27 O 1016/08 - 12.02.2009 - Kein Bildnis eines Zeugen
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[bearbeiten] Spiering vs. Mrotzkowski
12.02.09, 11:00 27 O 1016/08 Spiering vs. Mrotzkowski
Strittige Bildnisveröffentlichung des Klägers während seines Aufenthalts als Zeuge im Kriminalgericht Moabit. Außerdem Streit, ob das Fotografieren selbst auch verboten werden darf (sog. Quellenabschneidung) oder n u r die Bildnisveröffentlichung.
Terminrolle Landgericht Berlin 12.02.2009
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägeranwalt: Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; vertreten durch RA Eisenberg
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA Reich und der Beklagte, Herr Mrotzkowski, selbst
[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Es ist die Frage, ob das Foto des Klägers veröffentlicht werden durfte, aus dem Kriminalgericht Moabit. Ggf. die Person pixeln? Es ist streitig, welche Anordnungen die Richterin zur Veröffentlichung von Fotos traf.
Beklagtenanwalt Reich: [...]
Klägeranwalt Eisenberg: ... mal den Vorsitzenden Richter ausreden lassen ...
Vorsitzender Richter Mauck: ... bezog sich nur auf den Sitzungssaal ...
Beklagtenanwalt Reich: [...]
Klägeranwalt Eisenberg: Ausreden lassen.
Vorsitzender Richter Mauck: Ich sage selber, wenn ich noch was sage. Die Frage ist: darf sich ein Zeuge auf die allgemeine Anordnung des Amtsgerichtspräsidenten verlassen? Plötzlich erscheint er dann ungepixelt.
Klägeranwalt Eisenberg: Wenn das alles so wäre ... "Schwerer Zusammenstoß mit Eisenberg und Herrn ...", wenn man dann noch weiß ... gerade mit Sitzungsgewalt ... erstreckt sich nicht auf den Flur, ca. 120 m lang, vorn an der Polizeibarriere wie ein Nadelöhr ... die Polizeibeamten wussten weder wer Herr Spiering, noch wer ich war ... Dort stand er, wenn ich ihn sah, wusste genau, "nicht fotografieren".
Beklagter Mrotzkowski: Gestern haben sie sich doch durch das Richterzimmer reingeschlichen.
Klägeranwalt Eisenberg: Man muss den Wusch eines Menschen respektieren. Herr Spiering ist ja gefoltert worden. Er hat bestimmt auch starke Seiten, aber sicher nicht die, seinen Peinigern gegeüberzustehen. War für ihn nicht einfach, sich an die Polizei zu wenden. Wenn er sagt, er will nicht fotografiert werden, dann ... Frau Nerger hat nichts zu entscheiden. Im Gegensatz zu ihm war ich dabei. Auch die sitzungspolizeiliche Anordnung lag vor. Frau Marx hat nicht über meine Rechte disponiert. Ich habe der BZ eine Frage gestellt - die hat mir geantwortet. [...] Auch gepixelt hätte er es nicht verbreiten dürfen. So, jetzt habe ich gesprochen, danke.
Beklagtenanwalt Reich: Soll eine BZ oder BILD-Veröffenlichung verboten werden, nur weil Herr Eisenberg der Anwalt ist? Das Foto wurde im Vorbereich aufgenommen. Die Redaktion hat zu bewerten, ob das Foto veröffentlicht wird oder nicht. Es darf die Quelle nicht abgeschnitten werden. Dann hätte die Redaktion gar kein Material mehr. Es hat keine Verfolgungsjagd mit der Kamera gegeben. Wie soll er denn Herrn Eisenberg so weit verfolgt haben? Er musste die Kamera ja abgeben.
Klägeranwalt Eisenberg: Es gibt Zeugen.
Beklagtenanwalt Reich: Ausreden lassen. Gewalt wurde angedroht beim Fotomachen. Die Frage der Fotoveröffentlichung ist eine andere Frage, aber die Quelle abzuschneiden, das geht nicht. Herr Spiering ist kein Unbekannter.
Beklagter Mrotzkowski: Auf seiner [Spierings] Webseite steht sogar, wie groß sein Bett ist.
Klägeranwalt Eisenberg: Da muss ich noch mal was sagen. Ich versuche gerade nicht, die Gewinnung von Illustrationsmaterial ... Als ich morgens dahin kam, habe ich gar nicht mit gerechnet ...
Beklagtenanwalt Reich: [...]
Klägeranwalt Eisenberg: Woher weiß die BZ, wie ich aussehe? Es gibt keine Veröffentlichung von mir. Ich bin ja nicht so berühmt wie Herr Scherz. Wenn da ein ungewaschener Penner rumsteht, dann kommen die doch nicht auf die Idee, dass das ´n Anwalt ist. Ich trete doch nicht in der Öffentlichkeit auf. Das Entscheidende ist doch die Situation des Nadelöhrs. Da muss er durch, weil´s Bürgerpflicht ist ... schwere Verletzungen erlitten ... Ich selbst habe erneut ein Gespräch mit der Polizei über Sicherheitsmaßnahmen für Herrn Spiering und mich geführt. Wir waren im Zentrum von eigenen Vernichtungsängsten. Der Mann musste durch ein Nadelöhr, als Verletzter einer Straftat. In seiner Szene ist ist er der Verräter, obwohl die Anderen die Spitzel waren. Seit 25 Jahren verhöhnen sie den Wunsch desjenigen, der nicht fotografiert werden will. Wir haben ca. 20 Minuten auf den Aufruf gewartet. Da galt noch keine Sitzungsgewalt - stattdessen Hausrechtsanweisung. Die müssen sie akzeptieren. Haben doch genug andere Sorgen. Sie finden doch genug Leute, z.B. einen Staatsanwalt, der in die Mikrofone stammelt, und Herr Spiering wollte nicht als Opfer dargestellt werden. Herr Spiering hat jeden Anlass, sich zu schützen.
Beklagter Mrotzkowski: Was hat das mit dem Bild zu tun?
Klägeranwalt Eisenberg: Das verstehen sie nicht. Er ist Verbrechensopfer geworden. Seelische Anspannung.
Beklagtenanwalt Reich: [...]
Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden darüber nachdenken.
Es folgte eine wechselseitige Bezugnahme auf Anträge. Nach Beratung gab das Gericht der Klage von Herrn Spiering statt.
[bearbeiten] Kommentar
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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.