28 O 0371/10 - 27.10.2010 - Buchautor Rolf Basedow möchte sein Geld

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht wie immer ums Geld. Buchautor Rolf Basedow möchte sein Geld.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Rolf Basedow vs. Wolfgang Delhaes

Landgericht Köln Az. 28 O 371/10 Autor Rolf Basedow vs. Insolvenzverwalter Wolfgang Delhaes

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht Büch
Richter am Landgericht Schiminowski
Richter Dr. Müller

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hertin pp.
Beklagtenseite: Kanzlei Fink, Henkel & Partner

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Büch: ...gerne verschoben... Problem im Telefonat... auf Grund des Eigencharakters...

Beklagtenanwalt: ...in den nächsten Wochen derartig ausgebucht... ist also kein Affront...

Richter Büch: ..interessanter Fall... Insolvenzordnung... Klagevertreter... nur eine Masse-Verbindlichkeit... § 103.. wenn es... überhaupt gibt... Begründlichkeit der Klage... wir meinen keine Ansprüche stellen zu können... Vertrag aufmerksam liest... Ziffer 12... 30.000 € missverständlich formuliert... wir neigten nach der Vorberatung... ist der Kläger vergütet worden... nach der Vertragsauslegung dass der Kläger... Drehbuch...gütliche Einigung... (diktiert)...es erscheint Dr. Delhaes (12:10 h) ...Berufungsrisiko ...vor diesem Hintergrund ... auch deutlich unter der Hälfte der Forderung liegt ...

Klägeranwalt:...Drehbuchhonorar ... an die Produktion ... ähnlichen ... ZDF Mainz ... 90 Minuten davon die Hälfte 45 Minuten ... was liefert der Produzent ... wir haben geglaubt es sollen 8 Rollen werden...

Richter Büch: ...eine andere Tätigkeit... das meint man so... Es liegt ja nicht in der Hand des Schriftstellers... Redaktion tüfftelt das aus...

Beklagtenanwalt: Ich bin noch nicht so lang...

Klägeranwalt:....kann das ja nicht so abwickeln wie beim Verkauf von Kartoffeln... der macht Ihnen aus 60 Minuten auch 15 Minuten... ein starker Regisseur... Budget... künstlerisch erfüllen...

Richter Büch: ...sicherlich auch noch nachberaten... kommt eine gütliche Einigung in Betracht...

Klägeranwalt:. ...kann ich nicht sagen... kann telefonisch... fürchte, bringt aber nichts...

Beklagtenanwalt: ...später... kann dem nicht ganz folgen...

Richter Büch: ...Besonderheit... ursprünglich mit 45 Minuten... wurden rund 60... nach der Insovenz

Beklagter:...Sendeschema... keinerlei weitere Tätigkeit...

Klägeranwalt:. Das geht nicht.

Richter Büch: ...Besonderheit des Urheberrechts... der Lichtbilder... seine Lizenz...

Beklagtenanwalt: ...Vertrags...

Richter Büch: ...könnten über Vertrag entscheiden... 20.000 oder 25.000... damit ist die Sache erledigt

Klägeranwalt:. …

Richter Büch: ...ursprünglicher Vertrag... da wird erstmals von ursprünglichlichem Vertrag gesprochen...

Klägeranwalt:. ...wenn es nachträglich geändert worden war...

Beklagtenanwalt: ...die 50%-Regelung... kann ich nicht...

Klägeranwalt:. ...kann ich nicht, weil ich weiß, wie Herr Basedow denkt...

Beklagtenanwalt: Vielleicht telefonieren Sie mit ihm? ...20 bis 25.000 angemessen ist... Entscheidung nächste Instanz schwierig... Interesse daran... nicht noch in 3, 4 Jahren...

Klägeranwalt:. ...ja, bei 32... es so üblich ist...

Rundum Heiterkeit. Die Sitzung wurde hier unterbrochen. Klägervertreter will telefonieren. Die Richter zogen sich zurück.

Bevor die Sitzung fortgesetzt wurde, kam K zurück und informierte B/B2 mündlich darüber, dass Herr Basedow 25.000 machen will. Zwischen K und B/B2 wurde in lockerer Form weitergesprochen. B und B2 verließen nach der mündlichen Mitteilung durch K den Saal.

Richter Büch kam in Zivil in den Saal und ging in das Richterzimmer. Danach betrat er im Talar wieder den Saal und ging zu dem Beklagtenvertreter und dem Beklagten in den Flur.

Nach ca. 15 Minuten wurde die Sitzung fortgesetzt.

Richter Büch:...Ergebnis erreicht?

Beklagtenanwalt:. und...Rechnung plus MWSt...

Klägeranwalt:.

Richter Büch: 20.000 zuzüglich MWSt...

Zwischen den Parteien erfolgte mündliche Auseinandersetzung um die MWSt, ob Netto der Brutto.

Richter Büch: (diktiert) Die Kammer unterbreitet einem Vergleichsvorschlag...folgender Vergleich... der Beklagten einen Betrag von 20.000 plus MWSt... Kosten des Vertrages Kläger 2/3, Beklagter 1/3. Der Betrag wird erst fällig, wenn der Klägerin eine Rechnung ausgestellt wird ...

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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