28 O 355/10 - 22.09.2010 - Soni Malaj vs. iTunes

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Pseudoöffentlichkeit hat nicht mitbekommen, um was die albanische Pop-Sängerin stritt.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Malaj vs. iTunes S.A.R.L

Landgericht Köln Az. 28 O 355/10 Soni Malaj vs iTunes S.A.R.L

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht Büch
Richterin am Landgericht Dr. Najork
Richterin Göbel

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Vogelsang
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche Sigle

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.09.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Richter Büch: ...Schwierigkeiten... Problem... der Meinung, eigentlich nicht stattfinden kann... in der Sache stellt sich... etwas anders dar... Urheber... 7/85... behauptet auch... an die SuperSonic übertragen zu haben… wenn die Verträge... aussetzen...

Klägeranwalt: ...die Rechte, die ursprünglich... expressis ... und zu Recht fehlt ... Richter Büch: ...Original der Künstlerin...

Klägeranwalt: ...schwierig...

Beklagtenanwalt: ...Unterschrift... früher ein guter Ton, dass Zeugen draußen bleiben...

Richter Büch: ...nicht davon ausgegangen... auch an dieser Stelle...

Klägeranwalt: ...machen wir es in Vollmacht...

Richter Büch: ...ich würde es als Anlage zu Protokoll nehmen...

Beklagtenanwalt: ...letzten Schriftsatz...

Klägeranwalt überreicht dem Gericht und dem Gegner einen Schriftsatz.

Beklagtenanwalt: ...unterschrieben... Sie sagen dann weiter... Komponist... das ist glatt falsch...

Richter Büch: ...etwas Zweifel haben... sicherlich schwierig... Verfügungsverfahren... eV... schwierig, wir glauben...

Beklagtenanwalt: ...es sei denn, Sie lassen die Verfügung aufheben...

Richter Büch: ...ich bitte um Entschuldigung... alle Anträge relevant... auf unsere Veranlassung... führt das zur Erledigung... Wiederholungsfall... stellt sich so’n bisschen die Frage wer war denn...

Klägeranwalt: ...

Beklagtenanwalt: ...und Komponisten... sagen Sie... hören Sie doch zu...

Klägeranwalt: ...Komponist ist eine Berufsbezeichnung.

Beklagtenanwalt: ...also... entschuldigen... nochmals vorlesen...

Klägeranwalt: Bitte. Vielleicht verstehen Sie dann...

Richter Büch: ...haben wir Schwierigkeiten... unsere Vorberatungen... legen wir der Staatsanwaltschaft vor... Widerspruch... aufnehmen können...

Klägeranwalt: ...ausdrücklich... wir reden hier über unkörperliche...

Beklagtenanwalt: ...abgesehen davon... die dann glaubhaft machen... in den 18 Jahren die ich als Anwalt... habe ich so etwas noch nicht erlebt... müsste der Verfügungsantrag... kostenpflichtig zurückgenommen... werden...

Klägeranwalt: ...vertrieben werden...

Beklagtenanwalt: ...oder allgemein... nicht... ja is’ gut!

Richter Büch: Welchen Antrag möchten Sie stellen?

Richter Büch diktiert: ...es stellt sich heraus... darüber hinaus... eine Vollmacht... nunmehr stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten,. den Antrag zurückzuweisen... regt an, die Staatsanwaltschaft ... Termin der Verkündung einer Entscheidung wird anberaunt auf Mittwoch, den 20.10.2010, 15:00, Raum, 2020.

Beklagtenanwalt: ... das Verfahren abgegeben werden...

Richter Büch: ... so angekommen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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