325 O 264/09 - 08.12.2009 - Dreistündige Diskussion um den Freibund
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] B.R. vs. Sven Stemmer
08.12.2008, 11:00 325 O 264/09
[bearbeiten] Corpus Delicti
Über den Corpus Delicti könne wir als Pseudoöffentlichkeit nur raten.
Im Internet finden wir unter 05.07.09, 1:27 unter http://www.tuscheflecken.de/t133f22-Zum-Freibund.html (inzwischen gelöscht) den folgenden Text:
- Liebe Freunde und Gegner,
- die breite dreistündige Diskussion um den Freibund auf der Burg Ludwigstein vor gut einem Jahr, am Samstag den 8.3.2008, hat aus der Sicht des Wandervogel Lippe ein klares (vielleicht vorläufiges) Ergebnis gebracht, das wir hiermit zusammenfassen wollen, um in dem vielstimmigen Gewirr, welches leider viel zu oft von persönlichen Beleidigungen und Unsachlichkeiten geprägt ist, unmissverständlich Stellung zu beziehen. Dies tun wir insbesondere, weil z.T. Interpretationen kursieren, nach denen der Freibund auf Burg Ludwigstein auf ein gewisses Maß an Akzeptanz treffe, was wir so nicht wahrnehmen.
- Vor allem die Angehörigen des Freibundes wünschen immer wieder, man möge sie nicht stumpf mit der Faschismuskeule angreifen, sondern ihnen konkret vorwerfen, was an ihnen auszusetzen sei, vielleicht auch mit Vorschlägen, was man ändern könne.
- Wir werfen dem Freibund vor, eine Organisation der so genannten „neuen Rechten“ zu sein und im präfaschistischen Feld zu agieren. Ohne dieses Feld ist eine Entwicklung hin zu autoritären und menschenverachtenden Strukturen nicht denkbar, denn diese Herrschaft des Bösen, wie u.a. NPD und HDJ sie unverhüllt anstreben, kommt nicht über Nacht. Druck, wie ihn diese Organisationen ausüben, erzeugt gesellschaftlichen Gegendruck und daher muss ein sanfter Weg, eine Brücke in die gesellschaftliche Akzeptanz gefunden werden. Als eine solche Brücke könnten der Freibund und der Sturmvogel dienen, wie wir im Folgenden zeigen möchten.
- Wir werfen dem Freibund und, nach dem Gespräch am Wochenende, auch dem Sturmvogel nicht vor, offen nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten und gehen dem für uns ersichtlichen Anschein nach davon aus, daß ihr keine Nazis seid. Das scheint exklusiv nur für die HDJ zu gelten. Wir möchten das nicht vertiefen, wir sind keine Journalisten oder der V-Schutz und werden daher nicht zu überprüfen versuchen, ob dieser Eindruck stimmt. Wir erwähnen dies nur, damit ihr nicht, im Sinne der Dialektik, Dinge widerlegt, die wir Euch nicht vorwerfen.
- Eurem Bekunden nach bezieht ihr Stellung gegen Rassismus, Revisionismus, Gewalt und antidemokratische Bestrebungen. Fragt man Euch aber konkret nach einzelnen Aspekten/ Äußerungen in Euren Publikationen, dann weicht Ihr generell aus und findet zu keiner klaren Aussage. Diese Gesprächstechnik gehört zur sogenannten 'eristischen Dialektik' und dient u.a. der Verschleierung und Täuschung. Daher können wir zu Euren Beteuerungen nur sagen: Die Botschaft hören wir wohl, allein, uns fehlt der Glaube.
- Erlebt man öfter solches Verhalten, ist es naheliegend anzunehmen, daß ihr generell mit der oft zitierten Schere im Kopf sprecht und schreibt. D.h., daß Ihr eingedenk des kritischen Publikums Selbstzensur betreibt und Euch keinesfalls klipp und klar äußert. Aber selbst wenn man diese Möglichkeit außer acht lässt, findet man genug bedenkliche Äußerungen in Euren, in diesem Fall des Freibunds, Schriften.
- Wir wollen unsere Vorwürfe konkretisieren:
- In der „Na klar“ Nr. 95 März 2003 berichtet Ihr auf Seite 14 von der Patenschaft Oberst Rudels für eine Eurer Gruppen, der seit 1966 auch Ehrenmitglied Eures Bundes war, wie sich der Publikation „Wir bekennen. Wir glauben. Wir sind bereit. 1951-1966. 15 Jahre heimattreue Jugendbewegung“ Eures damaligen Bundesführers Rüdiger Schütte aus dem Jahr 1967 (S.29 f.) entnehmen lässt.
- Dieser für sich schon bestürzende und entsetzliche Fakt wird weder kommentiert noch reflektiert, ganz zu schweigen davon, daß Ihr Euch distanziert. Also gehen wir davon aus, daß ihr es akzeptiert, daß dieser Mensch Teil Eures Bundes war, der, unabhängig davon, daß er von Jugend an ein begeisteter NS-Funktionär und später ein fanatischer, mit Ritterkreuz dekorierter Nazi-Soldat war, auch nach 1945 nicht von seiner nationalsozialistischen Haltung lassen mochte. So flüchtete er 1948 nach Buenos Aires und gründete dort das 'Kameradenwerk', eine Hilfeeinrichtung für NS-Kriegsverbrecher, die enge Kontakte zu international gesuchten Faschisten unterhielt. In diesem Kontext schützte Rudel die neue Identität von Josef Mengele und sorgte für dessen Sicherheit. Auch vermittelte er für ihn den Kontakt zu Perón. In den Jahren nach seiner Flucht machte Rudel Karriere als Militärberater und Waffenhändler für mehrere lateinamerikanische Militärdiktaturen. 1953 trat er als Spitzenkandidat der 'Deutschen Reichspartei' an, Nachfolgeorganisation der NSDAP und Vorgängerpartei der NPD. 1973 ließ sich Rudel dann in der Colonia Dignidad in Chile nieder. Und neben all diesen Dingen war er eben Ehrenmitglied Eures Bundes. Unkommentiert.
…
Den vollen Namen des Klägers finden wir im Text nicht. Allerdings etwas zu den Volkstanzabenden:
- IV. Millieubildung von HDJ bis Freibund
- Das größte Problem, was unseres Erachten besteht ist die Milieubildung, die nach unserer Auffassung derzeit von Freibund bis HDJ stattfindet. Wir machen dies an verschiedenen Beobachtungen fest: So kann man die Zeitschrift Funkenflug der HDJ, Heft 2/2004, S.3 zitieren: „[...] einige ältere Freibünder muten es sich offenbar äußerst regelmäßig zu, bei unseren Volkstanzabenden in Berlin zu Gast zu sein. [...]“ Aufgrund der Angaben: 2004, ältere Freibünder, Volkstanz, Berlin vermuten wir, daß diese Äußerung u.a. auf B.R. zutreffen dürfte, 2008 noch Teil der Bundesführung des Freibundes. Das letztjährige Burgfest vom 24. bis 26. 10., versammelte unter seinen Gästen u.a. den Freibund, die Deutsche Hochschulgilde und den Sturmvogel und: „Neben dem verurteilten Holocaust-Leugner Bernhard Schaub aus der Schweiz war auch der sächsische Landesvorsitzende der „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ Kai Pfürstinger anwesend. Er fungierte nicht nur als Anmelder des Neonazi-Aufmarsches am 16. Februar 2008 in Dresden, er verfasste dazu vorher auch eine gemeinsame Erklärung mit dem sächsischen Landtagsabgeordneten der NPD René Despang. Die Teilnahme Schaubs ist nicht verwunderlich, unterhält er doch seit mindestens 1998 Kontakte zu Familien aus dem „Freibund“ und dessen Umfeld. Dort trat er zum Beispiel schon auf dem Bundeswinterlager 1997/1998 als Referent auf.“ Dies soll an dieser Stelle genügen, um zu verdeutlichen, warum wir an eine solche Millieubildung glauben. Der immer wieder geäußerte Hinweis, der Freibund würde offiziell dieses und jenes nicht tun, solche Sachen machten Freibünder privat, so zusagen in ihrer Freizeit (!), ist nichts als 'Sand in die Augen streuen'. Denn wir sprechen nicht von der Gründung einer rechten Dachorganisation sondern von einem Milieu, das man deshalb zu bilden versucht, weil ein Milieu gegenüber einer Organisation diverse Vorteile hat. Z.B. kann man stets behaupten man habe mit alledem (offiziell) nichts zu tun.
Hier kann der Kläger gemeint gewesen sein:
- VI. Abwiegelungen
- Wir gehen davon aus, daß man versuchen kann unsere Argumente mit Hinweis darauf zu schwächen, daß manche Sachen schon länger her seien. Zum einen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Überschriften der einzelnen Abschnitte verweisen, zum anderen, wie beispielsweise in dem Zitat aus der Funkenflug, sind heute aktive Leute betroffen, zum dritten kann ein solches Argument bei einem betont traditionsbewußten Bund wohl kaum ganz ernst gemeint sein. Ihr habt Euch in den siebziger Jahren vom nationalen Jugendlager in der Tradition der HJ (die sich selbst als Anti – Jugendbewegung sah), aufgemacht in Richtung Jugendbewegung. Anti-Jugendbewegung seid Ihr sicherlich nicht mehr, aber für unser Gefühl seid Ihr bislang nicht in der Jugendbewegung angekommen. Ihr seid, wie B.R. einmal im Pfadfinder-Treffpunkt schrieb, national, revolutionär und völkisch, und unser Gewissen lässt eine Zusammenarbeit oder auch nur einen Kontakt mit Euch aufgrund des hier Genannten nicht zu.
V.i.S.d.P.: Sven Stemmer, Emilienstraße 13, 32756 Detmold autorisiert durch die Führung des Wandervogel Lippe
[bearbeiten] Bemerkung zum Corpus Delicti
Welche Aussagen in dem Artikel stimmen, welche nicht, können wir nicht sagen.
Wir haben die Mitteilung erhalten:
- Von der Ehrenmitgliedschaft von Oberst Rudels im Freibund ist nicht in „Na klar“ Nr.95, März 2003, sondern in einer anderen berichtet worden. Dass können wir jedoch nicht überprüfen.
- Die Vermutung, dass der Kläger an Volkstanzabenden der HDJ teilgenommen hatte, konnte nicht bewiesen werden.
- Die Behauptung, der Kläger habe im Pfadfinder-Treffpunkt geschrieben, dieser wäre national, revolutionär und völkisch, konnte ebenfalls nicht bewiesen werden. Da stand Aussage gegen Aussage, nachdem die entsprechenden Seiten im Internet gelöscht waren.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Oberwetter pp.
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
08.12.09 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike … .
Klägeranwalt: Eine Klage kann man nicht erweitern. Vergleich oder eine Unterlassungsverpflichtungserklärung?
Vorsitzender Richter Schulz: Ich würde sagen, schließen Sie die Sache in Form eines Vergleichs. Der Beklagtenanwalt erklärt, er beantragt Prozesskostenhilfe. Danach schließen die Parteien den folgenden Vergleich:
Der Antragsgegner verpflichtet sich,
1. Es bei Meidung einer von dem Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die folgenden Äußerungen aufzustellen und/oder zu verbreiten:
I.. Dass in der „Na klar“ Nr.95, März 2003 auf Seite 14 von der Ehrenmitgliedschaft von Oberst Rudels im Freibund berichtet wurde.
II. Der Kläger habe vermutlich an Volkstanzabenden der HDJ teilgenommen.
III. Der Kläger habe im Pfadfinder-Treffpunkt geschrieben, dieser wäre national, revolutionär und völkisch.
Der Kläger nimmt die Unterlassungsverpflichtungserklärung an.
2. Mit der Unterlassungsverpflichtungserklärung sind alle Ansprüche des Klägers erledigt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Beschlossen und verkündet: Der Streitwert beträgt 6.000,00 Euro. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Wert der Hauptsache nicht. Dem Beklagten wird in diesem Verfahren Prozesskostenhilfe mit einer Ratenzahlungsverpflichtung an Alexander Hoffmann gewährt. Die monatliche Rate beträgt 30 Euro/monatlich.
Was die Gerichtskosten betrifft, die Aufforderung der Gerichtskasse abwarten, ansonsten kommen die durcheinander.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.