27 O 1303/08 - 16.04.2009 -GRÜNEN MdB gegen Radsport-Funktionär
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Hermann vs. Bremer
16.04.09: LG Berlin 27 O 1303/08
Terminrolle 16.04.2009, Landgericht Berlin, ZK 27
[bearbeiten] Korpus Delicti
Streitgegenstand sind Äußerungen des MdB der GRÜNEN Winfried Hermann, die er in der Süddeutschen Zeitung vom 15. November 2008 über Herrn Burckhard Bremer, einen Spitzenfunktionär des Bundes deutscher Radfahrer (BDR) getätigt hat. Der Kläger geht hierbei ausdrücklich nicht gegen die Zeitung, sondern gegen den Äußerer selbst vor.
Es ging um die Äußerung: "Herr Scharping hat viel darüber geredet, was sie beim BDR alles Tolles machen gegen Doping, insbesondere immer mehr Kontrollen. Aber er hat verschwiegen, was sie alles nicht getan haben nach den Skandalen im Radsport. Zum Beispiel, dass in vielen Bereichen noch mit dem alten Personal gearbeitet wird; mit dem Sportdirektor Burckhard Bremer, der schon in den heißen Zeiten des Dopings in dieser Position war."
Bremer verlangte wegen dieser Äußerung von Hermann eine Unterlassungserklärung, die Hermann nicht unterschrieb. Das Ergebnis erlebten wir heute.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Diekmann
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
Beklagtenseite: Kanzlei Durk-Hagedn Macioszek
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
16.04.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Klage auf Feststellung, dass kein Unterlassungsanspruch besteht und Widerklage … Dopingkontrollen beim Bund Deutscher Radfahrer … Herr Bremer wendet sich dagegen, dass er mit Doping zu tun gehabt hätte. Der Kläger ist Mitglied des Bundestages bei den Grünen. Das ist eine völlig substanzlose Äußerung. Kern der Aussage …
Klägeranwalt Eisenberg: Der Kläger hat nicht behauptet, dass der Bremer gedopt hat. Es ist die Frage, ob schon vor dem Nachweis eigenen Verschuldens Kritik geäußert werden darf. Kritik vom Abgeordneten Hermann an Scharping. Sie waren zu Zeiten, als Wesentliches misslungen ist, in Verantwortung. Kritisieren wird man sehen dürfen müssen in einer Meinungsdemokratie. Auch sie haben es nicht geschafft, erfolgreich gegen Doping vorzugehen. Das was verboten werden soll, hat er nie gesagt. Freie Meinungsäußerung ist eine Möglichkeit der Abgeordneten, auch in der Süddeutschen Zeitung. Sie gehen ja nicht gegen die Süddeutsche vor, sondern gegen Herrn Hermann, um ihn einzuschüchtern. Sie haben ein vordemokratisches Interesse, wie man Sportverbände führt. Sie müssen sich allgemeinen Regeln unterwerfen, und da darf man sie kritisieren. Die Kritik werden sie wohl noch durch den Prozess adeln.
Beklagtenanwalt Macioszek: Es entbehrt nicht der Komik, dass Kollege Eisenberg heute jene Seite vertritt. Herr Hermann hat sich vor den Karren der Süddeutschen Zeitung spannen lassen. Worüber reden wir? Herr Bremer hätte mit Doping zu tun. Herr Bremer hat kein einziges Mal mit Herrn Hermann gesprochen, obwohl dies sonst usus ist in und um den Sportausschuss des deutschen Bundestages herum. Seine Persönlichkeitsrechte werden eindeutig angegriffen.
Klägeranwalt Eisenberg: Ich glaube, dass man das Pferd verkehrtherum aufzäumt. Der Verband ist nicht durch Einzeldopingfälle geprägt. Das wussten die Experten. Es handelte sich um eine Durchseuchung des Radsports über Jahrzehnte. Der Streit muss durch eine öffentliche Erörterung ausgetragen werden. Dabei darf nicht juristisch eingeschüchtert werden. Herr Hermann muss sich nicht erst die Lügen von Herrn Bremer anhören, bevor er an die Öffentlichkeit geht.
Beklagtenanwalt Macioszek: Wir sind nicht gegen sachliche Kritik. Hier ist es aber etwas anderes.
Gegen Schluss der Verhandlung erklärte der Klägervertreter die Feststellungsklage in der Hauptsache für erledigt, der Beklagtenvertreter schloss sich der Erklärung an.
Nach kurzer Beratung des Spruchkörpers wurde die Klage abgewiesen.
[bearbeiten] Kommentar
Es war erfrischend und auch in gewisser Weise beruhigend, RA Eisenberg wieder einmal als Verteidiger der Äußerungsfreiheit zu sehen, und das sogar außerhalb seines dabei üblichen Wirkungskreises für die taz, und ihm dabei bei seiner gewohnt formulierungssicheren Ausdrucksstärke zuzuhören. In diesem Fall siegte all so ein leibhaftiger MdB (von Bündnis 90/Die Grünen) gegen einen gestandenen Sportverbandsfunktionär. – Auch das eine interessante Konstellation.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.