27 O 314/11 - 08.11.2011 - Prizessin Alexandra von Hannover gewinnt gegen Bauer Verlag

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Veröffentlichung von Fotos, auf denen die Prinzessin von Hannover auf einem Eislaufwettbewerb zu sehen ist.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Prinzessin von Hannover vs. Heinrich Bauer Verlag KG

08.11.11: LG Berlin 27 O 314/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Dr. Lüssmann
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter Neben Plath Zintler; RA Steinbügel


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Wird Erklärungsfrist vom Antragsteller beantragt?

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Ja.

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht um Bilder der Klägerin, die auf einem Eislaufwettbewerb entstanden sind. Das Kammergericht hat das auch so gesehen. Wir haben Bedenken, ob hier ein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt. Wir haben auch Bedenken, ob hier die Schutzbedürftigkeit verletzt wird. Sie bewegt sich in der Öffentlichkeit. Es gibt auch ein Mannschaftsfoto.

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Ich sehe das das erste Mal – und das Foto, sie guckt noch nicht mal in die Kamera.

Vorsitzender Richter Mauck: Mannschaftsfoto einerseits, aber …

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: Die Privatsphäre ist auf jeden Fall geöffnet worden.

Vorsitzender Richter Mauck: Auf einem Bild sieht es richtig schön hingesetzt, hingestellt aus.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: Es sind auf jeden Fall keine Papparazzi-Fotos.

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Es geht ja aber um andere Fotos. Es ist doch ein Unterschied, wenn es um die Meisterschaft in Monaco geht, wo der Onkel regiert. Da wurde sie Vize-Meisterin. Hier wurde sie elfte von dreizehn. Es gibt hier kein gestelltes Foto von der Veranstaltung. Es gibt keinen einzigen Bericht, in dem es um die Veranstaltung als solche geht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: Wir setzen uns mit ihrem Auftritt auseinander, wie sie wirklich auftritt. Ich möchte abgrenzen zu den Parallelverfahren. Wir sagen, sie ist als Teil des Teams aufgetreten. Sie hat auch ein TV-Interview gegeben. []

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Es ging um den zeitlichen Rahmen ihres Trainings.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: Die Privatsphäre ist maximal nur marginal tangiert.

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Es gibt keine gestellten Fotos. Fotografen sind nicht erkennbar aufgetreten.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: Die Fotos sind doch 1 : 1 gleich. Hier Monaco und das andere in Toulon. Das ist ein größeres Einzugsgebiet.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir werden überlegen. Es ist schwierig. Den Klageantrag halten wir für zu weit gefasst.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: []

Vorsitzender Richter Mauck: Bisher ist der zehnte Senat ja eisern, seine Auffassung kennen sie.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Steinbügel: Ja, da sind wir gerade bei.

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Abschlusserklärungen gibt es jede Menge.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge