemann.
Der Vorsitzende: Wie haben zwei verschiedene Möglichkeiten: 1. Wir können ein Urteil sprechen, die Situation haben wir oft. 2. Wir könnten festlegen, dass bei der Folgeauflage das rausgelassen wird.
Beklagten-Anwalt 1: Unser Herz hängt nicht daran, es wird keine Folgeausgaben geben. Unschön.
Richter Dr. Link: Wir wissen nicht, was die zweite Instanz sagt. Wann ….
Der Vorsitzende: Man könnte eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, wir halten unsere Zusagen ein..
Beklagten-Anwalt 1: Das Buch ist nicht so verkauft worden, wie es der Verlag erwartete.
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Es geht nicht nur ums Buch, sondern um die Aussage an anderer Stelle. Wenn das in Aufsätzen und Vorträgen wieder gesagt wird, sehe ich nicht, wie man um eine Unterlassungserklärung herumkommt.
Beklagten-Anwalt 1: Wir können außerhalb des Gerichtssaals über alles sprechen, aber protokollierbare Aussagen ....
Kläger-Anwalt van Eendenburg: Brauche eine Schriftsatzfrist.
Der Vorsitzende: Ich hätte noch eine Idee, aber ich lasse sie besser stecken. Man könnte schreiben, dass Frau Gaus diesen Äußerungen entgegentritt. Wir werden einen weitlaufenden Verkündungstermin beschließen,. Sie können außerhalb des Gerichtssaals mit Frau Gaus in Verbindung treten. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Die Klägerin kann auf die Schriftsätze der Beklagten vom 07.01.11 und 13.01.11 bis zum 11.02.11 erwidern. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.03.11, 9.55 in diesem Saal.
11.03.11: Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000,00 €
[bearbeiten] Urteil 324 O 438/10
11.03.11: Verkündung durch Richter Andreas Buske:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
- Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
- Streitwert 30.000,00 €
[bearbeiten] Kommentar
Aus berufener Hand haben wir erfahren, dass die Historikerin Nicole Glocke inzwischen selbst an den Aussagen von Eugen Mühlfeit berechtigte Zweifel hat.
Es stellt sich die Frage, weshalb Nicole Glocke nicht den Mumm hat, ihre Fehler zu gestehen, sich bei Katja Havemann und Erika Gaus sowie den Lesern und dem Verlag zu entschuldigen, und damit ihr Gesicht als Historikerin zu wahren?
Sprechen ihre geschäftlichen Interessen dagegen?
[bearbeiten] Videos zu dem Berliner Verfahren 27 O 886/09
[bearbeiten] Klarstellung
In den beiden Videos heißt es
"... dass dieser Tscheche Mühlfeit Bilder geschmuggelt haben soll ..."
Wir stellen klar: Eugen Mühlfeit ist Deutscher, lebte in der CSSR und kämpfte um sein Recht als Deutsvhert anerkannt zu werden.
"...die Bilder hat Mühlfeit von Jiri Kolar, dem Erstunterzeichner der Charta 77 persönlich bekommen ... aber war der Kolar nicht ab Januar 79 als Gast des Deutschen Akademischen Austausudienstes in Westberlin und lebte danach im Exil in Paris? Bis 90 glaube ich ... dass muss ein Phantom gewesen sein, mit dem sich der Mühlweit in Paris getroffen hat..."
Wir stellen klar:
Diese Aussage enthält Fehler. Wir werden nach Klärung klar- bzw. richtigstellen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.