27 O 407/11 - 10.11.20911 - Prinzessin von Hannover gegen Burda

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildberichterstattung in der Freizeit-Revue vom 16.02.2011 (Nr. 8), in der von Prinzessin Alexandra von Hannovers Teilnahme an einem Eiskunstlaufturnier berichtet wurde.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Prinzessin Alexandra von Hannover vs. Burda Senator Verlag GmbH

10.11.11: LG Berlin 27 O 407/11 Prinzessin Alexandra von Hannover vs. Burda Senator Verlag GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Lüssmann
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RA Silberhorn

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht hier um die Unterlassung einer Bildberichterstattung. Prinzessin Alexandra von Hannover war auf einem Eislaufturnier von nur regionaler Bedeutung. Das Turnier wurde nur so feigenblattmäßig geschildert, aber sie steht im Mittelpunkt des Berichts. Ich wollte mal fragen: hat man vom Kammergericht etwas gehört? Am Dienstag haben wir einiges mehr gehört, das hat uns aber auch nicht überzeugt. Also wir meinen, das ist kein zeitgeschichtliches Ereignis, sie hat auch nicht ihr Privatleben geöffnet. Ich nehme an, das Ding wird bis zum BGH gehen.

Beklagtenanwalt Silberhorn: Die Wahrscheinlichkeit, aufgerufen zu werden, ist nicht gering. Ich rüge aber zunächst die Vollmacht der Gegenseite. Wenn man Alexandra von Hannover googelt, dann kriegt man eine Fülle von Einträgen über ihre Teilnahme am Turnier. Über die Qualität kann man sicher streiten, aber auch etliche lokale Zeitungen haben berichtet. Wenn die Lokalität das Kriterium sein sollte, dann müssten sie die Berichterstattung über jedes Provinzturnier verbieten. Sie nimmt ständig an solchen Turnieren teil. Jedes französische Departement ist um ein Vielfaches größer als Monaco, und in Frankreich nimmt sie dort ja auch als Ausländerin teil. Und ich glaube, jeder Vater und jede Mutter weiß, dass bei Teilnahme an einem solchen Turnier auch Fotos gemacht werden.

Klägeranwältin Lüssmann: Hier ist jemand abgelichtet worden, ohne sich dessen bewusst zu sein. In ihrer Heimat kann sie sich ja über Berichte im Klaren sein.

Beklagtenanwalt Silberhorn: []

Klägeranwältin Lüssmann: []

Beklagtenanwalt Silberhorn: Gehen sie denn gegen die Fotos in His Marten vor?

Vorsitzender Richter Mauck: Wir nehmen erst mal die Rüge zur Vollmacht auf.

Klägeranwältin Lüssmann: Ich habe hier eine Vollmacht.

Vorsitzender Richter Mauck: Das ist aber nicht das Original. Die Beklagte hätte das Original bekommen, zusammen mit der Klageschrift.

Klägeranwältin Lüssmann: Das ist eine grundlegende Vollmacht.

Vorsitzender Richter Mauck: Also beschlossen und verkündet: sie sind vorläufig zur Prozessführung zugelassen. Dann werden wir einen Verkündungstermin machen. Wie lange dauert die Einreichung?

Klägeranwältin Lüssmann: Das geht sehr schnell. Aber die brauche ich wieder zurück.

Vorsitzender Richter Mauck: Dann bis zum 24.11.11 einzureichen. Die bleibt bei den Akten. Dann lassen sie sich eine neue ausfertigen. [] Ja, wir hatten da einen Parallelfall: Reitturnier, Tschibofamilie, aber das war doch noch etwas anderes. Verkündung wird am 08.12.2011 sein.

08.12.2011: Der Klage wurde stattgegeben.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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