27 O 620/09 - 24.09.2009 - Klage von Ulli Blobel zurückgewiesen
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Förderverein Jazzwerkstatt Berlin-Brandenburg e.V. und Ulli Blobel. vs. von Hasselt
24.09.09: LG Berlin 27 O 620/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Weiterverbreitung von Internetinformationen, bzw. Links zu solchen, auf denen strittige Sachverhalte über einen Gerichtsprozess und dessen angebliche Teilnehmer / angeblich Verurteilte zu finden sind.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Petersen Steinkamp u.a.; RA Steinkamp und Kläger Herr Ulli Blobel persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Schulze-Rossbach; RA Schulze-Rossbach und Herr von Hassel
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
24.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um die Weiterleitung von Internetadressen, in denen behauptet wird, der Kläger sei in Frankreich 1995 verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Unser Beklagter hat also den Verdacht, dass sie [der Vorsitzende Richter wendet sich zum Kläger] derjenige sind, und dass sie auch Urheberprobleme mit der GEMA haben. Man darf sich auf unwidersprochen gebliebenen Prozessberichte bei seiner Meinungsbildung berufen. Wollen sie das heute auch noch aufrechterhalten? Damals war das nicht rechtswidrig. Besteht jetzt eine Begehungsgefahr? Wenn nicht, dann kann es auch keine Unterlassungsansprüche etc. mehr geben. Kann man denn zu einer Gütlichen Einigung kommen?
Klägeranwalt Steinkamp: Es geht erstens um den Artikel, in dem gesagt wird, der Kläger sei in einem Strafverfahren verurteilt worden. Das ist unwahr. Das weiß auch der Beklagte. Das Urteil gibt es nicht. Es geht einzig darum, dass der Artikel aus dem Jahr 2004 genommen und an Geschäftspartner gesandt wurde. Das ist eine gezielte Diffamierung. Es stimmt nicht, dass keine Wiederbegehungsgefahr besteht. Der Zeuge … hat auch noch wieder auf den Artikel zurückgegriffen. Die Sache ist noch akut. Wir sind auch nicht besonders beweislastig.
Kläger Blobel: Es sind Förderer der Jazzwerksatt, die Berliner Festspiel-GmbH und meine Förderer angesprochen worden. Das ist mehr als nur eine private Ebene. Ich könnte an Eides statt versichern, dass ich nicht verurteilt wurde. Ich war auch nicht Geschäftsführer, so wie es genannt wurde.
Klägeranwalt Steinkamp: Der Artikel stimmt hinten und vorne nicht. Es kann nicht sein, dass man sich da was rauspickt und dann an Geschäftspartner verschickt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wenn man, so wie der Beklagte, begründeten Anlass hat …
Klägeranwalt Steinkamp: Ohne jegliche vorherige Recherche kann man doch nicht einfach einen Artikel rausgreifen und an Geschäftspartner verschicken. Das fällt nicht unter das von ihnen genannte Urteil.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Kommen wir zu einer gütlichen Einigung?
Klägeranwalt Steinkamp: Ich sehe Wiederholungsgefahr. Es ging an 14 Leute. Das sind die einzigen im Jazz-Business. Eine Richtigstellung ist da sehr wohl nötig.
Beklagtenanwalt Schulze-Rossbach: Es bestand und besteht kein Anlass, das weitergeschickt zu haben als an die Genannten. Er wollte lediglich begründen, weshalb er mit dem Kläger nicht zusammenarbeiten will. Angesichts dessen aber … sehe ich für eine Ehrenerklärung keine Veranlassung. Eine Nicht-Weiterverbreitung ist kein Problem. []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Beklagte hatte und hat nicht die Absicht, den Artikel weiteren Personen zur Kenntnis zu geben.
Beklagtenanwalt Schulze-Rossbach: … ist frei für Meinungsäußerung … Der Artikel ist seit fünf Jahren im Netz, und es wurde dagegen bis jetzt nicht vorgegangen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Klägervertreter erklärt die Sache in der Hauptsache für erledigt. Wir werden über den Rest beraten.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.