27 O 854/08 - 04.12.08 - Die Sache Frick
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[bearbeiten] Die Sache Frick
04.12.2008, 11:00 27 O 854/08 Beldzinsky u.a. ./. Frick
04.12.2008, 11:30 27 O 857/08 Hertel ./. Frick
Gegen den Börsenbriefverleger Markus Frick laufen zur Zeit „hunderte“ [Auskunft eines Verwaltungsrichters] Verfahren im LG Bericht, alle Kammern seien damit beschäftigt.
Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 04.12.2008 die Verfahren 27 O 854/08
und 27 O 857/08.
[bearbeiten] Richter
Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Rohde & Späth; RA Herr Dr. Rohde
Beklagtenseite: Kanzlei: Schwarz und Kollegen; RA Herr von Arnim
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Richter Mauck Zusammenfassung: ... gibt es auch hier die
Möglichkeit für einen Vergleich? So wie letztes Mal 18% plus, plus ... Die Beträge sind ja relativ gering ...
Rechtsanwälte lesen in ihren Akten, ein paar Minuten Ruhe...
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ... kann nicht die Pauschalbeträge nehmen, müßte
wenigstens 1/3 sein...
Richter Mauck: ...können wir auch machen... also ich würde rauskriegen ... Kläger zu 1) 2600, zu 2) 3250, zu 3) 1640 gerundet und zu 4) 2016
Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ... [nickt]...
Richter Mauck: ... können wir das so machen?... und die Kosten wieder gegeneinander aufheben? ... aber vielleicht können Sie uns sagen, wann die Kläger den Börsenbrief abbonniert hatten? ... [diktiert]... Beklagter zahlt folgenden Vergleich... zahlt zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche Kläger zu 1) 2600, zu 2) 3250, zu 3) 1640 gerundet und zu 4) 2020 ... Kosten des Rechtsstreits einschließlich Vergelich werden gegeneinander aufgehoben... Zwischen den Parteien besteht
Einigkeit, dass über diesen Vergleich Vertraulichkeit gewahrt wird... Parteivertreter halten sich Widerruf durch einfache Anzeige an das Gericht bis zum 18.12.08 vor.
Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....das Abonnement ist bezahlt worden am 04.02.2007
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...05.02. hab´ich...
Richter Mauck: ...für den Fall des Widerrufs des Vergelichs nimmt Kläger Bezug auf den Schriftsatz... und beantragt... bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen... Klägervertreter teilt mit, dass
die rechnung für Abonnement vom 04.02.2007 stammt. Beklagtenvertreter erklärt, dass das richtig sei und Emailhotline ab dem 05.02.07 verscheickt worden sei.
Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....neue AGB im September 06... ich hätte gern noch
was ins Protokoll... ich bestreite, dass die AGB seinerzeit...
Richter Mauck: ...machen wir doch... Klägervertreter bestreitet das Vorbringen im Schriftsatz der Beklagten... dass... in Anlage 32 eingereichten AGB...
Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....Datum September 06, aber das ist jetzt die 3. Version bezüglich AGB gemäß Anlage 39... dem vertrag beim Abschluss zugrunde gelegen haben...
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...an dieser Stelle wollen wir uns nicht
streiten...</span>
Richter Mauck: ...dann haben wir hier die 857... aus 2008... Forderung auch überschaubar...
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...das sagen Sie so...
Richter Mauck: ...zzzz...
Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....können wir das nicht aufrunden zu 5000?
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...der Auffassung, dass Klage nicht begründet...
31. Zivilkammer hat Klage abgewiesen...
Richter Mauck: ...wenn wir statt z260, vielleicht z300?
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...meinetwegen z500, aber nicht zzzz...
Richter Mauck: ...Parteien schließen auf Antraten des Gerichts ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgenden Vergleich: 1) xxxx 2) xxxx 3) Einigkeit über Vertraulichkeit 4) Frist für Widerruf bis 18.12.08 ... oooop... ok... vorgelesen und genehmigt... für den Fall des Widerrufs des Vergleichs... Bezug auf Anträge... und beantragt Aussetzung des Rechtsstreits bis...
Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....hier haben wir mehrere andere Schriftsätze zu den
Verfahren am 9.12.08 und 11.12.08
Richter von Bresinsky: ...sollen die Termine denn stattfinden?
Richter Mauck: ...Sie können uns ja noch anrufen und Bescheid sagen...
[bearbeiten] Kommentar
Gegen den Bericht in Sachen 27 O 846/08, vehandelt am 02.12.08, und damit auch gegen diesen Bericht erging am 07.05.09 eine einstweilige Verfügung 27 O 504/09, mit der untersagt wurde:
den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin, AZ. 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder weitegeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008" geschehen.
Bloß gut, dass wir in Deutschland leben. Uns droht nur Ordnungsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandung bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
So schlimm wie in Guatemala geht es uns nicht.
07.07.2009: Im SPON finden wir: Fünf Jahre Haft für einen Tweet
Jean Anleu droht 5 Jahre Gefängnis. Per Twitter hatte der Guatemalteke gegen Korruption protestiert. Seine 96-Zeichen-Nachricht hat nun ein Nachspiel vor Gericht: Anleu wird vorgeworfen, er habe das Vertrauen in das Bankensystem erschüttert.
Unter seinem Internet-Pseudonym "jeanfer" forderte er die Menschen auf, ihr Geld von der in einen politischen Skandal verwickelten guatemaltekischen Bank für landwirtschaftliche Entwicklung (Banrural) abzuziehen. "Die erste konkrete Aktion sollte es sein, Geld von der Banrural abzuziehen und die Bank der Korrupten bankrott gehen zu lassen", hieß es in seiner Twitter-Mitteilung. Und mit diesen Worten hat er nach Ansicht von Staatsanwalt Genaro Pacheco das öffentliche Vertrauen in das Bankensystem Guatemalas untergraben.
Den Behörden gelang es nachzuweisen, dass Anleu diese Nachricht von seiner Wohnung in Guatemala-Stadt aus verschickte. Dann saß er erst einmal zusammen mit Kidnappern, Erpressern und anderen Kriminellen eineinhalb Tage im Gefängnis, bevor er gegen Kaution freikam. Sein Anwalt Jose Toledo glaubt, dass die Regierung ein Exempel statuieren will. "Die Botschaft ist doch klar: passt auf, wenn ihr Nachrichten verbreiten wollt. Das kann jedem von euch passieren. Es ist eine Abschreckungsmaßnahme."
...
Regierungskritiker ermordet
Dass Kritiker der guatemaltekischen Regierung gefährlich leben, zeigte der Fall des Anwalts Rodrigo Rosenberg. Dieser warf dem linksgerichteten Präsidenten Alvaro Colom vor, den Drogenkartellen zu helfen, ihr Geld über die Banrural zu waschen. Wenn er getötet werden sollte, dann geschehe dies im Auftrag von Colom, erklärte Rosenberg per Videobotschaft. Wenige Tage nach dem Video wurde er von Unbekannten erschossen. Auf seiner Beerdigung wurden DVDs des Videos verteilt, Colom-Kritiker stellten es auf YouTube ein.
Anleu versucht nun, sich in seinen Tweets zurückzuhalten und weniger politisch zu sein. Sein Anwalt hofft, dass der Prozess, der im November stattfinden könnte, gar nicht erst zustande kommt. Die Staatsanwaltschaft sehe vielleicht ein, dass sie den Falschen erwischt und einen Fehler gemacht habe, sagte Toledo. Wenn alles vorbei sei, dann wolle er die Welt sehen, sagte Anleu. Dann wolle er in einem Cafe in Prag sitzen, in dem vor einem Jahrhundert vielleicht auch Kafka gesessen hätte. Juan Carlos Llorca, AP
[bearbeiten] Klagen und Ermittlungen gegen Markus Frick
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
[bearbeiten] Schadensersatzklagen
LG Berlin, Zivilkammer 27: 27 O 846/08, 27 O 577/08, 27 O 654/08, 27 O 807/08 , 27 O 809/08 , 27 O 854/08, 27 O 857/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 871/08, 27 O 935/08, 27 O 902/08, 27 O 951/08, 27 O 955/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 960/08.
Die Pressekammer (ZK 27) hat es allerdings geschafft, die Sachen anderen Kammern zu übergeben. Es soll hunderte bzw. tausende von Verfahren gegeben haben, erfuhren wir vom Richter Mauck.
Amtsgericht Charlottenburg: 229 C 66/08 (Ergebnis unbekannt), 235 C 1007/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück), 226 C 1009/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück).
Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat bereits am 26. September 2007 wegen der Empfehlung dreier Aktiengesellschaften 27,1 Millionen Euro des Vermögens eines Unternehmens auf Mauritius arrestiert, schreiben die Verfassungsrichter. Frick sei dort Bevollmächtigter gewesen. Wegen der Empfehlung weiterer Gesellschaften sei der Arrest später auf 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Aufgrund von Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft seien rund 38,7 Millionen Euro sichergestellt worden. Der heutige Stand dieses Arrests ist unbekannt. Wir wissen auch nicht, ob diese Angaben stimmen.
Landgericht Heidelberg: 2 O 261/07 Das Urteil vom 05.02.2008 – Tenor - 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.446,38 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. ist nicht rechtskräftig. Frick ist in Berufung gegangen - OLG Karlsruhe Az. 10 U 29/08). Das Urteil hatte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner erstritten, die weitere Schadensersatzklagen eingereicht hat. Die Kanzlei betreute mehr als 100 Frick-Geschädigte. Das Landgericht Berlin hatte dagegen in einer Verfügung Schadensersatzansprüche in Frage gestellt. Der heutige Stand ist unbekannt. Ob die Kanzlei PPR & Partner weiterhin Frick-Geschädigte bzw. vermeintlich Geschädigte gegen Frick vertritt, wissen wir ebenfalls nicht.
Die Münchner Kanzlei Rotter reichte ebenfalls eine Schadensersatzklage ein. Mehr als 90 Prozent der mindestens 300 Mandanten haben einem Vergleich zugestimmt. Der SZ liegt ein Fall eines Anlegers vor. Danach liegt die Quote bei knapp 20 Prozent, das heißt die Anleger erhalten fast ein Fünftel des dokumentierten Schadens zurück.
[bearbeiten] Ermittlungen
2008: ie Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Frick wegen des Vorwurfs der strafbaren Marktmanipulation ermittelt (Az.: 3 Wi Js 1665/07).
Frick legte gegen die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht für die Geschädigten (Az.: 514 AR 1/07) Verfassungsbeschwerde ein. Die Vollziehung wurde daher zunächst durch Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten – ausgesetzt (Einstweilige Anordnung 2 BvR 1043/08). Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Fricks Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht zur Entscheidung angenommen wird (2 BvR 1043/08). Die Entscheidung ist unanfechtbar und eine Akteneinsicht für die Geschädigten nun uneingeschränkt möglich.
2013: Betrugsverdacht: Ex-Börsenguru Frick festgenommen
Der frühere Börsenexperte Markus Frick sitzt in Untersuchungshaft. (Quelle: Spiegel)
2014: Das Landgericht Frankfurt verurteilte Markus Frick im 25. Februar 2014 wegen vorsätzlicher Manipulation von Aktienkursen zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Markus Fderick im Jahr 2012 mit Hilfe gezielter Empfehlungen die Kurse von drei Nebenwerten beeinflusst und dafür Geld von Hintermännern erhalten hat, die ihre Aktien zu überhöhten Preisen verkauften. Frick hatte im November 2013 zugegeben, 1,9 Millionen Euro in bar im Gegenzug für die Empfehlung eines Papiers erhalten zu haben. (Quelle: Wikipedia)
[bearbeiten] Pressemitteilung des Staatsanwaltschaft - 19.08.2009
PM 58/2009 Anklage gegen „Börsenguru" Markus Frick wegen Börsenmanipulationen erhoben
Pressemitteilung Nr. 58/2009 vom 19.08.2009
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Der Pressesprecher -
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin Anklage gegen den Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber verschiedener Börseninformationsdienste Markus Frick wegen strafbarer Marktmanipulation am Aktienmarkt erhoben (Straftaten nach §§ 38 Abs. 2 i.V.m. 20a Abs. 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes).
Dem insoweit geständigen Angeschuldigten wird sogenanntes „Scalping“ vorgeworfen, indem er zwischen September 2005 bis Juni 2007 in seinen per E-Mail vertriebenen Börsenbriefen „Markus Frick Email-Hotline“ und „Markus Frick Inside“ (im September 2006 umbenannt in „Frick Trading“) in insgesamt 49 Fällen die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien empfohlen haben soll, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Papiere offenzulegen.
Den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge führten die Empfehlungen des Angeschuldigten zu erheblichen Kurssteigerungen bzw. Kursstabilisierungen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle soll der Angeschuldigte die durch seine Empfehlungen hervorgerufe Steigerung von Nachfrage und Kursniveau ausgenutzt haben, indem er die von ihm über eine mauritische Treuhandgesellschaft gehaltenen und zuvor von ihm empfohlenen Wertpapiere in großem Umfang veräußerte, ohne die Anleger darüber zu informieren.
In 23 Fällen liegen den Taten internationale Börsenmachenschaften nach dem sogenannten „Pump and Dump-Modell“ zugrunde, die sich auf die Unternehmen „Star Energy Corp.“, „StarGold Mines Inc.“ und „Russoil Corp.“ beziehen.
Der Erwerb dieser zunächst unter anderem Namen als Börsenmäntel ohne Geschäftstätigkeiten und Aktiva an der außerbörslichen US-Aktienhandelsplattform OTC Bulletin Board notierten Gesellschaften war der Startschuss für die Umsetzung eines in den USA als „pump and dump“ bekannten Geschäftsmodells durch zwei gesondert verfolgte Hinterleute und Drahtzieher. Diese sollen den Börsenmänteln zunächst durch Umbenennung (Star Energy Corp.) oder durch Gründung einhundertprozentiger Tochterunternehmen mit klangvollem Namen und anschließender Verschmelzung mit der Muttergesellschaft (StarGold Mines Inc. und Russoil Corp.) sowie durch Änderung des Geschäftsfeldes, das jetzt angeblich etwas mit der Ausbeutung von Bodenschätzen in Russland zu tun haben sollte, ein passendes Aussehen verschafft haben. So wurde aus der vormaligen „Cairo Aquisitions“ die „Star Energy Corp.“, aus der „Sockeye Seafood Group Inc.“ die „StarGold Mines Inc.“ und aus der „Cassidy Media Inc.“ die „Russoil Corp.“.
Im folgenden Schritt gaben die Gesellschaften in großem Umfang neue Aktien heraus oder splitteten die bereits vorhandenen Aktien mit der Folge, dass der Aktienbestand bei der Star Energy Corp. auf über 38 Millionen, bei der StarGold Mines Inc. auf 81 Millionen und bei der Russoil Corp. auf 342 Millionen aufgebläht wurde und der Nennwert der Papiere angesichts des kaum vorhandenen Eigenkapitals lediglich noch im Tausendstel- bzw. Zehntausendstelbereich eines US-Dollars lag. Über Konten mehrerer in Panama beheimateter Unternehmen bei namhaften Banken in der Schweiz sollen die gesondert verfolgten Organisatoren des „pump and dump“ - Geschäftsmodells die wertlosen Aktien daraufhin in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingebracht haben. Dies hatte gegenüber einer Zulassung zum Regulierten Markt den „Vorteil“ erheblich geringerer Transparenz und Kontrolle, insbesondere mussten die Drahtzieher keine testierten Jahresabschlüsse der zu vermarktenden Börsenmäntel vorlegen und damit die nahe Null liegende Kapitalausstattung offenlegen.
Parallel suchten sie sich geeignete Personen, die diese wertlosen Aktien („Pennystocks“) durch Streuen guter Nachrichten bekannt machen und im Preis verteuern sollten.
Diese Rolle soll in erster Linie der Angeschuldigte übernommen haben.
Infolge der Empfehlungen in der „Markus Frick Email-Hotline“ stiegen die Börsenkurse der Unternehmen trotz ihrer Wertlosigkeit und desolaten Vermögenslage auf Spitzenwerte von 3,08 Euro (Star Energy Corp.), 5,34 Euro (StarGold Mines Inc.) und 1,16 Euro (Russoil Corp.), bevor sie ab Mitte 2007 innerhalb kürzester Zeit auf nahe Null abstürzten.
Erhebungen der BaFin ergaben, dass mehr als 20.000 Anleger in einem Umfang von insgesamt über 760 Millionen Euro Aktien dieser drei Unternehmen erwarben. Durch den anschließenden rapiden Kursverfall erlitten insbesondere viele Kleinanleger, die den Empfehlungen des Angeschuldigten gefolgt waren, einen Totalverlust.
Der Angeschuldigte selbst hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend geäußert, ihm sei erst nach dem Absturz der Russoil- Aktie klar geworden, dass er von den gesondert verfolgten Hintermännern missbraucht worden sei. Diese hätten ihm -für ihn nicht erkennbar- unrichtige Unternehmensnachrichten übermittelt und ihm damit vorgespiegelt, es handele sich um Unternehmen mit einer sehr guten Zukunftsperspektive.
Zur Aufklärung der vielfältigen personellen und organisatorischen Verflechtungen der beteiligten Unternehmen und der sonstigen Hintergründe der Marktmanipulationen haben die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Berlin in enger Zusammenarbeit insbesondere mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie unter Mitwirkung weiterer deutscher und ausländischer Behörden vielfältige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, darunter Durchsuchungen im Bundesgebiet und umfangreiche Finanzermittlungen, im Wege der Rechtshilfe wurden zudem Unternehmensräumlichkeiten in der Schweiz durchsucht.
Zudem konnten zur Abschöpfung der durch die Kursmanipulationen erlangten Vermögenswerte in Deutschland und im Wege der Rechtshilfe auch in der Schweiz Konten und Depots des Angeschuldigten sowie einer Reihe deutscher und ausländischer Unternehmen mit Einlagen im Wert von insgesamt über 80 Millionen Euro gesichert werden.
Steltner
Pressesprecher
Quelle: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.08.2009.
Aus der Pressemitteilung vom 18.08.2009 des Frick-Verteidigers:
- Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit: Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt.
[bearbeiten] Verurteilungen
14.04.2011: Urteil des LG Berlin vom 14.04.2011 Az.: 3 WiJs 1665/07 (3/09)
- Das LG Berlin hat den 38jährigen Börsencoach Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat das Gericht einen Betrag von mehr als 42,6 Mio. € für verfallen erklärt. Bezüglich sieben weiterer angeklagter Taten wurde der Angeklagte freigesprochen.
[bearbeiten] Zensurbegehren und -verfahren seitens des Herrn Markus Frick
Bekannt sind die folgenden Zensurverfahren:
[bearbeiten] Landgericht Berlin
- LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 Markus Frick vs. Rolf Schälike. Einstweilige Verfügung vom 07.05.09, mit der untersagt wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.
- Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitens des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.
- Neuer Termin 10.06.2010, 11:30, Landgericht Berlin, Saal 143
[bearbeiten] Landgericht / Oberlandesgericht Hamburg
[bearbeiten] Markus Frick vs. Hessischen Rundfung
- 02.07.10: 324 O 140/10 Markus Frick vs. Hessishcne Rundfunk. Die mündliche Verhandlung sollte am 01.10.10 wiederholt werden. Die Verhandkung fand jedoch nicht statt.
[bearbeiten] Markus Frick vs. Nico Popp
- 06.08.08: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
- 04.08.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Einsweilige Verfügung v. 04.08.2009 - Verbot zu behaupten: Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. Verhandlungsbericht
- 09.11.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 311/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Hauptsachverfahren zum Verfügungverfahren 325 O 166/09. Verhandlungsbericht.
- 09.02.10: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 297/09 Markus Frick vs. Börse Online GmbH & Co. KG Verhandlungsbericht
- 21.09.10: OLG Hamburg, 7. Senat: 7 U 53/10 - Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Berufungsverfahren zum Hauptsacheverfahren 325 O 311/09. Der Berufung des Beklagten wurde im Teil der außergerichtlichen Kosten stattgegeben. Ansonsten wurde die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
[bearbeiten] Markus Frick vs. ARIVA
- 07.07.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE
- 16.09.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE Widerspruchsverhandlung - Verbot, im Blog "der A. von Markus Frick" posten zu lassen. Verhandlungsbericht
- Ordnungsgeldanträge wegen Wiederholung der Beleidigung bestätigt, Kosten 1.500 €
- 27.04.10: OLG Hamburg 7 U 117/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE. Berufungsverhandlung zu Widerspruchsverhandkung 325 O 243/09. Die Berufung von ARIVA wird zurückgewiesen.
- 01.09.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 300/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE,
- 21.05.10: LG Hamburg, ZK 25: Hauptsacheverfahren 325 O 398/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 300/09. ARIVA.DE hat verloren.
- 15.01.10: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 463/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE wegen Posting von börsenfurz1
- 05.10.10: LG Hamburg, ZK 25: Hazuptsacheverhandkunge 325 O 16/10 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 463/09.
[bearbeiten] bisherige Kosten für ARIVA:
361,90 08.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, außerger. Rechtewahrnehmung
713,75 11.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung
328,50 29.09.09 Az. 325 O 300/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten
811,81 27.11.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung
121,40 30.12.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, Ordnungsgeldanträge
741,00 04.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeldanträge
1.500,00 28.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeld
765,75 08.02.10 Az. 325 O 463/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung
363,00 19.02.10 Az. 325 O 463/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten
968,00 12.05.10 Az. 7 U 117/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten
2.297,15 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung
377,90 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, Kostennote vom 29.09.09
9.350,16 Summe
Dazu kommen noch die Kosten für den ARIVA-Anwalt.
Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.