27 O 1114/08 - 10.02.2009 - Alexander Klägerismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Alexander vs. Axel Springer AG

Ein Fall von Alexander-Klägerismus.

10.02.09, 11:00 27 O 1114/08 Alexander vs. Axel Springer AG

Im vorliegenden Fall ging es darum, zu beurteilen, ob es sich bei Fotos von Peter Alexander am Grab seiner Frau um unstatthafte Paparazzi-Fotos handelt. Zusätzlich bildete der Streit um die Honorarberechnung einen Nebenstreitschauplatz.
Terminrolle Berlin, 10.02.2009

Peter Alexandse klagt in Berlin und Hamburg. Oft hören wir vor Gericht, dass er das gar nicht so richtig will. Die Pseudoöffentlichkeit kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Peter Alexander es gar es nicht so richtig mitbekommt, was da in Hamburg und Berlin so alles in seinem Namen an Zensur durchgesetzt wird. Der Peter Aleüander - Klägerismus passt offenbar gut in das Geschäftsmodell der Kanzlei Prof. Dr. Prinz, und dient der feinen Präzisierung der Zensurregel: Klägerismus.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RA'in Lingens
Beklagtenseite: Kanzlei: Klawitter, Neben, Plath, Zintler; vertreten durch RA'in NN und Justiziar Dr. Söring

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: ... reicht uns nicht aus, so dass wir uns auf die Frage der Anwaltskosten konzentrieren müssen. Das Kammergericht sagt, es ist durchaus sinnvoll, Text- und Bildberichterstattung getrennt zu betrachten. Bei den Anwaltsgebühren ist die Grenze der Ungebührlichkeit nicht erreicht. Peter Alexander trauert am Grab seiner Frau ... erheblicher Eingriff, auch wenn es keine Geldentschädigung rechtfertigt. Das muss noch mal zum BGH.

Justiziar der Beklagtenseite Dr. Söring: Das ist schon beim BGH.

Beklagtenanwältin: ... mehr und mehr Urteile, die wir sammeln und die uns unterstützen ... das Kammergericht ... - kein Argument hier. Stundensätze, die in den großen Wirtschaftskanzleien genommen werden [sind weit höher] ... immer noch nicht richtig angekommen der Unterschied ... BGH-Urteil vom 15.04.2008 ... insofern verstehen wir nicht, warum bei einer Aussage zwei Verfahren generiert werden. Aber pauschal zwei Abmahnschreiben ...

Justiziar der Beklagtenseite Dr. Söring: Gerade hier, wo der Text beschreibt, was man im Bild sieht.

Beklagtenanwältin: Die Position des Klägers, es sei doch wohl nicht Schuld des Klägers, wenn das selbe Recht in zweifacher Weise verletzt wurde, ist nicht akzeptabel.

Klägeranwalt: Das ist aber für einen 82-jährigen Mandanten übersichtlicher.

Beklagtenanwältin: Sie argumentieren ausschließlich mit der Übersichtlichkeit, aber es ist doch wohl etwas ganz anderes, wenn zwei ganz andere ...

Klägeranwalt: [unterbricht Beklagtenanwältin] Ein Unterschied ist gegeben - die Beschreibung geht über das Bild hinaus.

Beklagtenanwältin: ... können in einem [Aufwasch] geprüft werden ... macht 2.000,- Euro [aus zwei statt einem Prozess] ... da sehen wir keinen Grund dafür ... Dann könnte man auch noch pro Textpassage einzelne Verfahren bilden. Es ist doch aber ein einheitlicher Lebenssachverhalt. Argumentation des Kammergerichts ... nicht ohne Grund wieder beim BGH gelandet. Es mag mal anders sein, hier aber nicht.

Justiziar der Beklagtenseite Dr. Söring: ... hier noch nicht mal zwei Bildnisse, sondern nur Text- und Bildberichterstattung.

Beklagtenanwältin: Es werden zweimal der 1,5-fache Gebührensatz statt 1,3 berechnet. Hier liegt doch nicht zweimal eine besondere Schwierigkeit vor.

Klägeranwalt: [zum Justiziar der Beklagtenseite] Können sie mir dazu ein Datum nennen?

Justiziar der Beklagtenseite Dr. Söring: ´ne Menge streitig hier, die Kostendarstellung ist aber ein bisschen dürftig. Es wäre doch mal sehr spannend, zu erhellen, wieviel ... sowohl Lebenserfahrung als auch ... sprechen dafür, dass eine einheitliche Beauftragung ... Gegenseite ... Ausforschung ...

Klägeranwalt: ... ist doch rein spekulativ ... aufgeklärt, dass es zwei Verfahren sind ... sehe gar nicht ein ...

Justiziar der Beklagtenseite Dr. Söring: Sie sehen es nicht ein, aber sie sind beweispflichtg.

Beklagtenanwältin: Sie sind der Hinweispflicht über die Kostenstruktur nicht nachgekommen. Wir zweifeln an, dass eine getrennte Beauftragung vorliegt. Auch da sagt der BGH, dass das klar begründet sein muss.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir denken drüber nach. Natürlich sind die Fotos zu normalen Öffnungszeiten angefertigt worden.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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