27 O 103/09 - 11.06.2009 - K. u. a. vs. B.Z. Ullstein GmbH
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[bearbeiten] K. u. a. vs. B.Z. Ullstein GmbH
11.06.09: LG Berlin 27 O 103/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über Leute, die bei der Berliner Tafel für Haustiere Futter erhalten.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Zumpf, RA Zumpf
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RAin Dr. Müller
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
11.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um eine Klage auf Geldentschädigung wegen ehrverletzender Berichterstattung. Es gibt auch eine Berliner Tafel für Tiere. Aus der Berichterstattung muss man entnehmen, dass … kein Geld vorhanden ist, das Tier zu füttern. Ist das geldentschädigungswürdig, wenn behauptet wird, dass Hartz-IV-Bezieher …? … Hund der Tante … Kann man wirklich sagen, es sei eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung … In unserem Staat gibt es mehrere Millionen Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger …
Klägeranwalt Zumpf: Der Unterschied besteht darin, dass gesagt wird, sie hätten gebettelt um Tierfutter. Für ein Tier, das ihnen nicht gehört. Außerdem ist auf der selben Zeitungsseite Werbung für Hundefutter.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Bei einer Obdachlosentafel sagt man auch nicht, dass die Leute betteln.
Klägeranwalt Zumpf: Das Mädchen wurde im Kindergarten angesprochen, warum sie bettelt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist schwer vorstellbar, dass jemand mit der Berichterstattung einverstanden ist. Jemand der seine fünf Sinne beieinander hat. Gibt es eine Chance für eine gütliche Einigung? – Zweimal € 2.500,- - vielleicht die Hälfte oder irgendwas?
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Maximal € 500,- pro Person. Wenn, dann auch nur auf Widerruf.
Klägeranwalt Zumpf: Selbst durch die Aussage, dass „betteln“ … was nicht stimmt … falsch zitiert … ohne Einverständnis …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann gibt es keine gütliche Einigung. Ok. Wir wollen auch nicht schachern. Wir werden nachdenken.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.