325 O 243/09 - 15.08.2009 - Betrügen erlaubt - Börsenguru besteht auf Zensur

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Inhaltsverzeichnis

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Paula und das Schweinchen

[bearbeiten] Markus Frick möchte Zensur im ARIVA-Blog

04.08.09: LG Hamburg . 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE AG

Markus Frick ist eine umstrittenen Person. Er wirbt auf seiner Web-Site, hält Vorträge, tritt im Fernsehen auf, begeistert nicht Wenige. Er gilt als erfolgreich. Inzwischen hat er auch eine Firma, die Finanzdialog Verlag GmbH, welche für ihn tätig ist. Markus Frick soll nach Berlin umgezogen sein.

Es ist nicht verwunderlich, dass gegen einen solch erfolgreichen Mann geklagt wird.

Viele Klagen endeten mit einem Vergleich und sind der Öffentlichkeit in ihren Details unbekannt. Was mit den hunderten - wie wir inzwishcen vom Richter Masuck erfahren haben, tausenden - Klagen passiert, bleibt für die Öffentlichkeit im Dunkeln. Große Kanzleien, wie die CLLB, welche Dutzende bis Hunderte Betroffene vertraten, sind wegen inzwischen eingetretener Entwicklungen ausgestiegen, und klagen nicht mehr gegen Markus Frick.

Markus Frick vergleicht sich mit den Klägern vor Gericht in der beschränkten Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung. Die Berichterstattung darüber versucht Markus Frick unter Ausnutztung der deutschen Zenurregeln zu zensieren. In seinem Zensurbegehren wird er vertreten vom Anwalt Dominik Höch.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Der Antragsteller ist Börsenexperte. Die Antragsgegnerin betreibt die Internetseite www.arive.de. Auf dieser Internerseite finden sich u.a. verschiedene Foren, bei denen sich Nutzer der Seite zum Börsengeschehen austauschen. Nachdem der Antragsteller in zahlreichen Fällen versucht hat, außergerichtlich und ohne die Löschung von bestimmten Beiträgen zu erreichen, wusste sich der Antragsteller nicht mehr anders zu helfen, als durch den Anwalt Domnik Höch gegen die schwerste persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge vorzugehen.

Es ging ´konkret um einen Beitrag, in dem etwas von Kotzen, einen Arsch puschen und ignorieren stand.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Harald Schulz
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Cornelia Wölk
Richter am Landgericht: Herr Dr. Immo Graf

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Wandscher & Partner; RA RA René Castanga

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

15.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Der Antragstellervertreter übergibt die Abschrift des Schriftsatzes vom !0.09.2009 dem Antragsgegner-Vertreter. Der Antragsgegner-Vertreter überreich die Abschrift des Schriftsatzes vom 14.09.09 an den Antragsteller. Ja. Es geht um die Veröffentlichung vom 26.06.09 im Forum … Posting … . Der Antragsteller hat bei der Kammer den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt, die den Teilnehmern bekannt ist. Der Antragsgegner sagt, es war eine zulässige Äußerung. Möchte der Antragsgegner dazu was sagen?

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Dazu möchte ich im zweiten Schritt was sagen.

Zu diesem zweiten Schritt kam es nicht. Klägeranwalt Dominik Höch gewann durch Zwischenreden, Unterbrechen und langes Vortragen schnell die Oberhand, ließ den Antragsgegner-Vertreter nicht zu Wort kommen. Den vorsitzenden Richter Harald Schulz, die Richterin Dr. Cornelia Wölk und den Richter Dr. Immo Graf störte das nicht. Eine Lehrstunde dafür, wie Betrüger mit dem rechtlichen Gehör umgehen.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Die streitgegenständliche Passage wurde gelöscht. Es wurden auch viele andere Einträge als unwahre gelöscht, die sich inzwischen als wahr erwiesen. Zum Beispiel die Vorwürfe der Kursmanipulation. In diesem Punkt hat der Kläger gestanden. 80 Millionen wurden beschlagnahmt.

Antragstelleranwalt Dominik Höch unterbricht: Nein, die 80 Millionen beziehen sich nicht auf das vermögen von Frick … Man muss richtig berichten.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Wir haben keine Kursmanipulationen?


Antragstelleranwalt Dominik Höch unterbricht erneut: Wenn wir alles durchgehen, wird es für meine Mandantschaft nicht … . Kursmanipulation, … Adresse … . Sie relativieren alles. Sie haben nur diese Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga möchte etwas sagen. Antragstelleranwalt Dominik Höch lässt es nicht zu: Lassen Sie mich. …Die einstweilige Verfügung war erforderlich … . ist geschmacklos. Das ist das, was mich stört. Mein Mandant hat geschrieben, dann habe ich geschrieben, … .Die 80 Millionen stimmen nicht. Haber auch dazu eine einstweilige Verfügung erhalten. Sie haben gesagt, es stimmt und haben gelöscht.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Habe nicht gesagt, es stimmt. Gelöscht haben wir.

Antragstelleranwalt Dominik Höch setzt fort: Ich habe nie gesagt, dass nicht berichtet werden darf … .

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Im Forum ist es eine Meinungsäußerung.

Antragstelleranwalt Dominik Höch lässt Herrn René Castanga nicht zu Wort kommen: Es ist unwahr und schmähend. Es ist eine Vorverurteilung.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Bisher hat weder der Vorsitzende noch der Beklagtenanwalt die streitgegenständliche Beleidigung öffentlich im Gerichtssaal geäußert. Der Antragsteller sollte geschützt und nicht erneut beleidigt werden. Anders sein Anwalt Höch. Er nennt die Passage und provoziert möglicherweise eine neue Verfügung gegen den Gerichtberichterstatter, wenn ich diese hier wiederhole.

Antragstelleranwalt Dominik Höch provoziert: Der A. von Frick, entschuldigen Sie, dass ich das ausspreche, wenn es mir auch schwer fällt. Es gibt fünf bis acht Postings mit dem Namen Frick. Es gibt ein wesentlich … Forum. Sie können mir nicht erzählen, dass nicht überprüft werden kann.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: E s sind 187.000 Einträge im Monat, fast so viel wie bei Heise. Dort waren es 250.000.

Antragstelleranwalt Dominik Höch lässt Herrn René Castanga nicht aussprechen: Sagern Sie mal, Herr Canstanga, wenn jemand fragt, sagt mal wo wohnt Herr Canstanga, damit wir … Man darf auch A. sagen?

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Das sagt das Landgericht … Man muss den A. von Frick retten.

Antragstelleranwalt Dominik Höch versucht erneut, den Vortrag von Herrn Castanga zu unterbrechen.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga: Die Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, dass Ihr Mandant Scalping betrieben hat.

Antragstelleranwalt Dominik Höch versucht erneut, den Vortrag von Herrn Castanga zu unterbrechen.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga liest aus der Pressemitteilung des Staatsanwaltschaft vor. … Zudem konnten zur Abschöpfung der durch die Kursmanipulationen erlangten Vermögenswerte in Deutschland und im Wege der Rechtshilfe auch in der Schweiz Konten und Depots des Angeschuldigten sowie einer Reihe deutscher und ausländischer Unternehmen mit Einlagen im Wert von insgesamt über 80 Millionen Euro gesichert werden.

Antragstelleranwalt Dominik Höch unterbricht erneut: Daran sehen Sie, dass es falsch ist. Es steht bei Frick und Unternehmen. Das ist das, was mich stört. Zu A. … .

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga. Hat nicht zitiert, Frick is t ….

Antragstelleranwalt Dominik Höch unterbricht erneut: Es gibt die Möglcihkeit, solche Schimpfwörter zu filtern.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga. A. kann ich filtern. Die Frage ist, muss man.

Antragstelleranwalt Dominik Höch: Das OLG in Hamburg hat im Heise-Urteil entscheiden, …. Hier haben wir wesentlich mehr. … Wenn Sie so argumentieren, dann schaffen Sie einen rechtsfreien Raum.

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga möchte erwidern. Höch läösst das nicht zu. Es geht nicht. War zwei tage Online. Kann mechanisch … .

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga. Nicht mechanische. Es ist eine Meinungsäußerung. Möchte eidesstattliche Versicherungen abgeben.

Antragstelleranwalt Dominik Höch: Kann ich auch welche haben?

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga. Nein.

Antragstelleranwalt Dominik Höch: Wieso nicht?

Antragsgegnervertreter Herr René Castanga. Von eidesstattlichen Versicherungen kann man keine Kopien machen.

Der Vorsitzende ruft eine Mitarbeiterin von der Geschäftsstelle in den Gerichtssaal. Sie nimmt die eidesstattlichen Versicherungen mit und kommt mit Kopien wieder

Der Vorsitzende. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter überreicht dieneidesstattlichen Versicherungen vom im Original. Von Frau V. vom 12.08.09, von Herrn Matthias Vogelsang-Weber vom 05.08.09 und von Herrn papa vom 05.08.09. Von diesen werden Kopien gezogen. Der Antragsteller. -Vertreter erhält von den vom Antragsgegner-Vertreter überreichten eidesstattlichen Versicherungen Kopien. Die Originale werden zur Akte genommen. Die Anträge werden gestellt.

Der Vorsitzende nach Beratung mit den beisitzenden Richtern. Beschlossen und verkündet. Eine Entscheidug im Tenor soll verkündet werden am Mittwoch, den 16.09.090 um 12:00 im Raum B316. Vielen Dank.

Die Parteivertreter verließen schleunigst den Gerichtssaal. Als die Pseudoöffentlichkeit den Saal verließ, eilte der Vorsitzende zur draußen hängenden Terminrolle und zerrte diese hastig aus dem Plastikrahmen heraus.

16.09.09: Verkündung durch den Vorsitzenden: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 07.07.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Beklagte ging in Berufung, Az. 7 U 117/09

[bearbeiten] Kommentar

Möchte man den Rechtsweg bis zum BGH oder Bundesverafssungsgericht ausschöpfen, so sind Widerspruchsverhandungen gegen einstweilige Verfügungen sinnlos. Noch sonnloser sind Berufungen in einstweiligen Verfügungsverfahren. Zeit, Nerven, Geld werden unnötig verbraucht. Die Richter des LG und OLG legen sich unnötiger Weise fest, wass das Kippen derer Entscheidugnen im Hauptsacheverfahren erschwert, falls nicht unmöglich macht.

Das Hauptsachverfahren sollte dann beantragt werden, wenn man sich dazu vorbereitet fühlt, die Rechtsprechung gut kennt, Zeit und Geld hat.

Weiß das Rechtsanwalt René Castanga nicht? Was hat er seinem Mandanten alles an falshcen Erfolgsaussichten versprochen? Kennt er die Rechtsprechung der Richter Schulz und der Richterin Dr. Raben nicht?

Die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg erweist sich als konsequente Zernsorin des Internets, dieser "gefährlichen Einrichtung" mit einem unzulässigen "rechtsfreien Raum". Da braucht nicht diskutiert zu werden. Jeder Antrag wird bestätigt, die einstweiligen Verfügungen ergehen lässig und rechtsirrig, aber konsequent.

Die Richter Harald Schulz, Dr. Immo Graf und die Richrerin Dr. Cornelia Wölk hielten es nicht für nötig, auf eine menschenwürdige Verhandlungsführung zu achten. Sie ließen den Rechtsanwalt Dominik Höch schalten und walten.

Dass die Sach- und Rechtslage erörtert wurde, ist Unsinn. Die Pseudoöffentlichkeit bekam nicht mit, worin die Erörterung bestand.

Auch die Verkündung im Tenor erst am nächsten Tag, bedarf der Erlaubnis der Parteivertreter. Der Vorsitzende hielt es nicht für nötig, diese einzuholen. Die ZPO ist ja blos ein Gesetz ohne Pflichten und ohne Folgen.

Betrügen ist eben erlaubt.

[bearbeiten] Info zu Markus Frick

[bearbeiten] Klagen und Ermittlungen gegen Markus Frick

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

[bearbeiten] Schadensersatzklagen

LG Berlin, Zivilkammer 27: 27 O 846/08, 27 O 577/08, 27 O 654/08, 27 O 807/08 , 27 O 809/08 , 27 O 854/08, 27 O 857/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 871/08, 27 O 935/08, 27 O 902/08, 27 O 951/08, 27 O 955/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 960/08.

Die Pressekammer (ZK 27) hat es allerdings geschafft, die Sachen anderen Kammern zu übergeben. Es soll hunderte bzw. tausende von Verfahren gegeben haben, erfuhren wir vom Richter Mauck.

Amtsgericht Charlottenburg: 229 C 66/08 (Ergebnis unbekannt), 235 C 1007/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück), 226 C 1009/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück).

Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat bereits am 26. September 2007 wegen der Empfehlung dreier Aktiengesellschaften 27,1 Millionen Euro des Vermögens eines Unternehmens auf Mauritius arrestiert, schreiben die Verfassungsrichter. Frick sei dort Bevollmächtigter gewesen. Wegen der Empfehlung weiterer Gesellschaften sei der Arrest später auf 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Aufgrund von Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft seien rund 38,7 Millionen Euro sichergestellt worden. Der heutige Stand dieses Arrests ist unbekannt. Wir wissen auch nicht, ob diese Angaben stimmen.

Landgericht Heidelberg: 2 O 261/07 Das Urteil vom 05.02.2008 – Tenor - 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.446,38 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. ist nicht rechtskräftig. Frick ist in Berufung gegangen - OLG Karlsruhe Az. 10 U 29/08). Das Urteil hatte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner erstritten, die weitere Schadensersatzklagen eingereicht hat. Die Kanzlei betreute mehr als 100 Frick-Geschädigte. Das Landgericht Berlin hatte dagegen in einer Verfügung Schadensersatzansprüche in Frage gestellt. Der heutige Stand ist unbekannt. Ob die Kanzlei PPR & Partner weiterhin Frick-Geschädigte bzw. vermeintlich Geschädigte gegen Frick vertritt, wissen wir ebenfalls nicht.

Die Münchner Kanzlei Rotter reichte ebenfalls eine Schadensersatzklage ein. Mehr als 90 Prozent der mindestens 300 Mandanten haben einem Vergleich zugestimmt. Der SZ liegt ein Fall eines Anlegers vor. Danach liegt die Quote bei knapp 20 Prozent, das heißt die Anleger erhalten fast ein Fünftel des dokumentierten Schadens zurück.

[bearbeiten] Ermittlungen

2008: ie Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Frick wegen des Vorwurfs der strafbaren Marktmanipulation ermittelt (Az.: 3 Wi Js 1665/07).

Frick legte gegen die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht für die Geschädigten (Az.: 514 AR 1/07) Verfassungsbeschwerde ein. Die Vollziehung wurde daher zunächst durch Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten – ausgesetzt (Einstweilige Anordnung 2 BvR 1043/08). Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Fricks Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht zur Entscheidung angenommen wird (2 BvR 1043/08). Die Entscheidung ist unanfechtbar und eine Akteneinsicht für die Geschädigten nun uneingeschränkt möglich.

2013: Betrugsverdacht: Ex-Börsenguru Frick festgenommen

Der frühere Börsenexperte Markus Frick sitzt in Untersuchungshaft. (Quelle: Spiegel)

2014: Das Landgericht Frankfurt verurteilte Markus Frick im 25. Februar 2014 wegen vorsätzlicher Manipulation von Aktienkursen zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Markus Fderick im Jahr 2012 mit Hilfe gezielter Empfehlungen die Kurse von drei Nebenwerten beeinflusst und dafür Geld von Hintermännern erhalten hat, die ihre Aktien zu überhöhten Preisen verkauften. Frick hatte im November 2013 zugegeben, 1,9 Millionen Euro in bar im Gegenzug für die Empfehlung eines Papiers erhalten zu haben. (Quelle: Wikipedia)

[bearbeiten] Pressemitteilung des Staatsanwaltschaft - 19.08.2009

PM 58/2009 Anklage gegen „Börsenguru" Markus Frick wegen Börsenmanipulationen erhoben

Pressemitteilung Nr. 58/2009 vom 19.08.2009

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

- Der Pressesprecher -

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin Anklage gegen den Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber verschiedener Börseninformationsdienste Markus Frick wegen strafbarer Marktmanipulation am Aktienmarkt erhoben (Straftaten nach §§ 38 Abs. 2 i.V.m. 20a Abs. 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes).

Dem insoweit geständigen Angeschuldigten wird sogenanntes „Scalping“ vorgeworfen, indem er zwischen September 2005 bis Juni 2007 in seinen per E-Mail vertriebenen Börsenbriefen „Markus Frick Email-Hotline“ und „Markus Frick Inside“ (im September 2006 umbenannt in „Frick Trading“) in insgesamt 49 Fällen die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien empfohlen haben soll, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Papiere offenzulegen.

Den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge führten die Empfehlungen des Angeschuldigten zu erheblichen Kurssteigerungen bzw. Kursstabilisierungen.

In der überwiegenden Zahl der Fälle soll der Angeschuldigte die durch seine Empfehlungen hervorgerufe Steigerung von Nachfrage und Kursniveau ausgenutzt haben, indem er die von ihm über eine mauritische Treuhandgesellschaft gehaltenen und zuvor von ihm empfohlenen Wertpapiere in großem Umfang veräußerte, ohne die Anleger darüber zu informieren.


In 23 Fällen liegen den Taten internationale Börsenmachenschaften nach dem sogenannten „Pump and Dump-Modell“ zugrunde, die sich auf die Unternehmen „Star Energy Corp.“, „StarGold Mines Inc.“ und „Russoil Corp.“ beziehen.

Der Erwerb dieser zunächst unter anderem Namen als Börsenmäntel ohne Geschäftstätigkeiten und Aktiva an der außerbörslichen US-Aktienhandelsplattform OTC Bulletin Board notierten Gesellschaften war der Startschuss für die Umsetzung eines in den USA als „pump and dump“ bekannten Geschäftsmodells durch zwei gesondert verfolgte Hinterleute und Drahtzieher. Diese sollen den Börsenmänteln zunächst durch Umbenennung (Star Energy Corp.) oder durch Gründung einhundertprozentiger Tochterunternehmen mit klangvollem Namen und anschließender Verschmelzung mit der Muttergesellschaft (StarGold Mines Inc. und Russoil Corp.) sowie durch Änderung des Geschäftsfeldes, das jetzt angeblich etwas mit der Ausbeutung von Bodenschätzen in Russland zu tun haben sollte, ein passendes Aussehen verschafft haben. So wurde aus der vormaligen „Cairo Aquisitions“ die „Star Energy Corp.“, aus der „Sockeye Seafood Group Inc.“ die „StarGold Mines Inc.“ und aus der „Cassidy Media Inc.“ die „Russoil Corp.“.

Im folgenden Schritt gaben die Gesellschaften in großem Umfang neue Aktien heraus oder splitteten die bereits vorhandenen Aktien mit der Folge, dass der Aktienbestand bei der Star Energy Corp. auf über 38 Millionen, bei der StarGold Mines Inc. auf 81 Millionen und bei der Russoil Corp. auf 342 Millionen aufgebläht wurde und der Nennwert der Papiere angesichts des kaum vorhandenen Eigenkapitals lediglich noch im Tausendstel- bzw. Zehntausendstelbereich eines US-Dollars lag. Über Konten mehrerer in Panama beheimateter Unternehmen bei namhaften Banken in der Schweiz sollen die gesondert verfolgten Organisatoren des „pump and dump“ - Geschäftsmodells die wertlosen Aktien daraufhin in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingebracht haben. Dies hatte gegenüber einer Zulassung zum Regulierten Markt den „Vorteil“ erheblich geringerer Transparenz und Kontrolle, insbesondere mussten die Drahtzieher keine testierten Jahresabschlüsse der zu vermarktenden Börsenmäntel vorlegen und damit die nahe Null liegende Kapitalausstattung offenlegen.

Parallel suchten sie sich geeignete Personen, die diese wertlosen Aktien („Pennystocks“) durch Streuen guter Nachrichten bekannt machen und im Preis verteuern sollten.

Diese Rolle soll in erster Linie der Angeschuldigte übernommen haben.

Infolge der Empfehlungen in der „Markus Frick Email-Hotline“ stiegen die Börsenkurse der Unternehmen trotz ihrer Wertlosigkeit und desolaten Vermögenslage auf Spitzenwerte von 3,08 Euro (Star Energy Corp.), 5,34 Euro (StarGold Mines Inc.) und 1,16 Euro (Russoil Corp.), bevor sie ab Mitte 2007 innerhalb kürzester Zeit auf nahe Null abstürzten.

Erhebungen der BaFin ergaben, dass mehr als 20.000 Anleger in einem Umfang von insgesamt über 760 Millionen Euro Aktien dieser drei Unternehmen erwarben. Durch den anschließenden rapiden Kursverfall erlitten insbesondere viele Kleinanleger, die den Empfehlungen des Angeschuldigten gefolgt waren, einen Totalverlust.

Der Angeschuldigte selbst hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend geäußert, ihm sei erst nach dem Absturz der Russoil- Aktie klar geworden, dass er von den gesondert verfolgten Hintermännern missbraucht worden sei. Diese hätten ihm -für ihn nicht erkennbar- unrichtige Unternehmensnachrichten übermittelt und ihm damit vorgespiegelt, es handele sich um Unternehmen mit einer sehr guten Zukunftsperspektive.

Zur Aufklärung der vielfältigen personellen und organisatorischen Verflechtungen der beteiligten Unternehmen und der sonstigen Hintergründe der Marktmanipulationen haben die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Berlin in enger Zusammenarbeit insbesondere mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie unter Mitwirkung weiterer deutscher und ausländischer Behörden vielfältige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, darunter Durchsuchungen im Bundesgebiet und umfangreiche Finanzermittlungen, im Wege der Rechtshilfe wurden zudem Unternehmensräumlichkeiten in der Schweiz durchsucht.

Zudem konnten zur Abschöpfung der durch die Kursmanipulationen erlangten Vermögenswerte in Deutschland und im Wege der Rechtshilfe auch in der Schweiz Konten und Depots des Angeschuldigten sowie einer Reihe deutscher und ausländischer Unternehmen mit Einlagen im Wert von insgesamt über 80 Millionen Euro gesichert werden.

Steltner
Pressesprecher

Quelle: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.08.2009.

Aus der Pressemitteilung vom 18.08.2009 des Frick-Verteidigers:

Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit: Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt.

[bearbeiten] Verurteilungen

14.04.2011: Urteil des LG Berlin vom 14.04.2011 Az.: 3 WiJs 1665/07 (3/09)

Das LG Berlin hat den 38jährigen Börsencoach Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat das Gericht einen Betrag von mehr als 42,6 Mio. € für verfallen erklärt. Bezüglich sieben weiterer angeklagter Taten wurde der Angeklagte freigesprochen.

[bearbeiten] Zensurbegehren und -verfahren seitens des Herrn Markus Frick

Bekannt sind die folgenden Zensurverfahren:

[bearbeiten] Landgericht Berlin

  • LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 Markus Frick vs. Rolf Schälike. Einstweilige Verfügung vom 07.05.09, mit der untersagt wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.
Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitens des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.
Neuer Termin 10.06.2010, 11:30, Landgericht Berlin, Saal 143

[bearbeiten] Landgericht / Oberlandesgericht Hamburg

[bearbeiten] Markus Frick vs. Hessischen Rundfung

  • 02.07.10: 324 O 140/10 Markus Frick vs. Hessishcne Rundfunk. Die mündliche Verhandlung sollte am 01.10.10 wiederholt werden. Die Verhandkung fand jedoch nicht statt.

[bearbeiten] Markus Frick vs. Nico Popp

  • 06.08.08: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
  • 04.08.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Einsweilige Verfügung v. 04.08.2009 - Verbot zu behaupten: Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. Verhandlungsbericht
  • 09.11.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 311/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Hauptsachverfahren zum Verfügungverfahren 325 O 166/09. Verhandlungsbericht.
  • 09.02.10: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 297/09 Markus Frick vs. Börse Online GmbH & Co. KG Verhandlungsbericht
  • 21.09.10: OLG Hamburg, 7. Senat: 7 U 53/10 - Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Berufungsverfahren zum Hauptsacheverfahren 325 O 311/09. Der Berufung des Beklagten wurde im Teil der außergerichtlichen Kosten stattgegeben. Ansonsten wurde die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

[bearbeiten] Markus Frick vs. ARIVA

  • 07.07.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE
  • 16.09.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE Widerspruchsverhandlung - Verbot, im Blog "der A. von Markus Frick" posten zu lassen. Verhandlungsbericht
  • Ordnungsgeldanträge wegen Wiederholung der Beleidigung bestätigt, Kosten 1.500 €
  • 27.04.10: OLG Hamburg 7 U 117/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE. Berufungsverhandlung zu Widerspruchsverhandkung 325 O 243/09. Die Berufung von ARIVA wird zurückgewiesen.
  • 01.09.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 300/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE,
  • 21.05.10: LG Hamburg, ZK 25: Hauptsacheverfahren 325 O 398/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 300/09. ARIVA.DE hat verloren.
  • 15.01.10: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 463/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE wegen Posting von börsenfurz1
  • 05.10.10: LG Hamburg, ZK 25: Hazuptsacheverhandkunge 325 O 16/10 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 463/09.

[bearbeiten] bisherige Kosten für ARIVA:

361,90 08.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, außerger. Rechtewahrnehmung

713,75 11.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

328,50 29.09.09 Az. 325 O 300/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

811,81 27.11.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

121,40 30.12.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, Ordnungsgeldanträge

741,00 04.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeldanträge

1.500,00 28.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeld

765,75 08.02.10 Az. 325 O 463/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

363,00 19.02.10 Az. 325 O 463/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

968,00 12.05.10 Az. 7 U 117/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

2.297,15 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

377,90 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, Kostennote vom 29.09.09


9.350,16 Summe

Dazu kommen noch die Kosten für den ARIVA-Anwalt.

Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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