27 O 366/11 - 11.10.2011 - Missbrauchsbeauftragte des Jesuitenordens verlangt Geldentschaedigung vom Tagesspiegel

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen Artikel im „Tagesspiegel“ vom 20.01.2011, in dem die Klägerin, eine Rechtsanwältin und Missbrauchsbeauftragte des Jesuitenordens, in die Nähe der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die den Jusuitenorden gegen die Missbrauchopfer vertrat, gebracht wird.

Dazu die folgende Richtigstellung des Tagesspiegels

Berlin : Richtigstellung – Tagesspiegel 20.01.2011
In unserem Artikel „Unheilige Nähe“ vom 20.1.2011 hatten wir geschrieben, die Anwältin Ursula Raue habe bis vor kurzem „unter dem Dach der Kanzlei Redeker Sellner Dahs firmiert“. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem behauptet, Briefe von Frau Raue führten dieselbe Telefax-Nummer wie Briefe der Kanzlei Redeker, Frau Raue habe in den Räumen der Kanzlei Büro- oder Gastrecht gehabt und deren Sekretariat manchmal in Anspruch genommen.
Diese Berichterstattung korrigieren wir: Die Rechtsanwältin Ursula Raue und die Sozietät Redeker Sellner Dahs waren und sind in keiner Weise miteinander verbunden. Ursula Raue hatte in der Kanzlei Redeker zu keinem Zeitpunkt „Büro- oder Gastrecht“.
Frau Raue hat lediglich bis Anfang 2010 bei einigen Gelegenheiten für größere Besprechungen unter Aufrechterhaltung ihrer Kanzleiräume in der Mommsenstraße die Büroräume einer anderen selbstständig tätigen Anwaltskanzlei für größere Besprechungen genutzt, die auf der gleichen Etage untergebracht sind wie die Kanzlei Redeker. Auch nahm Frau Raue weder das Sekretariat noch das Briefpapier der Kanzlei Redeker jemals in Anspruch. Genauso wenig hat sie die Telefax-Nummer der Kanzlei Redeker benutzt. Daher ist auch unsere Darstellung nicht zutreffend, Ursula Raue habe die Büroräume der Kanzlei Redeker erst nach Mandatierung der Kanzlei durch das Canisius-Kolleg verlassen, woraufhin mitgeteilt worden sei, Frau Raue sei „wegen einer Erkrankung ab sofort zu Hause zu erreichen“. Auch lässt sich die Behauptung nicht aufrecht erhalten, die Beauftragung von Rechtsanwältin Ursula Raue durch den Rektor des Canisius-Kollegs habe ihren Grund in dem Umstand, dass der Rektor und Frau Raue besonders enge Beziehungen unterhielten, weil deren Töchter auf dem Canisius-Kolleg das Abitur gemacht hätten. Abgesehen davon, dass Ursula Raue nur eine Tochter hat, deren Abitur 15 Jahre zurückliegt, hatten die beiden erstmals Kontakt in Zusammenhang mit der Beauftragung von Frau Raue durch den Jesuiten-Orden. Wir bedauern diesen Irrtum. Tsp

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Ursula Raue vs. Verlag Der Tagesspiegel GmbH

11.10.11: LG Berlin 27 O 366/11 Ursula Raue vs. Verlag Der Tagesspiegel GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Raue & Kollegen; RA Prof. Dr. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Helge Reich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier haben wir es mit einer Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung zu tun und Rechtsanwaltskosten wegen eines Artikels im Tagesspiegel über Missbrauchsopfer bei den Jesuiten, in dem der Klägerin eine unheilige Nähe zu den Jesuiten zugeschrieben wird. Sie mietet dort aber nur Räume, was jedoch unstreitig ist. Wir neigen dazu, zu sagen, dass hier ein überschießendes Element der Berichterstattung vorliegt. Durch Richtigstellung sind die Ansprüche weitgehend abgegolten. Natürlich ist ein es verheerend, wenn der Vorwurf des Parteienverrats erhoben wird, aber hier … .

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Die falschen Konkretisierungen werden hier aber eben nicht ausgeräumt. Sie hatte nie Büro- oder Gastrecht dort. Auch keine gemeinsame Faxnummer. All die falschen Einzelinformationen verknüpfen sich mit der Überschrift. Sie kannte Pater Mertes aus ihrer eigenen Schulzeit. []

Beklagtenanwalt Reich: Das ist alles im Beitrag wiedergegeben, und das sind nur Kleinigkeiten. Anspruch auf Richtigstellung – ja, auf Geldentschädigung – nein. Es ist fraglich, ob das mit einer oder zwei Töchtern relevant ist. Sie greifen eine missliebige Meinung an.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist reine Rabulistik. Sie brechen die Fakten dieses Artikels auf Marginalien herunter. Hier wird behauptet, Frau Raue hätte gut mit Pater Mertes zusammengearbeitet. Das ist grottenfalsch. Die kannten sich nicht. Frau Raue hat nie in gleicher Kanzlei firmiert. Das sind falsche Tatsachenbehauptungen. Alles nicht valide Verdachtsäußerungen.

Beklagtenanwalt Reich: [] Das ist eine zulässige Meinungsäußerung.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Nein! [] Der gute Leumund von Frau Raue wird zerstört. [] Wir können uns hier über Summen unterhalten, aber …

Richter Dr. Hagemeister: Reden sie doch mal über Summen.

[]

Beklagtenanwalt Reich: Eine Geldentschädigung ist ausgeschlossen.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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