27 O 125/09 -25.06.2009 - Lafontaine erhält 7.500 Euro für Gartenfoto
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[bearbeiten] Lafontaine vs. B.Z. Ullstein GmbH
25.06.09: LG Berlin 27 O 125/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildberichterstattung über Oskar Lafontaine, in der er mit freiem Oberkörper gezeigt wird.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Panka,Venedey, Kolloge, Gysi, Langer; RA Langer
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
25.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Lafontaine will eine Geldentschädigung in Höhe von mindestens € 15.000,-, weil er beim Rasenmähen vor seinem Haus mit freiem Oberkörper abgebildet wurde. Ein kleiner Bauch ist dabei wohl auch zu sehen. Ansonsten sagt Lafontaine, er sei kein Millionär. Wir halten nach wie vor daran fest, dass eine Berichterstattung unzulässig ist. Die Kammer ist sich aber noch uneins …
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Lafontaine ist kein Milliardär. Der Artikel habt auf etwas anderes ab … alle Herrschaftsattribute … lässt tief in die Psyche des Bauherrn blicken …
Klägeranwalt Langer: Das ist ja nur ein Haus aus dem Katalog.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Genau, da kann man sich ja so ein Haus aussuchen. Das lässt tief blicken … nicht vollkommen aus der Luft gegriffen … ausgemachter Salonbolschewist …
Klägeranwalt Langer: Ein ausgemachter Salonbolschewist hätte natürlich mehrere Gärtner.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: … John-Deere-Trecker … Herrenspielzeug …
Klägeranwalt Langer: Das Haus kostet vielleicht € 300.000,- So viel zu Schloss und Millionär. Ob das ganze Anwesen eine Million bringt ist fraglich.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Die Darstellung trägt sehr wohl zur Meinungsbildung bei, das ist unbestreitbar.
Klägeranwalt Langer: Wozu ausgerechnet ein Foto mit freiem Oberkörper?
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist presserechtlich eine unzulässige Frage. Das ist der Kern der Pressefreiheit.
Klägeranwalt Langer: Es geht darum, wie die Abwägung ausschlägt.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es ist nicht erkennbar, dass die Persönlichkeitsrechtsverletzung so folgenschwer ist.
Klägeranwalt Langer: Was bleibt sonst als Gegenmittel?
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Jemand der so weit vorn in der ersten Reihe der Politik steht, der wird kontrastiert mit seinem persönlichen Lebensstil. – Das darf man.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nun, wir werden darüber nachdenken.
Klägeranwalt Langer: Ein Betrag von unter der Hälfte [€ 15.000,-] wäre nicht mehr angemessen.
Dem Antrag der Klägerseite wurde zum Ende des Verhandlungstages stattgegeben und zu einer Geldentschädigung von € 7.500,- verurteilt.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.