27 O 981/08 - 20.01.2009 - Gabi Köster - Klägerismus
Aus Buskeismus
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Köster vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
20.01.09, 11:45 27 O 981/08 Köster vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Angeklagt wurde die Berichterstattung über Gabi Köster, die nur auf Gerüchten basiere.
Terminrolle Berlin 20.01.2009
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Becker
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA NN
Beklagtenseite: Kanzlei: Prof. Schweizer; vertreten durch RA Thomas Silberhorn
[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Klägeranwalt NN: Die Internetseite gibt es nicht mehr ... für ein paar Hundert Euro bei Ebay verkauft ...
Beklagtenanwalt Silberhorn: Gerüchte kommen nicht irgendwoher ... wenn Persönlichkeit, die jahrelang ein Millionenpublikum anspricht, aufeinmal nicht mehr in Erscheinung tritt, dann ist natürlich Berichterstattungsinteresse vorhanden.
Klägeranwalt NN: ... hat das Recht, sich nicht zu äußern ... über Krankheit ... Recht auf Privatsphäre ... daraus dann aber eine Berichterstattung zu machen über das, worüber man nicht wünscht, dass berichtet wird, das kann nicht sein ...
Beklagtenanwalt Silberhorn: Das ist nicht der Kern ...
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Klage von Frau Köster stattgegeben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
n/a
[bearbeiten] Weiterführende Links
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.