324 O 124/10 - 18.06.2010 - Sigmar Gabriel zensiert erneut

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Das Sponsoring-Verhalten unserer Politiker ist zum Thema geworden. Treffen gegen Geld würde Rüttgers (CDU) vorgeworfen.

Sigmar Gabriel wäre ein Heuchler, denn auch für ihn werden Treffen gegen Geld organisiert. Er hätte für 130.000 Euro einen Beratervertrag erhalten.

Im Focus vom 22.02.2010, 18:29 finden wir:

SPD-Chef Sigmar Gabriel wies seinerseits Vorwürfe über sein eigenes Sponsoring-Verhalten zurück. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hatte den SPD-Vorsitzenden im „Hamburger Abendblatt“ scharf attackiert. Gröhe berief sich auf ein bekanntgewordenes Schreiben der SPD-Landesgruppe Niedersachsen, in dem die SPD Sponsoren Gesprächsangebote mit Gabriel unterbreitet hatte – allerdings nicht gegen Bezahlung wie bei der CDU in NRW für Treffen mit Rüttgers. Gabriels Attacken seien „heuchlerisch“, sagte Gröhe der Zeitung.
Der SPD-Chef sagte im ARD-„Morgenmagazin“, in dem monierten Werbeschreiben für ein Pfingsttreffen der Sozialdemokraten stehe nur, dass er allen Gästen zur Verfügung stehe. Dafür müsse niemand Geld bezahlen. „Sponsoring ist okay, das kann jeder machen, auch bei einer Partei“, sagte Gabriel. Mit Blick auf Rüttgers sagte Gabriel: „Ein Amtsträger hat Amtszeit verkauft. Das ist nun wirklich etwas anderes als Sponsoring“.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Sigmar Gabriel vs. Focus Magazin Verlag GmbH

324 O 124/10

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwalt Michael Nesselhaus; Rechtsanwältin Dr. Strephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Schweizer pp.; Rechtsanwalt Söder

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Da haben wir uns Einfach gefühlt.

Focusanwalt Söder: Dass Sie das nicht toll finden, überrascht nicht. Aber was sollen wir machen?

Der Vorsitzende: Die Äußerung betrifft die Sozialsphäre. Doch nur für den Außenstehenden. Der Satzinhalt muss belegt werden.

Focusanwalt Söder: Es gibt noch einen Gedanken aus dem Urteil.

Der Vorsitzende: Ich weiß, was Sie meinen. Den Kontext des Berichts.

Focusanwalt Söder: Weiß nicht.

Der Vorsitzende: Fangen wir von vorne an. 130.000 Euro. ... Antragsgegner in … ja die von ihrer, nach ihrer Auffassung festgestellten Doppelzüngigkeit … Randbemerkung. Da haben wir ja die Tatsachenbehauptung. … Diese Bewertung an Fakten … lassen sich nicht trennen. Der Antragsgegner sagt, muss nur teilweise stimmen, der Rest … . Das wollen wir wirklich nicht mitmachen.

Richter Dr. Link: BGH … danach dürfte man falsche Tatsachen …

Focusanwalt Söder: Es gibt das Markwort-Urteil. Es wird nicht Neues oder Falsches behauptet. Dass nur er das Geld gekriegt hat, steh so nicht.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Verstehe nicht, wovon Sie reden. Das mit vielen anderen … .

Richter Dr. Link: Sie sagen, dass das mit den 130.000 stimmt, aber nicht unter wie vielen Leuten 13.000 oder hundert. Es entsteht der gleiche Eindruck. … Das Argument kommt nicht, greift nicht. … Durch Doppelzüngigkeit wird erheblich verstärkt

Focusanwalt Söder: Es gibt den Beratervertrag. Das hat nichts mit dem Artikel zu tun. Er hat den Auftrag erhalten, das zu bearbeiten.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf überreicht den Vertrag: Sie wissen ja nicht Mal, was der Gegenstand des Vertrages ist.

Focusanwalt Söder liest den Vertrag: Hat er nun bearbeitet oder nicht.

Der Vorsitzende: Wird erprotegiert?

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf:

Der Vorsitzende: Ich dachte, Sie wissen es schon.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Ihre Argumentation verstehe ich gar nicht. Dass Focus diese Leute nicht leiden kann. Verstehe ich. Aber weshalb dann so was?

Focusanwalt Söder: Es ist nicht s, dass es Nachteile bringt, wenn der Sachbverhalt … .

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Beratervertrag … Conas …

Focusanwalt Söder: Wenn aber die Firma den Beratervertrag wegen der Person Gabriels in Conas erhalten hat?

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Wenn Sie das so geschrieben hätten. Aber Sie schreiben, Gabriel hat den Beratervertrag erhalten.

Focusanwalt Söder: Das ist verkürzt.

Der Vorsitzende: Ja. Wir finden, das der Eindruck … Der Antragsteller … Ist niemals Schlau formuliert. Die anderen sind nur eingeladen worden. Gabriel … der allen Gästen nach dem Vortrag … allen Gästen zur Verfügung steht. Wir meinen, wir haben die Verfügung zu recht erlassen.

Richter Dr. Link: Wenn ich diesen Bericht lese, … . Habe den Eindruck, treffen sich persönlich mit Gabriel. Ist aber nicht so.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Wenn Sie den Sachverhalt nicht beschrieben hätten … .

Focusanwalt Söder: Ob man das kritisieren darf. Es ist ein Sponsorenpatzer Rüttgers. Wir können höchstens darüber diskutieren, gehört dieses Gespräch mit dazu.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Die Quelle der ganzen Geschichte.

Focusanwalt Söder: Es ist doch eine zusammengehörige Darstellung. Sprechen auch die Sponsoren an.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Gabriel stand allen Gästen zur Verfügung.

Focusanwalt Söder: Es ist deswegen nicht falsch. Es steht nicht, nur mit den Sponsoren.

Der Vorsitzende: Kam als blankes Verbot daher. … Ich verstehe Sie schon. Aber die ganze Erstmitteilung erweckt den Eindruck, dass die Sponsoren extra … .

Focusanwalt Söder: Wenn sie nicht Sponsoren wären, kämen sie nicht rein.

Gabrielanwalt Michael Nesselhauf: Es waren hundert Leute. Dreißig haben gesponsert. Wenn Sie geschrieben hätten, alle wären Sponsoren.

Focusanwalt Söder: Ein mittelständiges Unternehmen muss Geld zahlen.. Es wird gelockt mit einem Gespräch mit Herr Gabriel. Es wird ein Sponsorenpaket geschürt.

Richter Dr. Link: Wir hatten alle verstanden, es ist ein Gespräch vereinbart. Ich sponsere und habe um 14:45 mit Gabriel ein Gespräch. Das war es Aber nicht. Es gibt den Eindruck, wie bei Rüttgers. Der Eindruck entspricht nicht den Tatsachen. Der Sponsor bekommt keinen Termin. Der Sponsor bekommt sein Geld nicht zurück, wenn es zu keinem Gespräch kommt. Das ist der Unterschied.

Focusanwalt Söder: … da habe ich die Chance … . Wenn Sie das so aufschreiben. Ich möchte es sehen, damit meine Spezialisten das verstehen.

Der Vorsitzende: Dann entscheiden wir. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt. Wollen Sie die Hauptsache aufschlagen?

Focusanwalt Söder: Nein. Reicht nicht.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet.

14:00, der Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung vom 08.04.2010 wird bestätigt. Urteil - Verbot von zwei falschnen Endrücken.

[bearbeiten] Kommentar


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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