27 O 116/09 - 28.05.2009 - Geldentschädigung - Staatsschützler als Ladendieb erwischt
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Erdogan vs. Axel Springer AG
28.05.09: LG Berlin 27 O 116/09
Geldentschädigungsverfahren
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über Ermittlungen wegen Ladendiebstahls (Umkleben von Preisaufklebern) gegen einen türkischstämmigen Mitarbeiter des Staatsschutzes.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht: Herr Kleber
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Eisenberg >
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RA’in Dr. Müller
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
28.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Klägeranwalt Eisenberg: Es war doch Webinhalt. Ich hab´s gefunden, mein Mandant auch. Wozu dann Screenshots? Vermerk übers Finden im Internet gemacht und sie sagen, der Vermerk ist nicht unterschrieben. Das ist doch [irrelevant].
Beklagtenanwältin Dr. Müller: […]
Klägeranwalt Eisenberg: Ihre Mandantin weiß doch, was auf ihrer Homepage steht. Nachdem sie Abmahnung mit Vertragsstrafe bekommen haben … Herr Wilde weiß ganz genau … weinerlichen Brief geschrieben … Er hat den Fakt nicht bestritten, nur gesagt, dass wir doch wüssten, dass er sonst korrekt arbeitet. Sie können doch nicht mit Nichtwissen bestreiten.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Anlagen 1 und 1a wurden allseits in Augenschein genommen. Nächster Punkt: Ist der Kläger identifizierbar? Die Beklagte bestreitet das, aber Kollegen, Dienststelle – das ist zuordbar. Vorname, türkischstämmig – wurde genannt. Es mag zwar von öffentlichem Interesse sein, wenn sich ein Amtsträger, resp. Staatsschützer fehlverhält … Bagatellkriminalität … Vorverurteilung …
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Die Kripo ermittelt. Im Artikel steht ja nur, dass ermittelt wird.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die privaten und beruflichen Folgen hat der Kläger umfangreich dargestellt. Das liegt auf der Hand. Daher muss eine Geldentschädigung gegeben sein. Die Höhe erscheint angemessen. Frage: Vertragsstrafe? Wir gehen davon aus, dass der Inhalt auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung im Web verbleib. Frage: Daher mehrere Strafen? Gibt es eine gütliche Einigung?
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Die Höhe der Anwaltskosten.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Man kann sich auch nach dem Kammergericht richten.
Klägeranwalt Eisenberg: Hier Abmahnung zwecks Herstellung des endgültigen Rechtsfriedens. Wieso jetzt Vertragsabschluss? Mein Mandant will jetzt gerichtliche Sicherung, weil der Vertrag nicht funktioniert hat.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: […]
Klägeranwalt Eisenberg: Die haben einmal nichts getan – nicht rausgenommen. Wenn darauf Ermahnung, dass wieder bzw. immer noch, ist das eine neue Tat? Meines Erachtens ist das dann ein neuer Entschluss, eine Ignorierung – die liegen doch nicht alle [handlungsunfähig] im Drogenrausch.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Das war ja nicht jedes Mal ein neuer Entschluss.
Klägeranwalt Eisenberg: Rechtspflicht ist aus dem Unterlassungsvertrag. Es kann nicht sein „wir machen keinen Brief auf – dann haben wir keine Rechtspflicht“. Habe ja mit Postzustellungsurkunde geschickt. Sie haben ja ca. acht Anwälte in ihrer Kanzlei. Einer wird davon ja wohl die Post bearbeiten.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Güte?
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Die Kollegen haben ja selber gegen den Kläger ermitteln müssen – durch die Zeitung haben die nicht erst davon erfahren. Es gab auch eine Disziplinarermittlung.
Klägeranwalt Eisenberg: Sie kennen sich vielleicht in der Berliner Polizei nicht aus. Er war privat. Einer in Uniform nahm den Fall auf. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass das den Kollegen oder sogar allen Kollegen bekannt wird. Er arbeitet im Staatsschutz … § 170, 2 … Das ist ihm doch unzumutbar. Er hätte sich ständig rechtfertigen müssen. Mobbing kam auf, auf ihm rumgehackt.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Ist das noch uns zuzurechnen?
Klägeranwalt Eisenberg: „Welt“ und „BILD“ werden in Polizeikreisen gelesen. Ich würde mich natürlich vergleichen, habe aber Zweifel – wohl nicht besser als Urteil. Evtl. ja, aber nicht mit Widerruf, dann lieber ´n Urteil. Wenn wir uns auf € 15.000,- plus Anwaltskosten einigen, dann gibt uns der Kläger nach. Sonst stehen wir uns mit einem Urteil nicht schlechter und es geht auch noch schneller.
Es folgt eine Verhandlungsunterbrechung auf bitten der Beklagtenanwältin zwecks telefonischer Kontaktaufnahme mit ihrer Mandantschaft.
Zum Verhandlungsende wird folgender Vergleich geschlossen: € 10.000,- ohne Widerruf oder € 15.000,- mit Widerruf zum Ausgleich der klagegegenständlichen Ansprüche zzgl. Anwaltskosten und Aufteilung der Vergleichskosten für den Beklagten zwei Drittel, für den Kläger ein Drittel. Beide Seiten behalten sich einen Widerruf vor.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.