324 O 251/09 - 29.05.2009 - Silvana Koch-Mehrin gegen Prozente

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Silvana Koch-Mehrin vs. F.A.Z.

29.05.09: LG Hamburg 324 O 251/09

Terminrolle 29.05.2009, Landgericht Hamburg, ZK 24

Das war die erste FDP-Verhandlung an diesem Freitag. Beim Amtsgericht Hamburg-Mitte, zwei Etagen tiefer, fand beim Richter Steinmetz die zweite Verhandlung statt: AZ. 36A C 114/09 Freie Demokratische Partei gegen den Berliner Verlag GmbH.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Präsenz im EU-Parlament

FDP-Politikerin Koch-Mehrin: Falsche Zahlen

23. April 2009 Die Europaabgeordnete Koch-Mehrin hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf hinweisen lassen, dass sie von der Verwaltung des Europäischen Parlaments während der laufenden Wahlperiode bei 76,2 Prozent der Plenartagungen als anwesend registriert worden sei. Man dürfe die Tagungen der acht Monate, in denen Frau Koch-Mehrin in Mutterschutz war, nicht mitzählen. Selbst dann liege die Präsenzquote aber bei 54,6 Prozent.

In einer am Mittwoch im Europäischen Parlament vorgestellten Untersuchung von mehr als 900 Europaabgeordneten, über die die . F.A.Z. in ihrer Mittwochsausgabe berichtet hatte, war die Anwesenheitsquote der FDP-Politikerin auf einen niedrigeren Prozentsatz beziffert. Wie berichtet, wurde dabei der Mutterschaftsurlaub offenbar nicht berücksichtigt. Der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff gibt an, er habe an 75,4 Prozent der Plenartagungen teilgenommen; in der Untersuchung war von 56,3 Prozent die Rede gewesen. Die Parlamentsverwaltung wollte auf Anfrage keine Zahlen nennen.

Quelle: FAZ.NET 23.04.2009

Dem gegenüber stehen die Daten der Klägerin, welche Sie auf ihrer Internet-Seite veröffentlichte.

Interessant, wie der Zensuroberichter Herr Buske und seine beiden Damen die juristische „Wahrheit“ heute sahen.

Basis für die Verhandlun sind wohl auch die folgenden eidesstattlichen Versicherungen von Sivana Koch-Mehrin:

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[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Buske
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Goetze
Richterin am Landgericht: Frau Ritz

[bearbeiten] Die Parteien

Antragstellerseite: Kanzlei GRAEF Rechtsanwälte, vertreten von Dr. Ralph Oliver Graef
Antragsgegnerseite: Kanzlei Damm & Mann, vertreten von Dr. Roger Mann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

29.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

9:45: Die Gerichtstür steht offen. Richterin Frau Ritz muss den Richtertisch verlassen, um die Tür zu schließen

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Ich habe einen Schriftsatz.

Auch die Gegenseite hatte einen Schriftsatz.

Der Vorsitzende Andreas Buske: Wir wollen Ping-Pong spielen. Schriftsätze hin und her tauschen. Der Antragsstellerin-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 28.05.09 für Gericht und Gegner.

F.A.Z.-Anwalt Dr. Roger Mann liest den Schriftsatz.

Der Vorsitzende: Wir tasten uns da heran. Relativ lieblich. Wir meinen, dass wir auf die tatsächlichen Präsenzzeiten abstellen müssen. Der Mutterschaftsurlaub der Antragstellerin ist unberücksichtigt geblieben. Wenn wir den § 186 des StGB – Üble Nachrede – ins Bürgerliche Rechts zu tranferieren versuchen, dann muss die Antragsgegnerin substantierter vortragen. Uns liegt die Anlage AG5 vor. Das sind die Anwesenheitszeiten von Mitte 2004 bis Ende 2008. Daraus ergeben sich die 38,9 Prozent. DerAntragsgegner sagt, die AG5 wird nicht erschüttert durch die neue AG7. Wir wollen uns in die Äußerung nicht vertiefen. Das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.. Jetzt muss die Antragstellerin darlegen, weshalb die AG5 nicht stimmt. Wir haben verstanden, in der alten Liste des Europäischen Parlaments tauchengewisse Präsenztage nicht auf, weil Frau Koch-Mehrin in den sog. Anwesenheitslisten nicht eingetragen war. Sie hat an diesen Tagen aber an den Abstimmungen gemäß der Roll Call Votes teilgenommen. Ich war Klassensprechen, nicht Abgeordneter des Europa-Parlaments. Ich weiß nicht, wer und wie das funktioniert.

Kommentar Rolf Schälike: Wir können nachhelfen mit einer Sendung von Explosiv Weekend zu diesem Thema.

Der Vorsitzende: Vielleicht nimmt sie an den Debatten nicht teil, stimmt nur ab.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Die Anlage AG5 ist nicht richtig . Es geht darum … . Das haben wir eingereicht. Die Antragsgegnerin beruft sich auf eine unzuverlässige Quelle, Herrn Flavien Deltort. Sie kann sich ja gar nicht auf die EU Verwaltung beziehen, sonst hätte Sie 41 Prozent geschrieben. Die Zahlen aus AG5 beziehen sich auf … Zu berücksichtigen sind ferner 59 Tage Mutterschutz wegen ihrer Schwangerschaften, ferner geht die Statistik von. 288 Präsenztagen aus, während wir nach dem offiziellen Sitzungskalender von.. 282 Präsenztagen ausgehen .. .Haben wir …reingeschrieben … nicht, ob sie tatsächlich da war. Schaut man sich … an, sieh man ... . Wenn Sie weiter gesehen hätten.

Richterin Frau Ritz: Wir haben uns das angeschaut. … dann ergeben sich 41 Prozent. Die Berichte beziehen sich auf eine Zeit bis 2008. Das ergibt die 38,9 Perozent. Das ist nicht der entscheidende Punkt.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef liest aus dem Schreiben der EU Verwaltung an Frau Koch-Mehrin englisch vor „This is to inform you that I have given instructions fort he immediate removal from the EP’s website of the plenary attendance figures relating to Mrs. Koch-Mehrin, pending subsequent publication of adjusted figures.” Und übersetzt.: „Adjusted figures“ heisst nichts anderes als Oh, Mist, uns der EU Verwaltung sind diverse Fehler unterlaufen.

Richterin Frau Ritz: Aktuell .. .

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Aktuell beträgt ihre Präsensquote laut EU Website 62 Prozent. Wir hatten die EU Verwaltung auf 24 fehlerhafte Tage hingewiesen, an denen Koch-Mehrin abgestimmt hatte, nicht aber in die Anwesenheitsliste eingetragen war.

Richterin Frau Ritz: … .

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Es geht um die Präsenz.

Richterin Frau Ritz:

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Es gibt keine festgeschriebene Regelung im EU Parlament, wie Präsenz festgestellt wird. Man kann es durch verschiedene Art und Weisen glaubhaft machen.

Richterin Frau Ritz: Roll call votes hat es gegeben. Haben jetzt … Hinweise auf heute im Internet. Reichen uns für die Glaubhaftmachung nicht aus.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: An einem Tag im Jahr 2004 taucht Frau Koch-Mehrin nicht auf.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Taucht nicht auf?

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Ja.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Haben Sie sich alle Listen angesehen?

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Es gibt eine Pressemitteilung zu der Anwesenheitsliste. Dieser Informationen hat sich die Beklagte bedient.

Der Vorsitzende: Haben Sie das auch für Herrn Graef?

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Habe das gestern erhalten. Konnte nicht so schnell kopieren.

Der Vorsitzende diktiert: Antragsgegner-Vertreter überreicht die Anwesenheitsliste vom 14.12.2004, die als Anlage AG14 zur Akte genommen wird. Er überreicht ebenfalls die Pressemitteilung, die als Anlage AG15 zur Akte genommen wird.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef schaut am Notebook ins Internet

Der Vorsitzende schickt die Referendarin zum Kopieren: Macht nichts. Wir müssen so und so auf die Kopien warten.

Der Vorsitzende und Anwalt Dr. Roger Mann witzeln. : … Abstimmungsliste … Anwesenhetisliste … .

Richterin Frau Ritz: Die Links anzugeben, ist keine Glaubhaftmachung.

Der Vorsitzende: Soll heute noch was vorgetragen werden?

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Wir machen das gern. Wir haben glaubhaft gemacht dass Frau Koch-Mehrin laut den Frau Koch-Mehrin vorliegenden Listen eine Präsenz von 75% hat.. .Was noch nicht auf der Internetrseite des Europäischen Parlaments zu finden ist, … . Damals schon im April bei Zugrundelegung einer ordentlichen Sorgfaltspflicht hätte die Antraggegnerin feststellen müssen, dass die 38,9 Prozent nicht stimmen.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: … Schwangerschaft abgezogen .. .

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Jetzt ist die EU Verwaltung bei 62 Prozent. Sie sind langsam dabei, sich auf die 75 Prozent zu steigern. Die Zahl der Anwesenheiten ….wurde … korrigiert. Es kommt doch darauf an, wie das bei der Leserschaft ankommt. Die lesen doch nur die Zahl ihrer Mandantin und fragen warum war sie nicht da, obwohl sie es gekonnt hätte. Aber Sie hat nicht geschwänzt, sie war im Mutterschutz. Wenn Sie sagen, 38 Prozent, dann war und ist das falsch, dann kann man nicht weiter falsch berichten.

Richerin Frau Dr.Goetze: Es kommt auf den Zeitraum an.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Sie können doch nicht sagen, ich wähle mir jetzt einen beliebigen Zeitraum aus auf den ich die Präsenzzahlen berechne! Sie müssen die aktuelle Legislaturperiode zugrundelegen und nicht einen Zeitraum nur bis 2008.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Darauf beziehe ich den Prozentsatz.

Richterin Frau Ritz: Wir reden aneinander vorbei.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge?

Richterin Dr. Doetze diskutiert leise mit dem Vorsitzendem.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Zum Thea. Wenn man alle Links … .

Richterin Dr. Goetze: Was die Frauen betrifft, … die Schwangerschaft … es ist etwas fies.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Frau Koch-Mehrin hat zwei Kinder bekommen. Drei Kinder großgezogen. Sie ist keine normale Mutter. Sie ist Spitzenkandidatin der FDP. Die Zahlen stimmen. Im Übrigen sagt Frau Koch-Mehrin, dass ihre Rolle weniger in der Parlamentsarbeit liegt, als mehr in der Präsentation. Ich kann sie verstehen.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: … Schwangerschaft hin, Schwangerschaft her … die Zahl stimmt nicht. Die EU Verwaltung hat doch selbst zugegeben weitere 25 Präsenztage nicht berücksichtigt zu haben.

Richterin Ritz: Es wird nur die tatsächliche körperliche Anwesenheit dokumentiert. … Schwangerschaft … Deswegen ist die Zahl 62 Prozent nicht zu Grunde zu legen. … Die Zahl der Sitzungstage ist nicht richtig.

Büroleiter der Klägerin: Präsenz heißt, dass man eine Unterschrift leistet. Namentliche Abstimmung ist ebenfalls Präsenz.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: 20.12.2008 … Sie ist allenfalls Generalistin.

Koch-Mehrin-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Generalistin bezieht sich auf die inhaltliche Spezialisierung. Das hat nichts mit der Anwesenheit zu tun. Es kann ja nicht sein, dass die F.A.Z. weiterhin mit falschen Zahlen agiert. …

Der Vorsitzende: Wollen wir die Sache zum Spruch nehmen. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Der Antragstellerin-Vertreter erklärt, die Abgeordneten, Mitglieder des Europäischen Parlaments Lauk (CDU) und Öger (SPD) haben eine geringere Präsenzzahl als Frau Koch-Mehrin.

F.A.Z-Anwalt der. Roger Mann: Dies bestreite ich unter Hinweis auf die eidesstattliche Versicherung AG7 und AG6

Der Vorsitzende: Gut, das werden wir, aber …

Am Schluss der Sitzung, 12:55: Die einstweilige Verfügung vom 07.05.09 wird aufgehoben. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Zum Urteil 324 O 251/09'

Sachverhalt

Die Parteien stritten um den Bestand einer einstweiligen Verfügung, die zugunsten der Klägerin ausgesprochen worden war. Der Beklagten, dem Online-Portal der FAZ, war es verboten worden, folgendes über die Klägerin, die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin zu verbreiten:

"Statistisch erfasste Europa-Parlamentarier (…) An letzter Stelle der deutschen Abgeordneten (…). Ins Parlament zurückkehren dürfte dagegen die F-Spitzenkandidatin S.K-M. Mit einer Präsenzquote von 38,9 % landete sie nicht nur an letzter Stelle der 106 deutschen Abgeordneten, sondern auf Platz 914 der Gesamtliste. Offensichtlich unberücksichtigt ist in der Statistik, dass K-M einen Mutterschaftsurlaub von acht Monaten nahm."

Die Klägerin, die seit dem Jahr 2004 Europaabgeordnete war, hielt die Berichterstattung für rechtswidrig. Die dort zugrunde gelegten Zahlen seien falsch und berücksichtigten nicht ihre Abwesenheit aufgrund ihrer Mutterschutz-Zeit.

Die Beklagte berief sich darauf, dass die Zahlen von der offiziellen Internetseite des EU-Parlaments stammten und sich die Online-Zeitung darauf berufen dürfe.

Entscheidungsgründe

Die Richter entschieden, die einstweilige Verfügung aufzuheben. Die angegriffene Berichterstattung verletzte nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass Gegenstand des Artikels eine Untersuchung gewesen sei, die in Bezug auf die Präsenzzahlen in der Vergangenheit durchgeführt worden sei. Es handle sich bei dem Artikel um Tatsachenbehauptungen, da die Überprüfung der Richtigkeit der Aussage mit den Mitteln des Beweises zugänglich sei.

Die Tatsachenbehauptungen hätten als wahr zu gelten. Die Beweislast dafür treffe die FAZ, da sie mit ihren Äußerungen Gefahr laufe, die Klägerin herabzusetzen, da sie als Politikerin dargestellt werde, die ihr Amt vernachlässige. Die Online-Zeitung jedoch habe genügend Material vorgelegt, aus dem hervorgehe, dass die niedrige Präsenzquote der Kläger richtig sei. Vor allem seien diese Zahlen auf dem Internetportal der EU veröffentlicht worden und somit für jeden zugänglich und nachvollziehbar gewesen.

Die Klägerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Beklagte nicht ausreichend dargelegt habe, dass die Fehlzeiten dem Mutterschaftsurlaub geschuldet seien. Zum einen mache der Artikel diese genügend deutlich. Zum anderen beziehe sich die Beklagte nicht auf die Zeit, in der die Klägerin entschuldigt gefehlt habe, sondern um die tatsächliche Anwesenheit der Politikerin.

[bearbeiten] Information vom Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef

Der Anwalt der FDP-Europaabgeordneten, Ralph Graef, informierte die Redaktion von DerWesten am Samstag per Mail darüber, "wie sich die Präsenzquote von Frau Dr. Koch-Mehrin errechnet." So heißt es in dem Schreiben:

"Zu den ursprünglich auf der EU-Webseite veröffentlichten Zahlen von 120 Tagen hatten wir weitere 24 Fälle dokumentiert, bei denen Frau Dr. Koch-Mehrin nachweislich der Protokollabstimmungen im Plenum war, nicht jedoch in der 'Attendance List' aufgeführt ist." Selbstverständlich habe die FDP-Europaabgeordnete "auch an den ganzen anderen Tagen, an denen sie anwesend war, im Parlament abgestimmt."

Bei dem Satz 'recorded participation in votes: 22' handelt es sich nach Aussage des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht nur um eine Nachweismethode der Präsenz. "Die andere Form des Nachweises der Präsenz ist zum Beispiel, sich in das sogenannte 'Attendance Register' eintragen zu lassen, dies ist 120 mal geschehen, so dass sich hier eine Zahl von 142 Präsenztagen ergibt", teilt Ralph Graef mit. An weiteren zwölf Tagen sei im Plenum nicht namentlich abgestimmt worden, so dass keine "Roll call votes" vorlägen. "Der Nachweis der Anwesenheit", so der Anwalt, "kann hier im Rahmen der im Prozess vorgelegten 'Liste de Présence' des EU Parlaments erfolgen." Koch-Mehrin sei an 154 Tagen im Parlament anwesend gewesen und habe dort auch abgestimmt. "Hierzu sind dann die 59 Tage ihres Mutterschutzes zu addieren, so dass sich aufgrund der EU-Regularien eine Präsenz von 213 Tagen ergibt", rechnet Anwalt Graef vor. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Eine Präsenz von 213 Tagen bezogen auf die von der EU dargelegten 288 Sitzungstage ergibt eine Präsenzquote von 73,95 Prozent."

Allerdings hat es nach Ansicht von Ralph Graef "nur 282 Parlamentstage in dem fraglichen Zeitraum" gegegen - und nicht 288. Dieser Punkt befinde sich aber immer noch in der Klärung mit der EU-Parlamentsverwaltung. "Berechnet man 213 Tage auf 282 Tage, so ergibt sich der von Frau Dr. Koch-Mehrin in ihrer eidesstattlichen Versicherung in Bezug genommene Prozentsatz von 75,53 Prozent", lässt Koch-Mehrin über ihren Anwalt mitteilen.

Quelle: DerWesten

[bearbeiten] Kommentar

FDP-Politiker klagen bei Buske selten. Auch die CDU-Politiker sind als Kläger eher rar.

Es klagen gern die Politiker von DIE LINKE – Gregor Gysi, Peter Porsch - und der SPD – Gerhard Schröder, Sigmar Gabriel, Karl Lauterbach, Michael Nauman u.a..

Gegen FDP-Politiker wurde allerdings schon öfters geklagt – Guido Westerwelel, Christian Lindner.

Wir erinnern uns gut an die blamable Rückname der Klage des Pop-Beauftragten der SPD. Sigmar Gabriel. Wahrscheinlich war er falsch beraten worden. Die Internet-Gemeind lachte und amüsierte sich.


Nach wie vor bleibt es unverständlich, weshalb die Wahrheit bei den Zensurkammern gesucht wird. Für das Wahlvolk ist das unerheblich, was die Zensurrichter entscheiden. Es trägt lediglich zur weiteren Verwirrung und Verhärtung bei.

[bearbeiten] Links zu der heutigen Verhandlung

[bearbeiten] Interessante Infomationen

Ponorama 29.09.2011:

Hamburg (ots) - Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins "Panorama" (NDR) hat die EU-Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin (FDP) in diesem und auch im vergangenen Jahr alle Sitzungen des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes geschwänzt. Zuletzt nahm sie im November 2009 an einer Sitzung des regelmäßig tagenden Ausschusses teil. Es ist der einzige Ausschuss, in dem Koch-Mehrin Vollmitglied ist. Im Petitionsausschuss werden Anliegen und Probleme der Bürger behandelt. Die Ausschussarbeit zählt zu den wesentlichen Aufgaben eines EU-Parlamentariers.
Koch-Mehrin fehlte zudem 2011 auch bei fast allen Sitzungen des Ausschusses "Industrie, Forschung und Energie", in dem sie bis Juni 2011 stellvertretendes und kurze Zeit auch Vollmitglied war. Die Mitgliedschaft in diesem Auschuss hat sie nach der Plagiatsaffäre aufgegeben.

...

Silvana Koch-Mehrin bekommt als Abgeordnete des Europäischen Parlamentes ein Bruttogehalt von rund 8000 Euro. Hinzu kommen eine allgemeine Kostenpauschale von rund 4300 Euro sowie ein Tagegeld pro Sitzungstag von rund 300 Euro. Sie hatte das Mandat trotz der Plagiats-Affäre um ihre Doktorarbeit im Mai 2011 behalten.
"Panorama": Donnerstag, 29. September 2011, 21.55 Uhr, Das Erste

Pressekontakt:

NDR Norddeutscher Rundfunk Presse und Information Telefon: 040 / 4156 - 2300 Fax: 040 / 4156 - 2199 presse@ndr.de http://www.ndr.de


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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