324 O 321/06 - 29.01.2010 - Lustige Nachwehen von Herrn Manfred Stolpe
Aus Buskeismus
| BUSKEISMUS Bericht | |
[bearbeiten] Neidhardt u.a vs. Focus Magazin Verlag GmbH
[bearbeiten] Corpus Delicti
Vor mehr als drei Jahren wurde in dieser Sache das erste Mal verhandelt. 10.11.06: Die Parteien sind sich einig, dass der Ausgang dem Ergebnis aus 324 O 322/06 folgen soll. Neuer Termin auf Anruf der Parteien festgelegt.
Der Streit war lächerlich. In einem Verfahren wurde der Streitwert runtergesetzt, aber die Kostenentscheidung ist geblieben. Im Focus stand: „Die Kosten sind geblieben“. Das stimmte lediglich im Hinblick auf die Tatsache, wer die Kosten zu tragen hat, der Höhe nach sind die Kosten natürlich geringer geworden.
Die Anwälte der Kanzlei Prof. Prinz meinten, das wäre so wichtig, dass man Richter damit behelligen darf.
Die Vorsitzende Frau Dr. Raben brachte es damals auf den Punjt: Selbst, wenn entschieden werden sollte, das zu verbreiten, das bliebe doppelsinnig. Diese Message kann doppeldeutig sein. Für die Juristen nicht. Der Laie hat den Eindruck, die Reduzierung des Streitwertes von 50.000,00 auf 1.000,00 Euro hat nichts bewirkt. Die Kosten sind gleich hoch geblieben.
Der Focus blieb hart, ging bis zum BGH, der die Sache nicht annahm. Jetzt liegt es beim Bundesverfassungsgericht.
Erneut wird gestritten, ich die Sache nun entscheiden oder noch nicht.
Wieder muss Stolpe herhalten.
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Prof. Dr. Prinz pp.; Rechtsanwalt Dr. Dünnwald
Beklagtenseite: Kanzlei Schweizer pp.; Rechtsanwalt Herrmann
[bearbeiten] Die Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Ritz
Richterin am Landgericht: Wiese
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
29.01.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Die Sache haben wir schon verhandelt.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Deswegen sind wie wieder im Ring. Wir haben das Protokoll vom 10.11.2006. Dort steht: Neuer Termin auf Anruf einer der Parteien. Wir haben Dr. Dünnwald so verstanden, dass er wieder verhandeln möchte. Es gibt den Vertrag, der sachorientiert ist auf den Ausgang der anderen Sache 324 O 322/06. Die Sache liegt beim Bundesverfassungsgericht, wird dort entschieden. Dann haben wir gesagt, wollten nicht wieder hier sitzen.
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: Der Ausgang war beim BGH. So kann noch Straßburg, dann ein Mondgericht kommen.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Das höchste Gericht wird es nicht geben.
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: Die Einigung war so eindeutig.
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Habe mich vielleicht technisch nicht richtig ausgedrückt. Die Sache hat gute Chancen.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: BGH?
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: BGH hatte keine Lust. Wenn ich sehe, wie Sachbehauptungen … ausgelesen werden. Der BGH wollte die Arbeit nicht ansehen. …
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: Müssen Sie in Berufung gehen.
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Deswegen den Antrag zurücknehmen.
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: … .
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Die Erledigung ist eingetreten nach dem Tod von Engelschall. Glauben Sie mir, dass ich nicht nur agiere, wenn ich sage, seit gut zwei Jahren … entschieden werden.
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: Die Idee war pragmatisch. Verfassungsbeschwerde war nicht vorgesehen.
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Wir wissen beide, dass es nicht mehr gilt.
Richterin Ritz: … .
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: … Fällt Ihnen eine Schuppe von den Augen, wenn ,….
Vorsitzender Richter Andreas Buske: …
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Sie, dann OLG Deckel drauf. Dann müssen wir nochmal den Weg gehen. Woran liegt Ihr Interesse?
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: Die Sache zu gewinne.
Richterin Ritz: War nicht dabei. Habe mir die Akte angesehen. Dachte, dass die rechtskräftige Entscheidung gemeint war.
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Machen wir. Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ja. Sonst zurücknehmen.
Klägeranwalt Dr. Dünnwald: Habe mir die Akte angesehen und entschieden, die Sache vorwärts zu treiben.
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Ich habe mich entscheiden. Liegen zu lassen.
Richterin Ritz: … .
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: …. .
Vorsitzender Richter Andreas Buske: … Im Hinblick des Klägers zu 2 übereinstimmend für erledigt. Anträge werden gestellt. Der Kläger-Vertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 24,.04.2006 nach Maßgabe der heutigen Erledigungserklärung.
Focus-Anwalt Marcus Herrmann: Was ist mit Frau Claudia Moffat los? Ist sie erledigt? Habe sie zwei Jahre nicht gesehen.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Beklagten-Vertreter beantragt die Klage als unzulässig anzuweisen, zu verwerfen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.03.2010, 9:55, in diesem Saal.
[bearbeiten] Kommentar
Lustig, lustig, Herr Stolpe
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.