Glossar

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Deutsche Zensurregeln - Von "Abmahnung" bis "Zensur"

In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten Pressekammern, doe eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heitß z.B. dsurhaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem doie Zesnurregeln entwickelt.

Da beleidigende, verleumderische Äußerungen und üble Nachrede, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung, Verletzung amtlicher Bekanntmachngen , Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, [dejure.org/gesetze/StGB/90.html Verunglimpfung], Billigung von Straftaten, Darstellung von Gewalt, Anleitung zu Straftaten, [Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen], Vertreitung pornografischer Schriften nur str´trafrechtlich im Strafgesetrbuch In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin, Hamburg und Köln.


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