27 O 1118/08 - 05.03.2009 - Promotion-Veranstaltung im Berliner Sexkaufhaus

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Meisel vs. B.Z. Ullstein GmbH u.a.

05.03.09, 10:30 27 O 1118/08

Im vorliegenden Fall wurde geklagt, weil der Kläger sich zu Unrecht in der Zeitung wiedergegeben sah, und zwar im Zusammenhang einer Promotion-Veranstaltung in einem großen Berliner Sexkaufhaus, bzw. einschlägiger Videothek. Dabei sah er sich besonders verletzt, weil im Artikel von Porno-Groupies die Rede war.
Terminrolle Landgericht Berlin, 05.03.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Korn; vertreten durch RA Korn und den Kläger selbst, Herrn Meiser
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Dr. Hegemann und RA Schulze-Bourcevet

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Herr Meiser, es ist nicht ganz klar, was sie mit dem B.Z.-Redakteur besprochen haben.

Kläger Meiser: Das ist eine gemischte Geschichte. Ich war in einer Videothek gewesen, mit Normal- und Porno-Abteilung, nicht gleich unterscheidbar. Da war auch kein solcher Perlenvorhang, wie sonst üblich. Dort war ein Menschenauflauf. Ich wurde von Herrn Aust angesprochen: „Woll´n se auf´s Foto?“ Ich habe im Spaß ja gesagt. Bestenfalls für die Promotionaktion. Ich wollte, wenn eetwas veröffentlicht werden sollte, es vorher sehen. Die B.Z. erscheint ja schon immer einen Tag vorher am Abend, so dass ich mehr als einen ganzen Tag zu sehen war in der Zeitung. Im Text und in der Überschrift … was ich da angeblich gesagt haben soll … ich kannte die Damen nicht. Ich bin Versicherungsvertreter, seit 1985 im Außendienst tätig. Am Tag des Erscheinens konnte ich bei meinen Kunden schon einen Vertrag nicht mehr abschließen. Das hatte große Auswirkungen in meinem Kundenkreis. Ende September habe ich dann mein Gewerbe eingestellt. Ich arbeite jetzt bei meiner Mutter im Innendienst.

Vorsitzender Richter Mauck: Was haben sie sich denn genau unter Promotion vorgestellt?

Kläger Meiser: … als Knaller noch, ich sei arbeitslos …

Richterin Becker: Wenn ich richtig verstanden habe, dann haben sie ihre Visitenkarte gegeben, um eine orab-Info zu kriegen. War die Altersangabe im Artikel korrekt wiedergegeben? Kläger Meiser: … ein Jahr Unterschied, aber egal …

Vorsitzender Richter Mauck: … Vorgehen etwas dümmlich … als Pornokunde …

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Das ist ein Pornoladen, nichts anderes.Das ist ein großes Haus, wo früher Wegert [ein stadtbekanntes Elektro- und Fotofachgeschäft] dringewesen ist. Das ist ein Pornoladen, nichts anderes.

Kläger Meiser: Im Erdgeschoss ja, aber drüber nein.

Beklagtenanwalt Schulze-Bourcevet : Davor laufen die Prostituierten rum.

Klägeranwalt Korn: Sie kennen sich ja aus.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: das weiß man. Leute versammelten sich dort, weil sie es mitbekommen haben, dass dort Promotion gemacht wird. Die Leute haben sich da kennengelernt und um die Dame versammelt. Selbst die FAZ schreibt, das der Vorwurf der Prostitution nicht mehr schlimmer ist, im öffentlichen Leben, als in der Nase zu bohren. Unter Beweis haben wir gestellt, dass Redakteur und Fotograf sich vorgestellt haben. Die versammeln diese Truppe, fotografieren von oben, mit beachtlichem Aufwand an theatralischem Engagement und jetzt will Herr Meiser uns erzählen, er habe nicht gewusst, dass das Foto nicht veröffentlicht wird, für das er so posiert. Zu alten preußischen Zeiten haben die Herren Offiziere, wenn sie sich in einschlägigen Etablissements begegneten, auch das Monokel aus dem Auge fallen lassen, zum Zeichen, dass sie sich nicht zu erkennen wünschten. Hier geben alle ihren eigenen Namen an, die stehen dazu. Niemand denkt was Böses dabei. Möglicherweise hat Herr Meiser bei der Veröffentlichung dann gemerkt, dass seine Kunden, vielleicht die Eigenheimbesitzer in Britz, doch nicht so nonchalant reagieren und hat dann seine Version ausgebrütet. – Stimmt aber nicht, ist nicht stimmig. Glaube sie im Ernst, dass Redakteur und Fotograf ungefragt Fotos mit Namen in die Zeitung heben? Das sind professionelle Journalisten. Die machen das nur, wenn Einverständnis vorliegt.

Klägeranwalt Korn: Toll. Was soll ich noch sagen? Nein, im Ernst. Selbst wenn von außen erkennbar ist, dass es da Pornofilme gibt, aber er möchte nicht an die Öffentlichkeit gezerrt werden. Er sah nur einen Menschenauflauf und ging dorthin. Er hat das Foto nicht freigegeben und schon gar nicht den Text. Musste er wirklich damit rechnen … in dieser Art … das hatte er nicht gesagt, wurde ihm in den Mund geschoben.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Da stehen keine Zitatzeichen. „Porno-Groupies ist die Zusammenfassung.

Kläger Meiser: Das ist kein Pornoladen. Wenn man mir Vertretergeschichten [-erzählerei] vorwirft, so sind das auf der anderen Seite Rechtsanwaltsmethoden …

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Nehmen sie zu Protokoll: Der Kläger bestreite, das es ein Sex-Shop sei. Ich sage das weiter. Gerade haben sie vorgetragen, Herr Kollege, ihr Mandant sagte dem Redakteur „ja, schickt mir mal“. Nach eigenen Erklärungen ist die Schwelle gar nicht dagewesen, da ein absolutes Verbot nicht ausgesprochen wurde, sondern er dann mal sehen wollte, betreffs Veröffentlichung.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden entscheiden.

Beklagtenanwalt Schulze-Bourcevet : Ich weiß nicht, ob die Beklagte zu zwei teilnehmen muss. Der Kläger hat gesagt, das er mit der Promotion einverstanden war. Auf der Webseite sind diese Fotos schon wieder runtergenommen worden. Wo soll da die Verschuldenskette sein?

Kläger Meiser: Aha! Warum wurden denn die Fotos runtergenommen?!


Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge