325 O 284/09 - 24.11.2009 - IHK klagt gegen Bundesverband für freie Kammern

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Inhaltsverzeichnis

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[bearbeiten] IHK Lüneburg-Wolfsburg vs. Bundesverband für freie Kammern ua.

24.11.09: LG Hamburg ZK 25 325 O 284/09

Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHK) klagte gegen den Bundesverband für freie Kammern (bffk) und die Frago GmbH (Betreiber der Internetseite Kammerwatch.de) Az. 325 O 284/09.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Gestritten wird über eine Meinungsäußerung auf den beiden Internetseiten, die von der IHK als unwahre Tatsachenbehauptung gesehen wird. Es stand im Internet, IHK-Präsident Eberhard Manzke habe bei seiner Wahl in die IHK-Vollversammlung keine "besondere Bevollmächtigung" vorlegen können. Diese sei jedoch zwingend für die Wahl als Präsident erforderlich.

Beanstandet wurde ebenfalls von der IHK der Text in Kammerwatch.de, in welchem davon gesprochen wurde, dass die IHK "geldgierig und korrupt" sei.

Kammerwatch.de und bffk setze sich für eine Abschaffung des Kammerzwangs ein.

Etwas mehr kann man auf der Seite von Kammer-Watsch erfahren.

Auch der Blick auf die Site der IHK Lüneburg-Wolfsburg bring einige Informationen zum Verständnis des Rechtsstreits.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richter am Landgericht: Herr Harald Schulz
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Cornelia Wölk
Richter am Landgericht: Herr Dr. Immo Graf

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Dorothee Bölke; RA’in [Dorothea Bölke Dorothee Bölke]

Antragsgegener- / Beklagtenseite: Kanzlei Polowczyk & Sachse; RA Birger Sachse
Beklagte Kai Boeddinghaus und Frank Lange persönlich

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Die Beklagten: Frank Lange und Kai Boeddinghaus Foto: Heinrich Vetter

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

[bearbeiten] 324 O 284/9 vs. bffk und frago GmbH

Auf den Zuschauerstühlen saßen an die 15-20 Interessierte.

Vorsitzender Richter Herr Harald Schulz verschwindet.

Aus dem Publikum: Darf ich eine Frage stellen?

Richterin Frau Dr. Cornelia Wölk: Nein. Nur wenn wir vollständig sind.

Aus dem Publikum: Wollte nur fragen, ob man Fotos machen kann?

Richterin Frau Dr. Cornelia Wölk: Nein, dürfen Sie nicht.

Vorsitzender Richter Herr Harald Schulz nach Wiedereintritt: Der Beklagtenvertreter übergibt den Schriftsatz vom 20.11.2009 im Original, von dem der Kläger Abschriften erhält.

Vorsitzender Richter Herr Harald Schulz diktiert das Protokoll für beide Verfahren. Dabei wird immer wieder das jeweilige Band gegen das richtige ausgewechselt.

Der Vorsitzende spricht sehr leise: In dem Verfahren 325 O 284/09 geht es um zwei Passagen, zwei Äußerungen aus dem Brief: Die gesetzlich geforderte „besondere Bevollmächtigung“ konnte der IHK-Präsident Eberhard Manzke nicht vorlegen. Die Parteien haben im Schriftsatz dazu Stellung bezogen, wie das zu verstehen sei. Im Äußerungsrecht geht es um das Verständnis einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, nicht als eine Rechtsauffassung im Verhältnis zur belegten Generalvollmacht. … im Hinblick darauf hat Herr Manzke eine Generalvollmacht vorgelegt, so dass die Äußerung in dieser Form nicht zulässig war.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Haben wir den Zensurrichter, Herrn Harald Schulz richtig verstanden? Rechtsauffassungen dürfen im Internet nicht diskutiert werden, denn einer hat immer Unrecht.

Der Vorsitzende spricht noch leiser: … nicht … sen. Nach gegenwärtigen Vortrag ist es eine per e-Mail geäußerte Äußerung, die auch die Passagen des offenen Briefs stützt. Diese Äußerung konnte …. Konnte …. Bestätigung der Rechtsauffassung des beklagten sein. …. . Äußert vorläufig, und sagt, man muss sich damit befassen.

Beklagtenanwalt Herr Birger Sachse: Möchte jetzt nicht das wiederholen, was wir schriftlich vorgetragen haben. Das würde bedeuten, Sie haben es nicht gelesen.

Der Vorsitzende laut und freundlich: Habe alles gelesen.

Beklagtenanwalt Herr Birger Sachse: … Es geht darum, ist es eine Meinungsäußerung mit Tatsachenhintergrund. Im letzten Schriftsatz wird kommentiert. Ändert nichts an der Tatsache der besonderen Bevollmächtigung. Wie genau soll man sich ausdrücken? Es wird vorgeworfen, dass die Äußerung nicht klar genug ist. Zwischen den Zeilen kann viel gelesen werden. Wenn … . Meine Mandantschaft sagt, zum Beispiel, er hat keinen Kassenbon, wurde aber bezahlt.

Der Vorsitzende laut und freundlich: Hatte die Generalvollmacht.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Ich habe den Brief geschrieben. Es geht um die besondere Bevollmächtigung im Hinblick auf die Generalvollmacht. Die Generalvollmacht würde die besondere Bevollmächtigung nicht ersetzen. Habe mich mit dem Notar unterhalten. Generalvollmacht reicht nicht aus. Die Frage ist strittig. Entspricht exakt ihren … IHK Lüneburg-Wolfsburg. Es gibt diese besondere Bevollmächtigung nicht. Wir haben einen strittigen Fall, weil sich der Verband der deutschen Handelskammern anders positioniert hat.. … Wenn das jetzt verboten wird, dann heißt es, dass Meinungsäußerungen in strittigen Fragen verboten sind. Das es die besondere Bevollmächtigung nicht gibt, steht fest. Das kann man dann nicht mehr sagen.

Klägeranwältin Dorothee Bölke: Es wird bestritten, dass in den anderen Kammern … . Sie stellen das so dar, dass die besondere Bevollmächtigung mehr ist als die Generalvollmacht. Herr Manzke hat die Generalvollmacht vorgelegt, die als Anlage K12 den Akten beigelegt ist. Es ist hier der Stellvertreterstreit. Wir sind hier im Äußerungsstreit. Sie sagen, diese Vollmacht hat er nicht vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft hat alles gesagt. Hier geht es um den professionellen Umgang mit Äußerungen. Das gilt auch für den zweiten Punkt. Sie haben gesagt, sich zu positionieren. Herr Rickert ….

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Habe das nicht gesagt.

Der Vorsitzende: Hat gesagt.

Klägeranwältin Dorothee Bölke: Sie zitieren Sätze von mir. Steht nicht so in meinen Schriftsätzen.: Positionieren von Herrn Rickert.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Sie sagen, niemand fordert … Unser Verband stellt diese Forderung. Dann gibt es Mitglieder der IHK Wolfsburg. Der Kollege wird unterstützt von drei anderen Kollegen. Alle diese vier sagen, dass es nicht sein kann, dass jemand mit dem Hilfsmittel der Generalvollmacht gewählt werden kann. Die besondere Bevollmächtigung ist in vielen Kammern vorgeschrieben. Es ist keine Justizerei.

Klägeranwältin Dorothee Bölke: Hätten Sie als zeugen benennen können.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Wie juristisch entscheiden wird, ist eine andere Frage. …, es ist das Normalste in der Welt. Wenn ich geschrieben hätte, alles ist rechtsungültig, dann würde ich es verstehen.

Klägeranwältin Dorothee Bölke: Ich möchte eine Fristsatzfrist.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Die Parteien legen ihre strittigen Gesichtspunkte dar. Der Klägervertreter überreicht den Schrfi

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Darf ich mit einer Anmerkung ergänzen?

Der Vorsitzende: Ja.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: … Für den Fall, dass eine Generalvollmacht nicht ausreicht, so ist das ein nicht teilbarer Mangel. Die Mitgliedschaft erlischt. Deswegen ist das so wichtig. Zum Zeitpunkt der Wahl macht die Sache so … .

Der Vorsitzende: Ja. Anträge werden gestellt.

[bearbeiten] Urteil 325 O 284/09

22.12.09: Urteilsverkündung im Tenor:

Die Beklagten haben es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen,

in Bezug auf die Wahl Eberhard Manzkes In die Vollversammlung der IHK Lüneburg-Wolfsburg

a) durch die Formulierung „Herr Manzke hat bis heute die gesetzlich geforderte besondere Bestellung zum Bevollmächtigten nicht vorlegen können" den Eindruck zu erwecken, Eberhard Manzke habe der IHK Lüneburg-Wolfsburg kein Dokument über die gesetzlich geforderte Bevollmächtigung vorgelegt,
und
b) zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
es existiere eine schriftliche Stellungnahme des DIHK, In der die Rechtsauffassung bestätigt wurde, die Wählbarkeit von Herrn Manzke sei nicht gegeben.
Die beiden Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je 50 %.

[bearbeiten] 325 O 287/09 - IHK Lüneburg-Wolfsburg (IHK) gegen Frago GmbH

Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHK) gegen Frago GmbH - Betreiber der Internetseite Kammerwatch.de.

Der Vorsitzende tauscht die Bänder: Ja. Der Streut hier geht darum, ob es sich um eine Schmähung, eine unzulässige Meinungsäußerung handelt. Wie werden den von Ihnen vorgetragenen Gesichtspunkt beraten und prüfen. Gegenstand ist die Äußerung in der konkreten Zusammenfassung von fünf Worten. Versorgungszusage … die man …. Bezeichnen kann. Es geht um diese konkrete Äußerung. Im Äußerungsrecht wird die konkrete Verletzung bezeichnet.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Darf ich?

Der Vorsitzende: Ja.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: Kann dann ihm Inkompetenz vorwerfen.

Der Vorsitzende erläutern die Zensurwillkür: Im Zusammenhang, nur konkret und Fall bezogen. Allgemein kann ich nicht beantworten. Kammer, Vorstand … Deswegen habe ich das vorsichtig formuliert. Geldgier. Es kommt auf den konkreten Umstand an.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes: IHK Lüneburg-Wolfsburg hat große Teile der Wahlunterlagen vernichtet. Das ist Inkompetenz. Bei Geldgier …. Von den neuen Versorgungsregeln profitiert.

Klägeranwältin Dorothee Bölke beherrscht die Zensur: Wir sind hier nicht bei der allgemeinen Rechtsberatung, sondern in einer konkreten Sache.

Herr Kai Boeddinghaus, Geschäftführer des Verbandes:' Das ist nicht Geldgier?

Der Vorsitzende: Gut … Nächste Sache ist dran. Wir haben keine Zeit [hier weiter zu verhandeln]. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung eine Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 22.12,.09, um 12:00 im Raum B 316. In beiden Sachen

[bearbeiten] Urteil 325 O 287/09

22.12.09: Urteilsverkündung im Tenor

Die Beklagte hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in Bezug auf die IHK Lüneburg-Wolfsburg zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„geldgierige, verlogene und inkompetente Nieten"
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

[bearbeiten] Presseinformation des Klägers

22.12.2009: Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

"Wir freuen uns über diese neuerliche und klare Bestätigung dafür, dass unser Präsident zu Recht im Amt ist. Das Hamburger Landgericht hat deutlich gemacht, dass man bei einer sehr kritischen Auseinandersetzung mit der IHK bei der Wahrheit bleiben muss und die Grenze zur Ehrverletzung nicht überschreiten darf."

[bearbeiten] Staatsanwaltschaft klagt IHK-Präsidenten Manzke an

10.04.2012, Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach Informationen des Abendblatts Anklage gegen den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg wegen Urkundenfälschung erhoben. Eberhard Manzke betreibt bei Lüneburg eine Unternehmensgruppe, die unter anderem Immobilien vermietet. Den Strafantrag gegen den Unternehmer hatte ein Hamburger Geschäftsmann gestellt, der in Lüneburg ein Restaurant betrieb und von Manzke Räumlichkeiten gemietet hatte. Die Urkundenfälschung soll ein Gerichtsverfahren zwischen den Geschäftsleuten betroffen haben.(carol) Quelle: Abendblatt - Lokalteil Lüneburg, 10.04.2012

Kommentar RS: Wir wissen, dass eine Anklage nich nichts bedeutet. Über die juristische Wahrheit entscheiden die Richter.

[bearbeiten] Kommentar

Es war eine Musterverhandlung dafür, wie Zensur funktioniert. Welche Sach- und Rechtslage wurde verhandelt? Man konnte nicht erfahren, was der Richter Herr Harald Schulz zu der rechtlichen Auseinandersetzung meint, wenn die wahre Tatsache behauptet wird, dass es kein besondere Bevollmächtigung gab und angenommen wird, dass diese notwendig ist und nicht durch eine Generalvollmacht ersetzt werden kann.

Auch Inkompetenz und Geldgier sind Meinungsäußerungen, denn diese lassen sich weder beweisen noch widerlegen.

Wir hatten den Eindruck, dass weder die Richter noch der Beklagtenanwalt Herrn Birger Sachse etwas mitbekommen haben von der neuen Rechtsprechung des BGH - Fraport-Manila-Entscheidung, Schrempp-Grässlin-Entscheidung und der Markwort-Interview-Entscheidung.

Dass der im Zensurrecht nicht spezialisierte Beklagtenanwalt Herrn Birger diese BGH-Entscheidungen möglicherweise nicht kannte, ist nicht verwunderlich, aber dass die Richter Herr Harald Schulz und Herr Dr. Immo Graf und Richterin Frau Dr. Cornelia Wölk nicht auf der Höhe der neuen Rechtsprechung sind, ist eine Schande für Hamburg.

Richterin Frau Dr. Raben von dem Zensursenat des OLG Hamburg hatte es heute treffend formuliert: Wir müssen umdenken Frau Dr. Raben hat im Geiste der neunen BGH-Rechtsprechung argumentiert und entschieden.

Wir werden die Sache weiter beobachten und empfehlen, bei diesem Hauptsacheverfahren - falls es eins war - in Berufung zu gehen. Ansonsten empfehlen wir, das Hauptsachverfahren anzustreben.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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