27 S 1/09 - 16.06.2009 - Internet - eine gefährliche Einrichtung
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Zentrum Mikroelektronik Dresden AG vs. Dresdner Magazin Verlag GmbH & Co. KG
16.06.09: LG Berlin 27 S 1/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um strittige Berichte im Internet. Dabei wird ein Seitenblick auf parallele Printveröffentlichungen und allgemeine Internet-Nuancen geworfen.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Kalckreuth; RA Dr. Bunnenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; RA Göbel
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
16.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: In einer Parallelsache haben wir entschieden. Die Kammer ist beratungsresistent. Sind das hier wirklich zwei Angelegenheiten? Der Streitwert bei der Internet-Variante beträgt 1/3 von dem bei den Printmedien. Man kann sowohl sagen, es sei eine Angelegenheit oder aber auch es seien getrennte Angelegenheiten.
Klägeranwalt Dr. Bunnenberg: … Höhe des Streitwerts …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, international hoher Verbreitungsgrad, hohe Erreichbarkeit, aber das ist flüchtig.
Klägeranwalt Dr. Bunnenberg: Es gibt aber ein Online-Archive, für gezielte Recherchen verfügbar – das halten sie nicht so für durchschlagend?
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nur zulässige Berichterstattungen dürfen archiviert werden.
Beklagtenanwalt Göbel: Das Internet ist rein physisch schon besser zugänglich als Printmedien.
Klägeranwalt Dr. Bunnenberg: Webseiten können bzw. werden ja auch gesperrt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden über alles nachdenken.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass dem Antrag des Klägers stattgegeben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.