27 O 560/09 - 11.08.2009 - Räumung der Villa Monbijou
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Prinz von Preußen vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
11.08.09: LG Berlin 27 O 560/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über die Räumung der Villa Monbijou, wobei sich ein Räumungsrechtsstreit im Hause Hohenzollern auftat.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Kalckreut; RA v. Kalckreuth
Antragsgegener- / Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RA Silberhorn
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
11.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Im Kern geht es hier um die selbe Frage wie bei der Spiegel-Berichterstattung, es ist nur etwas boulevardmäßiger. Der Antragsteller möchte nicht, dass man über seinen Räumungsrechtsstreit berichtet. Es soll nicht identifizierbar sein.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: [] Was soll unterlassen werden, was nicht Jeder hat dabei das Risiko, den falschen Sinn zu erfassen.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Silberhorn: Der Antrag hat eine Fülle von unbestimmbaren Begriffen. Die Formulierung „wie in“ ist gescheitert. Der Antrag ist zu unbestimmt. Ich verstehe den Antragsteller, aber er hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht, genau zu formulieren, was er nicht möchte. Z.B. das Zitat „noch ungeklärtes Erbe“: Dass der Erbstreit von öffentlichem Interesse ist, ist unbestreitbar.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Die Berichterstattung in Bezug auf Prinz und Frau … Spitzenstellungsbehauptung „wie in … geschehen“ … wenn er nur ans Komma geheftet ist, dann ist er nicht ausreichend geschützt. Es ist eine lebende Materie, nie genau festlegbar. Kaiser – Kronprinz, da gibt´s noch Verbindungen. Dazu gibt es drei Erbfälle. Natürlich gibt es das Interesse des Onkels. BUNTE macht sich zum Anwalt des armen, kranken Onkels.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Silberhorn: Was ist daran unzulässig?
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Das Persönlichkeitsrecht überwiegt. Mit kleinsten Details, bis zum letzten Silberlöffel …
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Silberhorn: Von Silberlöffeln steht hier nichts. Der Antragsteller agiert hier nicht als Neffe, sondern als Chef des Hauses Hohenzollern. Solange ist das auch von öffentlichem Interesse. Sonst wäre der Streit nicht denkbar. Sie haben bis jetzt nicht den Versuch unternommen, einzelne Formulierungen anzugreifen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Alles, was identifizierbar macht im Hinblick auf den Räumungsrechtsstreit, darüber werden wir nachdenken.
Antragsteller- / Klägeranwalt v. Kalckreuth: Sie schützen auch Mario Barth, der prominenter ist als unser Mandant.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.