36A C 114/09 - 29.05.2009 - FDP vs. Berliner Verlag
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[bearbeiten] FDP vs. Berliner Verlag GmbH
29.05.09: AG Hamburg 36A C 114/09
Terminrolle 29.05.2009, Amtsgericht Hamburg-Mitte, Abteilung 36
Das war die zweite FDP-Verhandlung an diesem Freitag. Beim Landgericht Hamburg - zwei Etagen höher - erlebten wir in den frühen Morgenstunden bei Buske die Verhandlung. 324 O 241/09 Silvian Koch-Mehrin gegen die F.A.Z.
[bearbeiten] Korpus Delicti
Es gab wohl nach der Veröffentlichung am 22.02.2008 eine Pressemiteilung der Berliner Zeitung, zu der Lichtenstein-Affäre und darin angeblich verwickelte Parlamentarier der FDP. Daraus entstanden Meldungen der Art wie:
- In der Affäre um Steuerhinterziehungen geraten nun auch deutsche Politiker ins Visier der Steuerfahnder. Wie die "Berliner Zeitung" meldet, sollen sich in dem vom Bundesnachrichtendienst (BND) beschafften Material über Steuersünder auch die Namen von mehreren Bundestagsabgeordneten befinden.
- Demnach lasse sich die Zahl der betroffenen Abgeordneten "fast an einer Hand abzählen". Unter ihnen sollen sich drei Parlamentarier der FDP und einer aus der Union befinden. Koalitionskreise bestätigten der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Hinweise. Widersprüchliche Informationen gibt es darüber, ob auch zwei SPD-Abgeordnete betroffen sind.
- Der Zeitung zufolge ist bislang unklar, ob alle der in den Liechtenstein-Unterlagen auftauchenden Abgeordneten dem jetzigen Bundestag angehören oder einige von ihnen bereits ausgeschieden sind. Das vom BND angekaufte Material über deutsche Steuersünder stammt aus dem Jahr 2002 und reicht teilweise bis 1977 zurück.
- In der Affäre um Steuerhinterziehungen geraten nun auch deutsche Politiker ins Visier der Steuerfahnder. Wie die "Berliner Zeitung" meldet, sollen sich in dem vom Bundesnachrichtendienst (BND) beschafften Material über Steuersünder auch die Namen von mehreren Bundestagsabgeordneten befinden.
Quelle: ntv.de 28.02.2008
Wegen der Hervorhebung der FDP wurde die Berliner Zeitung abgemahnt und gab daraufhin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, ohne Anerkennung der Sach- und Rechtspflicht, versteht sich, und wollte die Abmahngebühren - außergerichtlicvhe Kosten - nicht zahlen.
Dagegen klagte die FDP beim Richter Dr. Steinmetz. Eine Schadesnersatzklage, nennt sich das.
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
[bearbeiten] 36A C 114/09 – 29.05.2009
29.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Richter
Vorsitzender Richter am Amtsgericht: Dr. Steinmetz
Referendar: Herr …
Referendar: Herr …
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei GRAEF Rechtsanwälte, vertreten von Dr. Ralf Oliver Graef
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann, vertreten von der Anwältin Schmitt
Richter Dr. Steinmetz: Es geht um die Kostenerstattung für eine Abmahnung gegen eine dem Gericht nicht bekannt gewordenen Pressemitteilung der Berliner Zeitung, wegen der eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wurde. Es sitzen hier zwei Referendare. Herr W. wird die vorläufige Meinung des Gerichts erläutern.
Referendar W.: Der Kern der Sache ist die Vorabmeldng zur Lichtenstein-Affäre, dass es dazu eine CD ROM gibt, aus der sich ergibt, dass auch drei FDP Abgeordnete in die Affäre verwickelt sind. Es stellt sich die Frage, wird das berichtet in der Pressemeldung vom 23.02.2008? Die Staatsanwaltschaft wird nicht aktiv ermitteln. Die Zeitungsmeldung ist damit nicht unwahr. Dieser Zusatz war ein Zusatz in der Vorabmeldung. Jedenfalls ist das nicht Grund genug, von einer unwahren Meldung auszugeben. Kann man von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung sprechen? Öffentliche … begangen. Problem … nicht aktuell … es sind ehemalige Bundestag-Abgeordnete. Kläger sagt, hätten zusätzlich recherchieren sollen. Dass die Betroffenen zur Stellungnahme hätten aufgefordert werden müssen, weil es um eine schwere … geht. Ob nun die FDP verletzt ist, ob man diese zur Stellngnnahem hätte auffordern müssen, ist schwierig zu klären. Können wir hier so stehen lassen. Es stellt sich die Frage, ist die Klägerin aktiv legitimiert? Ist eine Rechtsfrage. Natürlich steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person zu. Der BGH formuliert kausale sowie funktionelle Bedürfnisse. Für Personenvereinigungen schwieriger zu fassen als für natürliche Personen. BGH hat 1985 unmittelbare und mittelbare Betroffenheit definiert. Der BGH hat das auf Personengesellschaften erweitert. …. Die keinen Bezug zur Tätigkeit im Betrieb haben. Hat ein Abgeordneter eine Verpflichtung und Bezug zur Tätigkeit der Klägerin. Es gibt den Bezug zur Steuerpolitik. Die FDP hat die Kompetenzen zur Steuerpolitik. Haben dann Gewicht … . Es ist kein hinreichender Bezug zu Klägerin in diesem Fall. Die besondere Vorbildwirkung der Abgeordneten? Die FDP ist nicht betroffen. Diese Bewertung fällt auch negativ aus zu Lasten der Klägerin. Es waren Abgeordnete mehrerer Parteien. … Auch der Umstand, dass es Abgeordnete der FDP waren, spricht nicht für die … . Wir hatten den Bericht. FDP und auch andere sind genannt worden von der CDU und SPD.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Es wird die FDP genannt und andere [ohne die partei zu nennen].
Referendar W.: …
BZ-Anwältin Schmitt: Da werden auch SPD-Abgeordnete genannt.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: In der K1 steht nicht SPD.
Referendar W.: Es wäre wichtig, den Inhalt der Vorabmeldung zu kennen. Das Thema hier ist, was daraus gemacht wurde. .. Hier ist eine Zwischenüberschrift von einer nicht regionalen Presse. Es ist jedenfalls nicht so, dass die Beklagte unendlich, unbegrenzt dafür haftet, was andere daraus machen.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Darf ich dazu was sagen. In SAT1, in der F.A.Z. … stand, die BZ meldet 3 Abgeordnet der FDP. RTL macht es genau so, drei von der FDP. Immer FDP, nur FDP. Das muss man so sehen. … .Man macht das nur so, wenn die Vorabmeldung so war.
Referendar W.: Das Gericht neigt im Moment dazu, dass die Aktivlegitimation nicht gegeben ist. … Auch dann, wenn es die Wahrheit ist, dass geschrieben wurde, dass es sich nur um Abgeordnete der FDP gehandelt hat, ergibt sich nicht die Aktivlegitimation. Diese Unterscheidung ist nicht erheblich.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Es sind keine FDP-Abgeordnete, weder frühere noch heutige.
Referendar W.: Ist bisher so nicht vorgetragen worden. Hier ist nicht expliziert dargelegt worden, dass es sich um ehemalige Abgeordnete handelt.
BZ-Anwältin Schmitt: Wir haben nur die dpa-Meldung, eine Agenturmeldung. Wir haben nicht behauptet, dass es sich um aktive Abgeordnete handelt.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Das kann überhaupt nicht das Thema sein. Es waren auch keine ehemaligen FDP-Abgeordneten. Wir haben die Vorabmeldung nicht vorliegen. Archivieren nicht. Die Beklagte kann gern diese vorlegen. Wenn der Name FDP dort gar nicht auftaucht … Pressesprecher der FDP .. .
Referendar W.: Inwieweit es in der Vorabmeldung enthalten war …
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Erstaunliches Ergebnis, dass Sie keine Aktivlegitimation sehen.
Richter Dr. Steinmetz Selbstverständlich. Wir sind ein tolles Gericht.
BZ-Anwältin Schmitt: Die FDP hat 70.000 Mitglieder. Es gibt 7.000 Beschuldigte. Es sind Abgeordnete aller Parteien. Erstaunlich bei der Größe der Mitgliederzahl, dass keine FPD-Mitglieder dabei sind.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Brachten nur im Zusammenhang mit der FDP. Im anderen Zusammenhang … Middenhoff, fällt nicht zurück auf den Konzern. Sehen das nicht … .
Richter Dr. Steinmetz Mein Vorschlag wäre, die Klage zurückzunehmen und die Beklagte stellt keinen Kostenfestsetzungsantrag.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Klage zurücknehmen, kommt nicht in Frage. Wenn das Schule macht.
Richter Dr. Steinmetz Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Tendenz des Gerichts geht in Richtung der fehlenden Aktivlegitimation. Das Gericht empfiehlt, die Klage zurückzunehmen und die Beklagte stellt keinen Kostenfeststellungsantrag. Sie [Frau Schmitt] wären einverstanden?
BZ-Anwältin Schmitt: Müsste mit dem Mandanten sprechen.
Richter Dr. Steinmetz Binnen zwei Wochen Stellung beziehen zu dem Vorschlag des Gerichts. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 30.06.09, 12:00, Saal A042
30.06.09: Die Klage wurde abgewiesen wegen fehlender Passivlegitimation.
Die Klägerin ging in Berufung. Az. 324 S 5/09
[bearbeiten] 324 S 5/09 – 15.01.2010
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richter am Landgericht Dr. Link
Richterin Wiese
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei GRAEF Rechtsanwälte, vertreten von Dr. Ralf Oliver Graef
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann, vertreten von den Anwalt Helge Reich
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Die Kammer findet das Urteil des Amtsgerichts zutreffend. Die Klägerin ist nicht betroffen, nur mittelbar. Wir haben die leidvolle Erfahrung sammeln müssen mit dem deutschen Skiverband [am 11.03.08 wurde die einstweilige Verfügung vom 28,.01.08 bestätigt. Urteil 324 O 48/08 Das Urteil wurde am 21.10.08 durch das OLG aufgehoben – OLG-Urteil 7 U 51/08 Maßgebend hierist die Wendung, drei Bundestagsabgeordnete. Sie haben als Privatleute, nicht als mandatsträger gehandelt. Es geht nicht der Vorwurf gegen die Klägerin wie mangelnde Überwachung. Der Vorwurf geht auch gegen andere … Parteien. Anders war es bei dem Skiverband. Wir haben die Betroffenheit bejaht. Da bekanntermaßen es nicht um einige schwarze Schafe ging. Ski-Leistungssportler. … Das ist hier nicht der Fall. Es fällt nicht in den Organisationsbereich der Klägerin. Wir halten die Berufung nach der Vorberatung nicht für aussichtsreich.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Die Sache mit dem Skiverband unterscheidet sich darin, dass dort nicht namentlich genannt wurde. Das Problem, was wirr haben, ist dass namentlich genannt wurden, nicht anonymisiert. … Priester missbrauchen die katholische Kirche.
Der Vorsitzende: Es ist ja eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden.
Beklagtenanwalt Helge Reich: Ja. Wollten zunächst nicht.
Richter Dr. Link: … konnten kein …
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Dort ist der Skiverband nicht genannt worden.
Richter Dr. Link: … politische Ämter missbraucht.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Ist ja nicht privat berichtet worden. Es sind Parteien genannt worden.
Beklagtenanwalt Helge Reich: Parteien. Hat der FDP nicht geschadet.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: In Hamburg, ist der Bundesvorstand der Meinung, hat das Einfluss gehabt.
Der Vorsitzende: Stand ja in der Berliner Zeitung
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: War bundesweit verbreitet. Wir sind bei Schadensersatz.
Der Vorsitzende: Nicht.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Aber klar … Betroffenheit, ja oder nicht.
Richterin Ritz: Es ist ein Unterschied zum Skiverband. Aber inhaltlich ist ex hier viel deutlicher.
Richter Dr. Link: .. es ist mittelbar. Abgeordnete … Es ist immer en mittelbare Betroffenheit. Es fällt immer zurück. Das ist politisch misslich, ist klar. Aber presserechtlich keine Betroffenheit.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: … in wieweit wird der Verbraucher geschützt. Er kann nicht unterscheiden, ist es eine private Verfehlung und Verfehlung im Amt.
Richterin Ritz: Wenn nicht mittelbar, hätte anders formuliert sein müssen.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Wir habe alle gesehen SAT I, F.A.Z. … drein von der FDP. Andere Parteien sind runter gefallen. Interessant ist es, wie das von den professionellen Medien aufgenommen wurde.
Beklagtenanwalt Helge Reich: … Es hat ja die Verdachtsmomente gegen die Abgeordneten gegeben.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Es steht … auch Bundestagsabgeordnete, drei davon von der FDP.
Richterin Ritz: Würde an der Betroffenheit nichts ändern. Wir sind uns ziemlich sicher.
Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Was haben wir sonst?
Der Vorsitzende: Sie könne zurückziehen die Berufung. Die Entscheidung des Amtsgericht hat recht. Wir könnten vielleicht besser formulieren. Einheitssouce.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Habe mit diesem Fall gar nicht gerechnet. Muss überlegen.
Der Vorsitzende: Wir können unterbrechen.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: verlässt den Saal. Zwischendurch wir dien nächste Sache verhandelt.
Der Vorsitzende nach Abschlusus der anderen Verhandlung und Wiedereintritt von FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef:: Wollen Sie es noch mal?
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Sie sollen entscheiden.
Der Vorsitzende: Es kommt nichts Neues.
FDP-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef: Einheitssauce.
Der Vorsitzende: Wen triffs’s? Was haben wir im Protokoll? Nichts? Die Sach- und Rechtslage wird unfassend und ausführlich erörtert. Der Klägervertreter wird darauf hingewiesen, dass die Kammer die Berufung nicht für aussichtsreich erachtet. Der Kläger-Vertreter erklärt, ich bitte trotzdem um eine Entscheidung. Anträge werden gestellt. Beschlossen und Verkündung: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 05.02.10, 9:55, Saal B335. Vielen Dank. Ein schönes Wochenende. Bis zum nächsten Mal.
05.02.10: Verkündung. Es ergeht ein Urteil: Der Kläger wird zu Kostenpflicht verurteilt. Die Verfahrenskosten der Berufung hast der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar
Wir meinen, die FDP wäre gut beraten, gegen falsche Darstellungen in der Presse nicht gerichtlich vorzugehen. Es steht nicht gut einer liberalen Partei zu Gesicht, die Zensur zu fördern.
Die Argumente des Gerichts widersprechen allerdings den Beobachtungen und im im Rahmen unserer Buskeismus-Forschung festgestellten Zensurregeln. Juritische Personen dürfen klagen, wenn es durch Handlungen von Einzelpersonen der juristischen Person beeinträchtigt wird.
- So hat z.B. der für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat das Berufungsurteil bestätigt und entschieden, dass auch einer Behörde ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Der BGH hat auch die Voraussetzungen eines Richtigstellungsanspruchs bejaht, weil das Berufungsgericht aus prozessualen Gründen von der Unrichtigkeit der Behauptung ausgehen konnte. Da die Beklagte die Tatsachen als wahr hingestellt hatte, konnte der BGH offen lassen, ob die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung vorgelegen hätten. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. April 2008 – ZR 83/07
- Auch gegen die Behauptung: „Datenschützer mit BND-Agentin verheiratet“ durfte die Bundesrepublik Deutschland klagen. Wir beobachteten die Sache 27 O 177/08 und haben darüber berichtet
Wir erlebten auch den umgelehrten Fall. Der Bochumer Polizeipräsident durfte als Privatperson gegen Falschberichterstatung über die Bochumer Polizei klagen
- In der Sache 324 O 769/07 Politeipräsident Wenner gegen Spiegel wurde die Klage zugelassen und der Polizeipräsident obsiegte. Wir berichteten. Auch die Berufung 7 U 91/07 brachte keinen Erfolg.
Trotzdem, die FDP sollte Größe zeigen. Obsiegt sie vor einem Zensurgericht, dann bleibt die Anrüchigkeit der Klüngelei bestehen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.