27 O 238/09 - 16.06.2009 - Saufen wird gefilmt - Geldentschädigung
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht um Fernsehaufnahmen, in denen ein Be- oder Angetrunkener in für sich unvorteilhaften Szenen in/um eine abendliche Disco gezeigt wird.
[bearbeiten] Teich (Name geändert) vs. SAT.1 Satelliten-Fernsehen GmbH
16.06.09: LG Berlin 27 O 126/09
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Lovells; RAin Hagemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
16.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Kläger möchte eine Entscheidung, weil er bei einem Discobesuch im „Halli-Galli“ gefilmt wurde und zwar in einer für ihn peinlichen Lage. Wo soll hier eine Einwilligung in das Filmen vorliegen? Selbst wenn da ein Schild war „Hier wird gefilmt“ – das reicht nicht.
Klägeranwalt Höch: Ich will auch mal der Kollegin vielleicht deutlich machen: Der Kläger hatte sich zu der Zeit gerade beim Flughafen für den Sicherheitsdienst beworben. Das hat zur Folge, dass solche Bewerbungen gefilmt werden. Mein Mandant war dort in seiner privaten Freizeit.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich kann nur dringend raten, einen Vergleich zu schließen.
Richterin Frau Becker: Zum Zettelchen an der Tür: Die Tür stand offen – also war der Zettel kaum zu sehen. Außerdem waren die Leute [beim Reinkommen an der Eingangstür] schon angetrunken.
Klägeranwalt Höch: Der Türsteher stand davor.
Beklagtenanwältin Hagemann: Die Kamera stand direkt hinter dem Türsteher. Das Schild war an der geschlossenen Tür [also sichtbar] angebracht. Betrunkene wurden außerdem vorab abgewiesen. Der Kläger kam also nicht betrunken, geschweige denn sturzbetrunken in den Club. Der Kläger hat also vorab alles noch bemerkt.
Richterin Frau Becker: […]
Beklagtenanwältin Hagemann: Wenn ich in alkoholisiertem Zustand in der Öffentlichkeit gefilmt werde, dann ist das per se noch keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. […] Man kann sich auch kritisch mit der Art der Türsteher auseinandersetzen. Es ist ein allgemeines Thema: Flatrate-Saufen, Alkoholismus. Selbst in der Filmszene draußen, als er den Arm hob, um sich gegen das Kameralicht zu schützen … der Autor hat alles richtig gemacht, hat sich die Einwilligung geholt … keine despektierliche Situation wurde gezeigt … die extremeren wurden nicht gezeigt …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Warum wurde nicht gepixelt?
Klägeranwalt Höch: Ja! Genau!
Vorsitzender Richter Herr Mauck: […] Daher auch aus Präventionsgründen … eine Geldentschädigung aussprechen, die höher liegt als gefordert.
Die Verhandlung wird unterbrochen, zwecks telefonischer Rücksprache zu einem möglichen Vergleich.
Beklagtenanwältin Hagemann: Vergleich auf Widerruf in Höhe von € 4.000,- wäre noch machbar.
Klägeranwalt Höch: [zum Vorsitzenden] Dann entscheiden sie mal. Außerdem widerspreche ich der Gewährung einer Schriftsatzfrist für die Beklagtenanwältin.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden über alles nachdenken.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde und eine Entschädigung in Höhe von € 12.000,- zu zahlen ist.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.