27 O 439/09 - 11.06.2009 - Rechtsanwalt Eisenberg möchte nicht fotografiert werden

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Rechtsanwalt Eisenberg vs. RBB Rundfunk Berlin Brandenburg

11.06.09: LG Berlin 27 O 439/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Filmaufnahmen in einem Gerichtsgebäude, bei denen weiter ab vom Verhandlungssaal auch RA Eisenberg gezeigt wurde, wie er durch das Gebäude geht. Der Grad der Beteiligung an der Verhandlung, über die berichtet wurde, ist dabei strittig.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Dr. König und RA Eisenberg selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich, Justitiarin und Dr. Sigmund

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Also sie kommen da durch die Glastür und verschwinden dann.

Kläger Eisenberg: Es ist der Übergang vom Altbau zum Erweiterungsbau. Ich ging da nur entlang.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dort ist eine Tür mit Kontrolle.

Kläger Eisenberg: Nein, es war keine Kontrolle da. Sie waren doch gar nicht dabei [zum Gegenanwalt].

Alle Verfahrensbeteiligten beugen sich über eine Skizze.

Kläger Eisenberg: Die haben mich hier fotografiert. Die Bilder die der … gemacht hat, waren hier in diesem Bereich.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: RA Eisenberg wehrt sich dagegen, dass sein Bildnis veröffentlicht wird, wenn´s nicht g´rad´ in einer Hauptverhandlung ist. Damals gab es ein Urteil im Prozess „Kommunist“. Einen Tag nach der Entscheidung des BVG wird Eisenberg gezeigt, wie er das Gerichtsgebäude betritt. Sie sind als einer der Protagonisten … sitzungspolizeiliche Anordnung …

Kläger Eisenberg: Ich war doch gar nicht beteiligt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie sind doch aber einer der Beteiligten im weitesten Sinne.

Kläger Eisenberg: Frau Dr. Schork vertritt doch … was hab´ ich damit zu tun?

Beklagtenanwalt Reich: Der Punkt hier ist doch, dass … - das ist unstreitig … nicht aufgelauert. Auch Herr Eisenberg wusste, dass da Journalisten standen.

Kläger Eisenberg: Was erzählen sie da?! Der RBB war Pollführer.

Beklagtenanwalt Reich: Der RBB ist nicht das ZDF. … bedroht …

Kläger Eisenberg: Was erzählen sie da für´n Scheiß!? Ich hab´ niemanden bedroht. Es bestand die Gelegenheit, Aufnahmen vom Saal zu machen – leer.

Beklagtenanwalt Reich: […]

Kläger Eisenberg: Ich im Wintermantel … erhobenen Hauptes … mich abschießen …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis, das bebildert wird. Sie waren daran ja nicht ganz unbeteiligt.

Kläger Eisenberg: Das BVerfG hat uns ´n Scheißdreck beteiligt. [Zum Gegenanwalt:] Sie sind mal still, sie! Ich bin nur auch Verteidiger. Ich bin bloß nicht mit so ´ner albernen Robe. Gezeigt werden durfte Frau Dr. Schork. Bis auf 15 cm rangekommen.

Klägeranwalt Dr. König: Darum geht es wirklich nicht. Die Frage ist, ob jemand, der gar nicht beteiligt ist, sondern nur von der Entscheidung des BVerfG betroffen ist – muss man sich dann abbilden lassen – unabhängig von der Prozessbeteiligung?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Frage ist, ob es ein zeitgeschichtliches Ereignis ist. Die Anordnung des Gerichtspräsidenten ist nicht mit unmittelbar schützender Wirkung. Die Aufnahmen sind von 2007.

Kläger Eisenberg: Ich werde mich bei der Datenschutzbeauftragten erkundigen, ob die das dürfen.

Beklagtenanwalt Reich: Nur als freiwilliger Zeugenbeistand hätte er gefilmt werden dürfen – sagt das Kammergericht.

Kläger Eisenberg: Herr Dr. Sigmund hat mich filmen lassen und hinterher behauptet, die Bilder seien vernichtet, er hätte sie vernichtet. – Aber später wurden die aus dem Hut gezogen und gezeigt. Man wird geschichtsgegenwärtig. Es ist ein zeitgeschichtlich bedeutendes Ereignis – ja, aber … Ich hätte nichts dagegen, wenn im Zusammenhang gezeigt worden wäre – war aber nicht. Ich habe mich auf den Hausrechtsinhaber verlassen. Herr Dr. Sigmund hat mich aber gegen meinen Willen gefilmt.

Beklagtenanwalt Reich: […]

Kläger Eisenberg: Jetzt bin ich am reden! Es mag eine Marotte sein, ich als alter Mann, wenn ich nicht gefilmt werden will. Ich bin einfach überfallen worden, in Abwehrsituation gezeigt worden.

Beklagtenanwalt Reich: Sie sind aber der Hauptverteidiger.

Kläger Eisenberg: Nein! Was reden sie eigentlich?!

Beklagtenanwalt Reich: Wir müssen beim konkreten Beitrag bleiben.

Klägeranwalt Dr. König: Die Frage ist doch, korrigieren sie mich, Herr Vorsitzender, wenn ich falsch liege: Jemanden öffentlich ausstellen dürfen, „nur“ weil das BVerfG für die etwas entschieden hat, bei Anwälten Name und Anschrift, aber doch nicht mit Bild. Der Anlass ist nicht die Verhandlung, sondern die Entscheidung des BVerfG.

Beklagtenanwalt Reich: […]

Kläger Eisenberg: Darf man einen nichtanwesenden Verteidiger in anderer Weise zeigen? … in Kauf nehmen müssen, dass … gemeinfrei wird …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Frage ist doch ausschließlich, darf man sie anlässlich dieser Entscheidung zeigen oder nicht. Darüber werden wir nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

rbb ging in Berufung unf obsiegte

[bearbeiten] Kommentar

Anwalt Johannes Eisenberg kämpft vehement gegen Bilder von ihm. Die Google-Suche lefert keine Ergebnisse.

In der Süddeutschen Zeitung fanden wir vor ein paar Tage ein Bild von Johannes Eisenberg. Jetzt ist es weg. Der Artikel begann mit: Prozess um tödliches Wettsaufen Trinken und sterben lassen - 17.06.2009 ... Wenn alle dichthalten, passiert nichts" Anwalt Johannes Eisenberg, der Aytac G. verteidigt, möchte an dieser Stelle etwas...musste man ja auch mal sagen", konstatiert Rechtsanwalt Eisenberg. "In dem Saal hier wabert die moralische Entrüstung; hier ...

Weg ist das Bild. Es war dort, wo jetzt der Wachtmeister steht.

Wir haben so unsere Vermutungen für die Bildscheu und glauben nicht, dass das mit dem Alter von Johannes Eisenberg etwas zu tun hat.

[bearbeiten] 10 U 79/09 - Berufungsurteil

Urteil 10 U 79/10 vom 14.10.2010

Tenor:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 21. April 2009 - 27 O 439/09 - wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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