27 O 484/09 - 25.06-2009 - Casiraghi-Klägerismus - Rosenball

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Casiraghi vs. Burda

25.06.09 LG Berlin: An diesem Casiraghi-Tag wurden zwei Sachen verhandelt:

27 O 478/09 Casiraghi vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH

und

27 O 484/09Casiraghi vs. M. I. G. Medien Innovation GmbH

[bearbeiten] Korpus Delicti

In beiden vorliegenden Fällen ging es um eine Berichterstattung mit Mutmaßungen über die Gründe der Nichtteilnahme von Casiraghi am Rosenball in Monaco.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Kinzel
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Prof. Dr. jur. Schweizer; RA Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

25.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

[bearbeiten] 27 O 484/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … wurde im Bericht über den Rosenball erwähnt … er war da ja gar nicht, nur seine Freundin. Es geht keinen was an, dass er nicht und warum er nicht. Wir müssen ja alle lernen aus der BGH-Entscheidung … Fürst Rainier, Thronfolger … Hier ist es vielleicht etwas anderes, kein zeitgeschichtliches Ereignis, und es rechtfertigt nicht, derartige Dinge zu nennen und zu vermuten. Sonst eine absolute Person der Zeitgeschichte oder das eher nicht, hier.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Es wurde ja jeweils über den Rosenball berichtet. Es handelt sich dabei um eine bedeutende, fast schon politische Veranstaltung. Die Saison wird damit eröffnet. Die Fürstenfamilie lädt dazu ein. Es ist eine gesellschaftliche, fast schon politische Verpflichtung für Casiraghi, daran teilzunehmen. Dann muss man doch auch sachlich den Grund dafür sagen dürfen, warum er nicht daran teilnimmt. Bei Frau Merkel mit ihren Verpflichtungen wäre das eine ebensolche Selbstverständlichkeit. Es wird ja nicht in Details eingestiegen. Insofern, auch mit Blick auf das BGH-Urteil … er ist ein potentieller Thronnachfolger …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Da ist schon was dran. Wo hört´s dann aber auf?

Antragsteller- / Klägeranwältin Kinzel: Er ist nicht mit Frau Merkel zu vergleichen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: In Monaco interessiert niemanden der Bundestag. In Monaco ist der Rosenball bedeutend, bedeutender als hier.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis. Eher belanglos. Kratzt das das Persönlichkeitsrecht an?

Antragsteller- / Klägeranwältin Kinzel: Er ist eine reine Privatperson. Wenn er da gewesen wäre, dann wäre der Bericht ok. gewesen, aber so …

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Es wurde vom Ereignis abgeleitet.

Antragsteller- / Klägeranwältin Kinzel: Da können sie alles ableiten.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Es ist das Ereignis in Monaco. Da habe ich ein anderes Presseverständnis als Sie.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.


[bearbeiten] 27 O 478/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es stellt sich grundsätzlich alles so dar, wie in der Sache 27 O 484/09. Wir werden über beides nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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