7 U 91/08 - 24.11.2009 - Alles Lacher - Ferdinand Piech. vs. Handelsblatt

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Prof. Dr. h.c. Ferdinand Piech. vs. Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH

24.11.09: OLG Hamburg 7 U 91/08

Heute war das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 92/06. Das nehmen wir jedenfalls so an. Kann auch ein anderes Buske-Verfahren gewesen sein.

Wir hatten über das lustige Verfahren beim Landgericht mehrmals berichtet. Die Verhandlung zog sich hin: 02.06.2006, 15.12..2006, 14.09,.2007, 15.12.2007

[bearbeiten] Korpus Delicti

Es ging seinerzeit um die folgenden Verbote:

1.zu verbreiten, „Die Angst seiner Gegenüber“ sei dem Kläger „Auszeichnung und Ehre“;

2. zu verbreiten, „Nur der Dialog mit sich selbst“ flöße dem Kläger „Vertrauen ein“;

3. zu verbreiten, „Nur das Zwiegespräch mit seinem Ego“ gebe dem Kläger „Sicherheit“;

4. zu verbreiten, „Nur in der Einsamkeit“ fände der Kläger „Zuflucht, Schutz und Wärme“;

5. zu verbreiten, „Seine Demütigungen kann F. P. nicht öffentlich genug inszenieren. Als ein Vorstandsmitglied einmal mit seiner Aktentasche in der Boing auf dem Weg zu einem Managermeeting in B. über den Gang schlenderte, lässt der große Vorsitzende seinem Missfallen freien Lauf. Er winkt den Kollegen mit einer müden Handbewegung zu sich, wendet den Blick zum Fenster und sagt, quälend langsam, wie es seine Art ist: „Nun legen Sie mal die Mappe beiseite. Die brauchen Sie jetzt nicht mehr.“ Es ist die Kündigung. Als die Boeing 737 B. erreicht, darf der Manager gleich im Flugzeug bleiben. Der Justitiar setzt sich neben ihn. Auf dem Rückflug nach B. wird der Vertrag aufgelöst.“;

6. über den Kläger zu verbreiten, „Als er 14 ist, schicken ihn die Eltern zur Berufsberatung ins Arbeitsamt, weil sie nicht wissen, wofür sich ihr Sohn interessiert.“;

7. zu verbreiten, der Kläger habe sich in seiner Jugend „(…) ungeliebt, unverstanden (…)“ gefühlt und sei „(…) gekränkt, verletzt, verbittert (…)“ gewesen;

8. zu verbreiten, der Kläger habe es „(…) längst aufgegeben, sich mit Menschen zu beschäftigen; sie verunsichern ihn, (…)“;

9. durch die Berichterstattung, „Je mehr Kinder er in die Welt setzt, so P., desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass sein `technisches Genie´ in einem von ihnen fortlebe“ den Eindruck zu erwecken, dass der Kläger sich so geäußert habe;

10. unter Bezugnahme auf den Kläger zu verbreiten, „Er kann es nicht erwarten, angebetet zu werden; (…)“;

11. durch die unter Bezugnahme auf den Kläger erfolgte Berichterstattung, „In seinen Erinnerungen beschreibt er seine `großartigen´, `visionären´, `märchenhaften´, Erfolgen – seitenweise.“, den Eindruck zu erwecken, der Kläger habe seine eigenen Leistungen mit den zitierten Begriffen beschrieben;

12. zu verbreiten, der Kläger sehe „sein Lebenswerk, sein Denkmal, sein Erbe bedroht“;

13. zu verbreiten, „(Er [Prof. Dr. h.c. F. P.] lädt zwei “Stern“-Redakteure zum Interview in sein Haus am xxxx), entschuldigt sich – ich gehe noch ein paar Semmeln holen“ – kehrt überraschend (…) zurück (…)“.


und die Richtigstellung:

Die Beklagte wird verurteilt, die folgende Richtigstellung in der nächsten nach Rechtskraft dieser Entscheidung für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe in dem gleichen Teil der Zeitschrift W., in dem der Artikel „Ich, Ich, Ich“ ( W. vom 13.10.2005, Seite 70) erschienen ist und mit gleicher Schrift unter Hervorhebung des Wortes „Richtigstellung“ als Überschrift, diese in gleicher Schriftart und –type wie die Worte „Unternehmen + Management xxxx“ auf Seite 72, zu veröffentlichen. Die Richtigstellung ist im Inhaltsverzeichnis anzukündigen:

Richtigstellung

zu dem Artikel „Ich, Ich, Ich“ (W. vom 13.10.2005, Nr.42 ab Seite 70) Wir haben über Herrn Prof. Piech geschrieben:

1. „Nur der Dialog mit sich selbst flößt ihm Vertrauen ein.“

2. „Nur das Zwiegespräch mit seinem Ego gibt ihm Sicherheit“.

3. „Nur in der Einsamkeit findet er Zuflucht, Schutz und Wärme“.

4. „Er fühlt sich ungeliebt, unverstanden. Er ist gekränkt, verletzt, verbittert.“

5. „ F. P. hat es längst aufgegeben, sich mit Menschen zu beschäftigen; sie verunsichern ihn, (…)“.

Diese Behauptungen widerrufen wir als unwahr.

6. Wir haben ferner geschrieben:

„Seine Demütigungen kann F. P. nicht öffentlich genug inszenieren. Als ein Vorstandsmitglied einmal mit seiner Aktentasche in der Boing auf dem Weg zu einem Managermeeting in B. über den Gang schlendert, lässt der große Vorsitzende seinem Missfallen freien Lauf. Er winkt den Kollegen mit einer müden Handbewegung zu sich, wendet den Blick zum Fenster und sagt, quälend langsam, wie es seine Art ist: ´Nun legen Sie mal die Mappe beiseite. Die brauchen Sie jetzt nicht mehr.` Es ist die Kündigung. Als die 737 B. erreicht, darf der Manager gleich im Flugzeug bleiben. Der Justitiar setzt sich neben ihn. Auf dem Rückflug nach B. wird der Vertrag aufgelöst.“

Diese Behauptung widerrufen wir hiermit als unwahr. Einen solchen Vorfall hat es nie gegeben.

7. Wir haben geschrieben, „ F. P. hat 13, 14, 15 Kinder mit vier, fünf Frauen (…)“.

Diese Behauptung widerrufen wir hiermit als unwahr. Richtig ist, dass Herr P. 12 Kinder mit vier Frauen hat.

8. Wir haben geschrieben, „Je mehr Kinder er in die Welt setze, so P., desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass sein ´technisches Genie` in einem von ihnen fortlebe.“

Hierzu stellen wir richtig:

Herr Prof. Dr. P. hat sich nicht so geäußert, wie von uns berichtet, sondern hat sich folgendermaßen geäußert:

Es ist wahrscheinlicher, dass eine Großfamilie das eine oder andere Talent eines der Vorfahren mitgeerbt hat, das ist aufgrund der Zahl wahrscheinlicher.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Frau Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Herr Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Prof. Dr. Prinz Neidhardt Engelschall; RA Prof. Dr. Prinz, RA’in Dr. Wißmann
Antragsgegener- / Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; RA Roger Mann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Wir haben das Schreiben der Klägerseite vom 23.11.2009. Dort sind die Anträge zusammengefasst.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Zwei Anträge wurden zurückgenommen. … .

Vorsitzende: Sie waren nicht da, Herr Dr. Mann. Die Verbreiterhaftung ist klar. Der BGH hat eine gewisse Trendwende. Der GH trennt weniger scharf die Einzeläußerungen, Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung. Wenn das gesamte in Richtung Meinungsäußerung geht, … . Deswegen Abwägung. Diese Abwägung muss nur ernster genommen werden Ernst genommen haben wir. Wir müsse … früher nehmen. Die Persönlichkeit von Herrn Ferdinand Piech muss man charakterisieren, psychologisch … .

Die Äußerungen 1-4 sind Bewertungen seines Charakters. Es ist überwiegend eine Wertung seines Charakters. Das ist geschützt durch den Artikel 5 des Grundgesetzes, auch wenn die Bewertung falsch ist. … auszeichnet in seiner Entwicklung … Das ist die Beschreibung einer tapferen, in der Kommunikation …. Dialog mit sich selbst. Zwiesprache mit seinem EGO. Es geht alles in diese Richtung. Nur in der Einsamkeit findet er …

Antrag zu 7: Sind nicht … Wir neigen dazu, zuzulassen. Der Kläger hat sich in seiner Jugend unbeliebt, unverstanden gefühlt, war verbittert gewesen. Es stellt sich die Frage, was soll das dem Leser vermitteln? Wie meinen, er meint der Fall … Man kann sich fragen, man darf fragen, wie hat er sich in seiner Jugend gefühlt? Das ist Privatsphäre. Aber er hat sich dazu geäußert.

Antrag zu 8: Hat es aufgegeben, sich mit Menschen zu beschäftigen. Neigen, wir bei 4. Kein Mensch kommt auf den Gedanken, dass Herr Grässlin sich mit Herrn Riech unterhalten hat.

Zu 10: Kann nicht erwarten, dass er angebetet wird.

Zu 11: Lebenswerte … Deutschland … bedroht. … Die Gänsefüsschen stammen von Ihnen [Herr Prinz]. Es kommt nicht als Zitat daher.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Auch bei den anderen Anträgen stehen überall Anführungszeichen.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Haben Sie auch überall in den Anträgen.

Beklagtenanwältin Dr. Wißmann: Wir haben die Anträge zurückgenommen. Möchte sich ein Denkmal setzen. Sein Erbe sieht er bedroht. Nur bei einem schwanken wir, dass Familienrichter … .

Vorsitzende: Dass alle Aussagen in der Berufung Erfolg haben werden … . Dann zur Richtigstellung. Wie mit Brutalität im Vorstand gekündigt wird … Das ist starker Tobak, nachhaltige Beeinträchtigung. Da sind wir der Meinung, dass die Berufung Erfolg hat. Dann zu 7 … 14 Kündigung …. Mit 4 und 5 …. In Wirklichkeit 12 mit 4 … .Es stellt sich die Frage, ist es ehrenrührig? … Sie [Herr Mann] ziehen die Karte des nicht veröffentlichten Interviews. Halte es nicht für erforderlich. Werden Sie die Namen aller Kinder nennen können? Wie viel Kinder? Etwa ein Dutzend? Ich nehme an das ist die Obergrenze. Ich meine, das ist der typische Humor eines Frauenverführers. Kann man aber nicht sagen, er hat die Übersicht über die Anzahl der Kinder verloren. Das Interview ist nicht veröffentlicht worden.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: … Es ist nicht autorisiert worden. Ich brauch nicht zu beweisen, weil es nicht bestritten wurde.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Er sagt, er kennt alle Namen.

Vorsitzende: Geplänkel. Insofern würden wir dem Richtigstellungsantrag stattgeben. Beruf …. Dann … bei soviel … Großfamilie … Kinder … Talent … technisches Genie.. Richtigstellung. Es ist auf Grund der Zahl wahrscheinlicher … . Dann geht es um das Wort „gern“. Trägt gern Krawatten mit Jagdmotiven. „Gern“ ist eine innere Tatsache. „Grell“. Was ist „grell“? Haben wir auch gerätselt. Hat so viel Wertung. Recht, wenn er ein einiges Mal, … scheint erlaubt zu sein, er trägt gern. Sind noch … Insofern wird die Berufung des Klägers kein Erfolg haben. Jetzt kommt der Komplex Semmeln holen. Interview. Es stellt sich die Frage: Hat er das Interview unterbrochen, um Semmeln zu holen? Das ist falsch. Ist das aber … .Tatsache ist, dass er später … . Semmeln holen, ist eine solch geringfügige Abweichung von der Wahrheit, dass wir dazu neigen zu entscheiden, dass es kein Anspruch auf Richtigstellung besteht.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Stell wir noch die Krawatte und nur och die Semmel.

Vorsitzende: … zu läppisch. Die Abweichung von der Wahrheit zu … . Jetzt sind Sie dran. Die umfangreiche Berufung ist bei Ihnen. Fangen Sie an.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Wenn wir hier … des Gerichts hätten, wie früher, dann ist es eine Tatsachenbehauptung. Wir können alle Klassenkameraden holen können. Sie hätten gesagt, so war er nicht. Wie kann das eine Meinungsäußerung sein?

Vorsitzende: Sie habenden wunden Punkt getroffen.. Aber … .

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Die neue BGH-Entscheidung hin und her. So kann man nicht sagen, darauf kommt es nicht an. Es ist eindeutig dem Beweis zugänglich. Nur im Dialog mit sich selbst flößt Vertrauen ein. Ich kenn ihn seit 12 Jahren. Er ist Teamplayer.

Beklagtenanwalt Dr. Mann lacht.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Auch der Dialog mit mir flößt ihm Vertrauen ein. Es ist eine innere Tatsache, man kann nur ihn fragen. Der BGH hat das nicht gesagt. Der Kontext muss angesehen werden. Zitiere noch Mal für Herrn Mann aus der BGH-Entscheidung. „Ich glaube“, „am Anfang klargestellt“, „muss mutmaßen“, „in der nächstenh Woche klarstellen“. Neu ist Wirtschafts …. Tatsache …

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Ist …

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Erwarte, dass das Tatsachen sind.

Vorsitzende: Hier versucht jemand, ihn zu erklären. .,.. eine Interpretation.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Willkürlich war die Auswahl der Punkte, die Sie sich rausgesucht haben.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz lacht: Ich habe die unwahren rausgesucht.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Drei Jahre habe ich mit den Kopf … . Nehme das jetzt mit Genugtuung auf. Die BGH-Rechtsprechung, … dass … mit der ich nicht einverstanden bin, ist … In dem, was Herr Prinz abgesprochen hat. Die ganze Breite ist als Charakteristikum zu sehen. Zu den Schulkameraden. Gerade sagt der Beitrag, er hat nicht mit den Schulkameraden gesprochen. …. Wedeking … Keiner kommt auf den Gedanken, dass er unvernünftig ist, dass hier Fakten verbreitet werden. Zurückgenommen ist, dass er morgens aufsteht und erwartet, dass er angebetet wird. … prozessual aufgehen … Werten seine Demütigung. Kann Herr Piech nicht inszenieren. Was wir vorgetragen haben, was er mit Herrn Wedeking gemacht hat, war eine öffentliche Demütigung. Der Senat sagt, dieses Interview war nicht veröffentlicht worden. Er hat aber ein Scherz gemacht zur Anzahl seiner Kinder. Zwei Kinder aus einer anderen Beziehung. 12, 13, 14 … 4 oder 5 Frauen …. Legt Wert darauf. Das ist im Zusammenhang mit den Interviewäußerungen. Wenn er Scherze macht zur Anzahl der Kinder. Zum technischen Genie. Muss auch im Zusammenhang mit dem Interview gesehen werden. …. Habe Kinder gern. …. Es ist wahr, scheint auf Grund der Zahl wahrscheinlicher. Europa wird an Kinderlosigkeit aussterben. Einer, der sich das leisten kann, soll was dafür tun. Der Stern schreibt: .. solch ein Kracher. Wie Sie sagen, technisches Genie ist nicht gefallen. Wer meint, in Anführungsstrichen ist ein Zitat … .Be Richtigstellung ist es nach Stolpe anders als bei der Unterlassung. Ja, das es.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Ich habe verstanden „grell“.

Vorsitzende: Ja.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Dann stellen wir einen Hilfsantrag, anstelle „grell“ Punkt, Punkt, Punkt.

Vorsitzende: Jagdmotive ist eine Meinungsäußerung.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Haben ein einziges Ding.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Muss abstreiten, dass nur ein Motiv. Ich lese mit Freude Ihre kreativen Schriftsätze.

Vorsitzende: Fuchs und die Gans. Ist kein Jagdmotiv?

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: „Grell“ will ich nicht angreifen. Tier habe ich nicht angegriffen.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Hirsch, Fuchs, Gans.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Ist keine Jagdszene.

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Entscheidung.

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Finde das gar nicht so schmerzhaft. Im Kontext … Hilfsweise …

Vorsitzende: Nehmen wir auf. Entscheidung in vier Wochen, weil der Berichterstatter …. Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Antragsgegner stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 01.10.2008. Der Antragsteller stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 23.11.2009 mit der Maßgabe, dass in Ziffer 1 des Antrages anstelle „grell“ „….“ stehen soll

Klägeranwalt Prof. Dr. h.c. Prinz: Ist das verständlich?

Vorsitzende: Mehrere Punkte. Soweit die Anträge zurückgenommen worden sind, stimme Sie dem zu?

Beklagtenanwalt Dr. Mann: Selbstverständlich.

Vorsitzende: Gut. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Dienstag, den 29.12.2009, 10:00.

[bearbeiten] Kommentar

Einer der mächtigsten Männer Deutschlands hat komische Sorgen. Peinlich.

Dieses Verfahren ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Zensurregeln von den Zensuranwälten zusammen mit den Zensurgerichten entwickelt werden.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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