27 O 313/03 - 03.11.2009 - Bild wehrt sich - konkludente Einwilligung

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] O. vs. Axel Springer AG

03.11.09: LG Berlin 27 O 313/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die identifizierende Berichterstattung mit einem ungepixelten Foto in einem Strafprozess.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; RAin Bezzenberger
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan und Kollegen; RAin Dr. Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um die Zahlung einer Geldentschädigung. Die Klägerin behauptet, dass sie mehrfach von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht wurde. Daraus ging ein Kind hervor, welches auch sexuell missbraucht wurde. Dann gab es einen Prozess gegen den Stiefvater, der mit einem Freispruch endete. In der „BILD“ gab es einen Bericht. Daraus ist dann die Geldentschädigungsforderung entstanden. Es ist ja auch entwürdigend, als Opfer dargestellt zu werden. Es gab schon mal einen Prozess in dem der Klage stattgegeben wurde. Die Frage ist nur noch, ob es seinerzeit eine Einwilligung in die Berichterstattung gab. Der damalige Bericht sollte Druck auf die Staatsanwaltschaft ausüben, einen Prozess überhaupt in Gang zu setzen. Es wird gestritten, ob eine Pixelung angesprochen wurde oder nicht. Die Kammer sah das so, dass das eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist.

Beklagtenanwältin Dr. Müller: Wir behaupten ja genau, dass ein Interview gegeben wurde, und dabei ließen die sich ablichten. Das ist doch ein konkludentes Einverständnis, extra rückversichern braucht man sich da doch nicht mehr.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Aus ihrer Sicht ja. Vielleicht sollten wir den Ausgang des parallelen Verfahrens abwarten.

Klägeranwältin Bezzenberger: Wir haben vier Zeugen, die sagen, dass die Pixelung gefordert wurde.

Beklagtenanwältin Dr. Müller: Es ist klar, was dabei rauskommt.

Klägeranwältin Bezzenberger: Es wurde auch von einem Rechtsanwalt in der Situation auf die Notwendigkeit einer Pixelung hingewiesen. Es wurde gesagt, das sei doch selbstverständlich. Es sind doch hier Opfer, die im Presseumgang völlig unerfahren sind. Ich habe nichts gegen Beweisaufnahmen, aber was dabei rauskommt ist doch klar.

Beklagtenanwältin Dr. Müller: Wir Haben Gegenzeugen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden drüber nachdenken.

Klägeranwältin Bezzenberger: Eine Darstellung in nicht anonymisierter Weise ist zu unterlassen.

Beklagtenanwältin Dr. Müller: []

Richterin Frau Becker: Erstaunlich ist doch nur, dass sich alle Anderen daran gehalten haben.

Klägeranwältin Bezzenberger: Na, die „BILD-Zeitung“ nicht.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass der Klage auf Unterlassung stattgegeben und eine Geldentschädigung i.H.v. € 20.000,- zugesprochen wurde.


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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