27 O 1184/07 -19.02.2009 - Vergleich mit dem Schaustellerverband

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Guse vs. Schaustellerverband Berlin e.V. u.a.

19.02.09, 11:00 27 O 1184/07 Guse vs. Schaustellerverband Berlin e.V. u.a.

Im
Terminrolle Berlin, 19.02.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Dr. von Nieding, Ehrlinger, Marquardt; vertreten durch RA Dr. von Nieding und die Klägerin Frau Guse selbst
Beklagtenseite: Kanzlei: Domrich und Kollegen u.a.; vertreten zu 1) durch RA Vilbertz und zu 2) durch RA Domrich

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Das ist ja nun eine unendliche Geschichte. Muss das durch ein Urteil sein? Das Kammergericht hat sich positioniert ... das Medium für alle Zeiten bewerben ...

Beklagtenanwalt Domrich: Einigung nicht bei € 2.500,-

Vorsitzender Richter Mauck: Vielleicht kann man sich bei € 2.000,- einigen? Dazu spart man sich die Gerichtskosten. Anerkenntnisurteil € 2.000,- plus Rechtsanwaltskosten.

Beklagtenanwalt Domrich: Was schwebt der Kammer als Gegenstandswert vor?

Vorsitzender Richter Mauck: [...]

Beklagtenanwalt Vilbertz: Wir sehen uns nicht in der Haftung.

Vorsitzender Richter Mauck: Im Innenverhältnis ist das ihr Problem. Darf man die Rechte überhaupt übertragen?

Klägeranwalt von Nieding: Ich habe keine Lust, diesen Prozess ewig zu führen.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir können´s auch entscheiden, das macht keine Mühe.

Beklagtenanwalt Domrich: Gegenstandswert € 2.000,- [Innenverhältnis nicht ad hoc klärbar] -> daher ist ein Urteil nötig.

Beklagtenanwalt Vilbertz: Vergleich mit 14 Tagen Widerruf, € 1.200,- und Anwaltskosten.

Vorsitzender Richter Mauck: [zu Beklagtenanwalt Vilbertz] Vergleich und sie als Gesamtschuldner. Der Klägerin wird Prozeskostenhilfe für Anwaltskosten in Höhe von zweimal € 616,30 gewährt. 1.) Die Beklagten zahlen als Gesamtschuldner an die Klägerin eine Lizenzgebühr i. H. v. € 2.000,- Damit ist alles ausgeglichen. 2.) Jeder der Beklagten zahlt an die Klägerin € 616,30 für außergerichtliche Anwaltskosten. 3.) Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits. 4.) Widerruf bis 05.03.2009 bleibt vorbehalten. Der Streitwert wird auf € 5.001,- festgesetzt - auf Vorsprache des Beklagtenanwalts Domrich.

[bearbeiten] Kommentar

Der interessierten Öffentlichkeit bot sich die belebende Möglichkeit, Einblickk in die einzelnen Etappen des Aushandlungsprozesses zu nehmen. Selbige wünscht allen Richtern mit dabei tragender Rolle weiterhin den richtigen Überblick und genug wohlwollende Beschleunigungskraft bei deren Einwirken auf die sonstwohin strebenden Parteien.

[bearbeiten] Weiterführende Links

LG Berlin Urteil 27 O 1184/07

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge