27 O 758/09 - 24.09.2009 - Pechstein verliert erneut, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Behauptung in der Printausgabe bezüglich der Blutuntersuchung, was den Doping-Verdacht zu bestätigen schien.

Gegen die Online-Präsentation wurde ebenfalls geklagt - 27 O 779/09 - und verloren.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


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[bearbeiten] Pechstein vs. Süddeutsche Zeitung GmbH

24.09.09: LG Berlin 27 O 758/09

Geklagt wurde am gleiche Tag gegen die Online-Präsentation der SZ Az.27 O 779/09

und

den Autor Thomas Kistner Az. 27 O 777/09

In allen drei Sachen verlor die Klägerin am heutigen Tage, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Simon Bergmann
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Beiten Burkhardt; RA Raymund Brehmenkamp

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um die Unterlassung der Behauptung, dass in einer Blutuntersuchung Werte eingeflossen sind, die … sagt, dass die Blutwerte nach dem 18.02. ohne Besonderheiten sind … Eine Distanzierung sehen wir hier nicht. Es wird ins Feld geführt … Verbreiterhaftung … dem Sinne nach zu verstehen, dass die Werte berücksichtigt werden. Wer hat die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast? Es ist nichts Ehrenrühriges geschehen, daher muss die Antragstellerin glaubhaft machen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Bergmann: Ich habe das Verfahren vom ersten Tag bis zum Urteil begleitet. Die Aussage von [Gutachter] Kuipers ist schlicht unzutreffend. [] Keiner von den Anwesenden in der Verhandlung konnte … die Werte wurden nicht angesprochen …

Richterin Frau Hoßfeld: Was wurde ihrer Meinung nach nicht angesprochen?

Antragsteller- / Klägeranwalt Bergmann: Es wurden in der Verhandlung noch nicht mal Blutwerte von nach dem 18.02. angesprochen. Die Werte sind ja nicht im Verfahren vorgetragen worden, nicht ins Verfahren eingeflossen. Wie aber versteht denn das der Leser? Wurde da Doping abgesetzt? Dann ist der Blutwert niedriger? Normal? Das wurde nie im Verfahren vorgetragen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Ob das „Einfließen“ eine Tatsachenbehauptung ist, halte ich für fraglich. – Das heißt eher, das ist etwas Schwammiges. Der Vortrag muss sich ja nicht im Urteil oder Protokoll niederschlagen. Das heißt aber nicht zwingend, dass es nicht erörtert wurde. Die Verhandlung erstreckte sich über zwei Tage á zehn Stunden. Ich will ihnen jetzt keine Vorwürfe machen, aber haben sie wirklich jedes Detail mitaufgenommen?

Antragsteller- / Klägeranwalt Bergmann: Ich gebe ihnen Recht, aber auch meine Kollegen und andere Verfahrensbeteiligte würden mich bestätigen können. Eine Einstweilige Verfügung ist jederzeit möglich. Die Süddeutsche Zeitung will nun mal diesen Artikel für richtig halten, aber es ist hier ein falscher Tatsachenvortrag. Die gesamte Presse hat dann leider auch noch diesen Artikel übernommen.

Richterin Frau Hoßfeld: Im Artikel steht ja gerade drin, es wurde nicht ins Urteil aufgenommen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Bergmann: Das kann man aber auch so verstehen: „nicht aufgenommen“ – weil das normal ist. Die Werte sind Teil einer Anlage gewesen. „Vortragen“ versteht der Leser als Teil von im Prozess, in der Verhandlung Vorgetragenem. Niemand macht sich Gedanken, was „vorgetragen“ in prozessualem Sinne heißt. Wie versteht der Leser das? Die Überschrift lautet „Verräterische Normalität“.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Ausgangspunkt ist, dass diese Daten eine Rolle spielen. Daraus entsteht dann die Frage, was das für eine Bedeutung für Frau Pechstein hat.

Antragsteller- / Klägeranwalt Bergmann: Es verging dann wirklich kein Tag, an dem Herr Kistner sich dann nicht hämisch geäußert hat.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Der schreibt gegen alle …

Antragsteller- / Klägeranwalt Bergmann: Das find´ ich ja sonst auch, ok., aber hier nicht. Die Süddeutsche Zeitung ist sonst in meinen Augen die beste Zeitung Deutschlands, aber so wie es gesagt wird: die Werte hätten eine Rolle gespielt, das ist einfach nicht richtig. -Ich versichere hier anwaltlich, dass im gesamten Verfahren nicht angesprochen wurde, dass aus dem Zeitraum nach dem 18.02.2009 Blutwerte von Frau Pechstein vorliegen, die keine besonderen Auffälligkeiten aufweisen.- Die Werte wurden erst Monate später, nach der Verhandlung bekanntgegeben.

Es gab eine Beratungspause für das Gericht zur Wertung des Terminus „vorgetragen“ – zu dem es sich aber bei Fortführung des Verfahrens noch keine abschließende Meinung gebildet hatte.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen.

[bearbeiten] Urteil 20 O 758/09

Urteil 27 O 777/09 vom 24.09.2009.

Tenor:

1. Der Antrag der Antragstellerin vom 4. August 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfüguhg wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstelletin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleiastung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Klägerin hat beim Kammergericht Berufung eingelegt. Az. 9 U 185/09

Das Hauptsacheverfahren fand in Hamburg am 04.03.2011 statt. Az. 324 O 623/10

[bearbeiten] Kommentar

Eine seltenere Erscheinung in den Hallen der 27. Kammer war heute RA Bergmann aus jener einen namhaften Kanzlei zu Berlin. Seine Vortragsart war erfreulich, allein schon, weil er weniger zu Theaterdonner und Primadonnenhaftigkeit neigte, als Andere, denen das vielleicht sogar auch gut zu Gesicht steht (oder auch nicht). Vielleicht war es ihm aber im Ganzen doch ein bisschen zu unspektakulär, denn es begab sich, dass RA Bergmann am Ende der Verhandlung sich kurz aber bestimmend an die gesammelte Pseudoöffentlichkeit wandte – ohnehin nur ein einziges jämmerliches Subjekt, welches von seinem Vortrag womöglich einfach so Honig saugen wollte – und er leise, aber giftig einforderte, dass doch wohl klar sei, dass über irgendetwas in der Verhandlungspause Gesprochenes nicht zu berichten sei, von wegen der Vertraulichkeit und dunkler Wolkens am Firmament der Juristerei, die sich schnell aufzutürmen pflegen. Die Pseudoöffentlichkeit war ganz und gar verblüfft, dass sie welcher Ansprache auch immer für würdig befunden wurde und versicherte, dazu schon eine Meinung und ein bedachtes Benimm parat zu haben. Diese Meinung möchte man nun doch auch nachliefern, gern auch ohne Eingangsbekenntnis oder sonstiges Teufelszeug aus den dem gemeinen Volk verschlossenen Laboren.

Erstens mal, war da gar nichts Bedeutungsschwangeres, was beide Anwälte sich zufachsimpelten – aber das ist das Geringste an diesem Manöver.

Zweitens aber hat es uns doch mal wieder bei der Kernfrage erwischt, wo ist Öffentlichkeit im Gerichtssaal und wo ist sie erlaubt? Simple Antwort eines simpel Schreibenden: Ist die Verhandlung öffentlich, können nicht Vertreter aus den Parteien der Öffentlichkeit „die Sinne rauben“. Allein die rechtsprechenden Organe können die Öffentlichkeit ausschließen und lassen bestimmt auch gern entsprechende Anträge zustellen. Würden wir uns dem dann widersetzen? – Nö! Wieso auch?! Bis dahin aber ist jedes gesprochene Wort eben dort auch öffentlich. Das Wesen unseres Grundgesetzes und unserer Rechtskultur hier moritatenhaft auszubreiten, ersparen wir uns einfach mal. – Aber: Möchte ein vertrauliches Wort gesprochen werden – bitte, es gibt Anwaltszimmer, vielleicht auch andere, zeitweise zur Verfügung stehende Immobilien, derer man sich bedienen kann.

Befindet sich auch nur irgendwer im öffentlichen Raum und wünscht vertrauliche Worte zu wechseln, so kann er nicht von der Restöffentlichkeit verlangen, sich zu irgendwelchen Vorkehrungen hierfür bekehren zu lassen und diesen öffentlichen Raum entern und einfach für sich versiegeln.

Sehr wohl könnte er aber, vielleicht nicht juristisch wasserdicht, nicht juristisch korrekt um Vertraulichkeit bitten und die sollte ihm dann doch auch gern, allein schon aus menschlicher Korrektheit ohne viel Federlesen zugestanden sein.

Wie war das, mit Ton und Musik, Rollendistanz, Dünkelhaftigkeit, Mut zur Demut, Akzeptanzgewinn durch Maßhalten? Geht in Euch, da trefft ihr niemanden sagte Heinz Ehrhardt, aber vielleicht ist ja doch noch jemand zu Hause. In diesem Sinne: Guten Heimweg, Herr Bergmann.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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