324 O 729/08 - 21.11.2008 / 27.03.2009 - SAT 1 vs. NDR

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] SAT 1 vs. NDR

21.11.08 u. 27.03.09: 324 O 729/08 SAT 1 vs. NDR


[bearbeiten] Besonderheit

Die Klägerseite vertrat die Kanzlei Lovells pp., Rechtsanwalt Dr. Engels, welche wir bis heute meist als Vertreter der Beklagtenseite erlebten. Damit hat sich diese Kanzlei eingereiht in die Gruppe der Zensurkanzleien bzw. Zensuranwälte, welche sowie die Kläger als auch die Beklagten vertreten: Johannes Eisenberg, Schertz Bergmann, Schwenn, Senfft Kersten Nabert & Maier und Helmuth Jipp.

Die Zahl der Kanzleien, welche entweder nur die Kläger- bzw. nur die Beklagtenseite vertritt schrumpf.

Fast ausschließlich als Klägerkanzleien erlebt die Pseudoöffentluchkeit die Kanzlei Prof. Dr. Prinz, Kanzlei Nesselhauf:

Fast ausschließlich auf der Beklagtenseite stehen die Kanzleien Prof. Schweizer, Hogan, Latham & Watkins, CMS Hasche

Die Meinungsfreiheit kommerzialisiert sich zusehens.

[bearbeiten] 21.11.2008

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Goetze
Richter am Landgericht Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Lovells pp.; RA Dr. Engels
Beklagtenseite: Kanzlei: CMS Hasche; RA Michael Fricke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.11.2008: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwalt Dr. Engels setzt sch zunächst auf die Beklagtenseite. Die Macht der Gewohnheit obsiegte zunähst.

Es wird über Fußball gesprochen, gewitzelt.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz, der Klage stattzugeben.. Erledigung durch freiwillige Ausstrahlung der Korrektur. Das kann man lesen im Medienrecht … OLG Meyer … Der Einwände von Dr. Engels treffen zu. Keine weiteren Entlassungen mit der Kaufpauschale. E wird glossiert und ins Lächerliche gezogen. Würde uns nicht mehr ausreichen … Rechtsverletzung … Entlassung einer Nachrichtentruppe im Tusch für die persönliche Assistenz.. Das ist einer Berichtigung, Richtigstellung zugänglich. Es genügt, um die Klägerin in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Irreführung. Klägerin … als ob bei ihr eine Nachrichtenredaktion angesiedelt ist. … nicht bei ihr tätige Redakteure, Journalisten, Mittagsmagazin. Der Vortrag von Dr. Engels haben wir dazu. Die beiden Sendungen seien keine Nachrichtensendungen, auch wenn sie Nachrichten senden, dann sind sie nach der Eigendarstellung Boulevard-Magazine mit Nachrichten. Jetzt kommt es dumm. … viel Fälle .. . es kann passieren, das wir Frau L. hören müssen. .Wenn Frau L. das bestätigt, dann erden wir der Klage stattgeben, sonst … . Das ist das, was die Kammer dazu sagen kann. Vielleicht die hässliche Überschrift „Berichtigung“ laufen lassen. Die Kosten teilen, weil die Beweisaufnahme bevorsteht, und dann harmonisch auseinader gehen..

Justiziarin des Klägers: Kann heute nicht harmonisch auseinander gehen. Es bleiben viele Fragen offen.

Der Vorsitzende: Soll noch was vorgetragen werden?

Beklagtenseite:' Ja. Schriftsatzfrist. Die so genannte Nachrichtensendung ist ein Mix aus Boulevard und Informationen. Berichtigung … Irreführung .. . Berichtigung ist eindeutig mit signifikanten Unterton.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Zur Irreführung. Es kommt doch keiner der unbefangenen Zuhörer auf … . Mit gleichen … wird jetzt so hoch gehalten, denn es sind nicht angestellte .Redakteure … - selbständiges Redaktionsteam … Es wird praktisch Werbung gemacht für .. waren es nicht .. .

Klägeranwalt Dr. Engels: Haben sich … gedacht, das Magazin ist eine Nachrichtensendung. Ob es eine Redaktion von N24 ist und Zuarbeit für NTV oder direkt bei SAT angestellt .. . Es heißt: Der Rest der Nachrichtentruppe wurde rausgeschmissen. Heißt, es gibt keine Nachrichten. 18:30 nachrichten .. .

Beklagtenanwalt Michael Fricke: In der Richtigstellung heißt es: Komplett von N24 produziert. Was soll ich mehr sagen, als dass es keine Entlassungen gibt.? Aber …

Richter Dr. Link: Es ist nicht gesagt worden, dass es keine Entlassungen gab.

Klägeranwalt Dr. Engels: Heiß noch, die ganze Redaktion ist rausgeschmissen.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Es steht doch, dass es nicht stimmt. Was soll ich noch mehr sagen?

Klägeranwalt Dr. Engels: … dagegen setzen Sie noch eins drauf. Das ist die größe Verarschung, die ich kenne.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Es steht der Satz, und dann heißt es, es stimmt nicht.

Klägeranwalt Dr. Engels: Dann kommt der zweite Satz. Ist ein Witz

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Soll witzig sein.

Justiziarin von SAT1: Bei … falsche Schlange … .

Klägeranwalt Dr. Engels: Wenn das als Berichtigung reicht.

Der Vorsitzende: Reicht nicht als Berichtigung. Sie (SAT) würden näher treten einem Vergleich gegenüber? Das OLG ist schnell, aber bis wir den Beweis erhoben haben. Wir haben das Aktenzeichen aus 2004. … Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Beklagtenvertreter bittet mit Rücksicht auf den Schriftsatz vom 04.11.2008 um eine Schriftsatzfrist. Der NDR hat am 11.11.08 Schriftsatzfrist erhalten. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 20.08.2008. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 04.11.08 bis zum 05.12.08 erwidern. 2. Termin zur Verkündung einer Entschidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.12.08, 9:55 in diesem Saal.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Vielen Dank.

Der Vorsitzende: Wir bedanken uns.

Klägeranwalt Dr. Engels: Tschüß

Der Vorsitzende: Tschüüüss

12.12.08 Beweisbeschluss.

[bearbeiten] 27.03.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Ritz
Richter am Landgericht Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Lovells pp.; RA Dr. Engels
Beklagtenseite: Kanzlei: CMS Hasche; RA Michael Fricke
Zeugin: Elke Lohmann, Personalbereich SAT1

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.03.2009: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Nach Belehrung, Aufnahme der persönlichen Daten, Nennung des Beweisthemas.

Zeugin Elke Lohmann: Herrn Kausch wird Mitte 2007 gekündigt. Danach gab es weder bei N24 noch bei SAT1 Kündigungen. Ich erinnere mich daran, dass wir nur die Assistentin intern versetzten konnten. Es gab keine Kündigungsmaßnahmen, die mit der Kündigung von Herrn Kausch zusammenhingen. Ich habe mich eingelesen.

Der Vorsitzende: Es gibt SAST1 News die Nacht. Sind da Mitarbeiter entlassen worden?

Zeugin Elke Lohmann: Die Inhalte für das Format SAT1 News und News die Nacht werden von N24 gestellt, geliefert. Durch den Wegfalls von News die Nacht waren die Moderatoren nicht mehr nötig, sie sind anders eingesetzt worden. Sie wurden nicht gekündigt. Waren bei N24 angestellt. Der Abbau betraf insgesamt eine Stelle wegen dem Ablauf der Verträge. Bei ein-zwei waren die Verträge befristet. Die Moderatoren, die Redakteure waren N24-Mirarbeiter. Es handelte sich bei den Entlassungen um N24.Mitarbeitwer, aber nicht um die, die das Format moderiert haben. N24 ist der Nachrichtendienstlieferant für SAT1, ProSieben und Kabel 1. Die Moderatoren und auch die Redakteure sind alle, bis auf Herrn Kausch, Mitarbeiter von N24. SAT1 hatte mit Herrn Kausch und Frau Froloff, seine Vorgängerin eine Sonderstellung. Frau … ist ebenfalls noch bei N24 Ist immer noch bei N24.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: … Sind technische Redakteure entlassen worden?

Zeugin Elke Lohmann: Ich habe mich für den redaktionellen Teil vorbereitet, nicht für die Produktion. SAT News wurde gar nicht verändert. Bei SAT1 News die Nacht weiß ich nicht. Kann mich auf meine Ausführungen beziehen. Es gab keine Änderungen in der Produktion bei SAT News.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: In der Akte wird die Firma PSP (ProSieben Produktions GmbH) genannt.

Klägeranwalt Dr. Engels: Ist nicht Bewesithema. Habe das nicht in meinen Akten. War schon neulich auf der anderen Seite. Hat mit dem Beweisthema nichts zu tun.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Bei PSP sind Stellen gekürzt worden. Menschen machen Medien.

Der Vorsitzende: Wie soll die Frage lauten?

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Ist PSP befasst mit der Produktion SAT1 News die Nacht.

Klägeranwalt Dr. Engels: Beweisthema.

Richterin Frau Ritz: Sollen wir jetzt beschließen?

Klägeranwalt Dr. Engels: Möchte wissen, was das mit dem heutigen Beweisthema zu tun hat?

Beklagtenanwalt Michael Fricke: SPS ist … für das Format New die Nacht.

Streiten, ob das zum Beweisthema gehört

Der Vorsitzende: Traue mir zu, auch ohne Beratung zusagen, dass die Frage zulässig ist.

Zeugin Elke Lohmann: PSP gehört zu hundert Prozent der ProSieben Media AG. Es ist ein interner Produktionsdienstleister, wie N24 Nachrichtendienstleister ist, so ist PSP Produktionsdienstleister. Sie stellt das Produktionspersonal auch für die Nachrichtensendungen von SAT 1 News, News die Nacht, das Kamerateam, die Catter, die Tontechniker, Grafiker auch für News die Nacht.

Der Vorsitzende: Auch für andere Sender?

Zeugin Elke Lohmann: Auch für andere Sender.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Hat es bei SPS im Zusammenhang mit der Kündigung von Herrn Kausch Kündigungen gegeben?

Zeugin Elke Lohmann: Durch die Kündigung von Herrn Kausch gab es keine Änderungen beim Produktionspersonal von SAT News. Bei SAT1 News die Nacht kann ich nicht sagen. Weiß ich nicht.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Wir haben den Bericht vom 18.07.07. Da hat ProSieben Stellenabbau angegeben. 80 … 1200. Ist das richtig? Sind 55 Kündigungen bei SAT1 Mittag und News die Nacht erfolgt?

Kramen in den Unterlagen 'Der Vorsitzende:' Haben das vorgebracht.

Klägeranwalt Dr. Engels: Es ist besser, die Zeugin kann das lesen.

Die Zeugin liest Die Welt 2007

Zeugin Elke Lohmann: Kann nur sagen SAT1 am Mittag, SAT1 am Abend wurden eingestellt. Das war eine programmliche Entscheidung. SAT1 am Abend war eine eigene Gesellschaft. Mit der Einstellung der Formate wurden auch Mitarbeiter freigestellt. Die Zahl 55 kann ich nicht bestätigen. Weiß es nicht.

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Habe keine weiteren Fragen.

Der Vorsitzende: Die Zeugin wird um 14:45 mit Dank entlassen. Sollen Beweis würdigende Schriftsätze eingereicht werden?

Beklagtenanwalt Michael Fricke: Einen Manat nach Erhalt des Protokolls.

Klägeranwalt Dr. Engels: Es erinnert sich kein Mensch an diesen Freitag.

Die Richter ziehen sch zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Sagen zu, dass das Zeugenvernehmungsprotokoll nächste Woche geschrieben wird. Beschlossen und verkündet: 1. Die Parteivertreter erhalten die Möglichkeit bis zum 30.04.2009 Beweis würdigende Schriftsätze einzureichen. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 05.06.2009, 9:55 im Saal B335.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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