Ausnahmen vom Anwaltszwang
Aus Buskeismus
Ab Landgericht besteht bei den Zensurkammern und in den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Die Juristen verweisen darauf, dass es laut ZPO ein Anwaltsprozess ist.
Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Parteien dürfen selbst - ohne anwaltlicher Hilfe - handeln. Anwälte kosten immer Geld. Obsiegt man, so baucht der Gegner nicht alle Anwaltskosten zu ersetzen. Nicht selten verpassen die Anwälte Termine. Den Anwalt dafür zur finanziellen Verantwortung zu ziehen ist - abgesehen davon, dass der Gegner sich darüber freut - nicht immer Erfolg versprechend. Anwälte arbeiten nicht selten gegen die eigenen Mandanten, verlangen Gebühren für Peanuts, für ein einfaches Schreiben, eine Routinetätigkeit und sogar für falsche Beratung. Anwälte sagen einem oft nicht, welche Kosten sie berechnen werden. Überraschungen sind an der Tagesordnung. Nicht selten klagen Annwälte gegen die eigenen Mandanten, so zum Beispiel der Anwalt Helmuth Jipp † oder Ralf Burmester. Wer sich entscheidet, selbts bei Gericht tätig zu werden, erhält an dieser Stelle Hinweise für Handlungen gegenüber Gerichten und der Gegenpartei, welche keinen Anwalt erfordern. [bearbeiten] Vorwort. Achtung!Die Eigentätigkeit an Stelle eines Anwalts hat auch für die Anwälte ihre Vorteile:
Nicht alle Anwälte haben es gern, wenn der Mandant die Initiative übernimmt.
und
Da die meisten Prozesse absurden Charakter tragen, kann ein Nichtjurist allerdings mehr schanden als nutzen. Auch das befürchten die Anwälte nicht selten zu Recht. Die Übernahme der Prozesse in die eigene Hände erfordert viel Vorbereitung. Die Richter versuchen meist einem Nichtjuristen nachzuweisen, dass er keine Ahnung hat. Sie lassen ihn in Fallen tapfen, versuchen sich über den Mandanten lustig zu machen. Die Richter schützen ihre Juristenkaste. Trotzdem kann nur empfohlen werden, die Geschicke vor den Zensurgerichten in die eigenen Hände zu übernehmen. |
[bearbeiten] Rechte des Mandanten
Bei den Landgerichten herrscht Anwaltszwang. Trotzden hat der Mandat viele Rechte, die Sache/Prozessführung mit zu gestalten und damit wesentlich zu beeinflussen - auch gegen die Interessen des eigenen Anwalts.
[bearbeiten] Einsichtnahme in die Gerichtsakten
Als Nichtanwalt hat man das Recht auch ohne anwaltlicher Vertretung die eigenen Gerichtsakten bei der Geschäftsstelle einzusehen und sich Kopien machen zu lassen.
Ein Recht auf die Zusendung der Gerichtsakten besteht nicht.
[bearbeiten] Anfragen bei der Registraturabteilung der Gerichte
Serienabmahner, kriminelle Anwälte und mit denen zusammenarbeitende Krimnelle bzw. Halbkriminelle beantragen den Erlass einstweiliger Verfügungen, welche nicht immer erlassen werden. Werden die Anträge zurückgewiesen und wird der sofortigen Beschwerde des kriminellen Anwalts nicht stattgegeben, so erfährt der Abgemahnte in der Regel nichts von einem solchen Erfolg. Es sei denn, man hat auf die Abmahnng hin eine Schutzschrift beim richtigen Landgericht hinterlegt.
Wir empfehlen, bei den Regisitraturabteilungen der Gerichte regelmäßig anzufragen, welche Verfahren es in den letzten zwei Jahren gab. Sind diese irrsinnigen Anträge erledigt, so müssen die Registraturabteilungen die Aktenzeichen - auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts - dem Beklagten/Antragsgegner mitteilen.
Hat man das Aktenzeichen, so hat man das Recht, die Gerichtsbeschlüsse und die entsprechenden Anträge von den entsprechenden Kammern zugesendet zu bekommen. Dafür benötigt man keinen Anwalt.
Man erfährt auf diese Art und Weise, was der Gegner so alles versucht hat, um einen kaputt zu klagen.
Die zentrale Eingangsregistratur untersteht dem jewieligen Gerichtspräsidenten. Bei der Geschäftsstelle des Gerchtspräsidenten kann man erfahren, wo sich die Regsitartur im Gerichtsgebäude befindet. Weist man sich aus, so kann man die Auskunft sofort an Ort und Stelle ausgedruckt erhalten.
Zu beachten!
Man erhält die Aktenzeichen nur von den abgeschlossenen Verfahren.
Als abgeschlossen gilt ein Verfahren, bei dem die einstweilige Verfügung ordnungsgemäß zugestellt wurde bzw. bei Nichtzustellung erst einen Monat nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel seitens des Abmahners.
[bearbeiten] Musterschreiben an die Registratur
Landgericht Berlin
Zenralregistratur
Tegeler Weg 17-12
10589 Berlin
Übersicht über die Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
übersenden Sie mir bitte den Ausdruck aller Aktenzeichen mit Namen der Kläger, die in den Jahren 2008 und 2009 beim Landgericht Belrin gegen mich anhängig waren bzw. noch sind; und zwar einschließlich abgelehnter Anträge auf Erlass einer enstweiligen Verfügung und abgelehnter Klagen.
Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen
[bearbeiten] Versendung einer Abmahnung
Für eine Abmahnung, auch mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, benötigt man keinen Anwalt.
Allerdings können auch keine außergerichtlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
[bearbeiten] Reaktion auf eine Abmahnung
Auf eine Abmahnung kann man ohne Anwalt reagieren.
Nimmt man einen Anwalt als Berater hinzu, so entstehen Kosten, welche auch im Falle des Obsiegens nicht erstattet werden.
Gibt der Abmahner auf, so kann mann eine Erledigungserklärung ohne Anwalt verlangen.
Wird diese Erledigungserklärung nicht abgegeben, so kann ein Anwalt eingeschaltet werden.Im Falle des Obsiegens hat die , dessen außergerichtlichen Kosten des eigenen Anwalts der Gegner zu tragen.
[bearbeiten] Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung
Diesen Antrag kann jeder Betroffene stellen, ohne Einbeziehung eines Anwalts. Gericvhtskosten entstehen nicht.
Erst bei Widerspruch des Antragsgegners muss ein Anwalt eigeschaltet werden.
[bearbeiten] Reaktion auf eine erlassene einstweilige Verfügung
Nach dem Erlass einer einstqweiligen Verfügung benötigt man nicht unbedingt einen Anwalt. Man spart die eigenen Anwaltskosten.
Beim Gericht kann man die Zusendung des Antrages, der Anlagen zum Antrag und sonstiger Schreiben verlangen.
So lange kein Anwalt eingeschaltet ist, muss das Gericht mit dem Antragsgener direkt kommunizieren.
Mann kann
- eine starfbewehre Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben
oder
- die eintweilige Verfügung als endgültioge Lösung anerkennen.
oder
- dem Antragsteller gegenüber eklören, dass man keine Abschusserkläörung abgeben gedenke.
Für all diese handkungen benötogt man keinen Anwalt. Die Kosten des eigenen Anwalts können gespart werden.
Nach all diesen Handlungen ist die Sache entweder erledigt oder im Falle, dass man keine Abschklusserklärung abgibt, muss der Antragsteller weitere Schritte einleiten.
Dazu gehören
- der Antrag auf Kostenfeststellung.
- Einreichung der Klage im hauptsacheverfahren
[bearbeiten] Stellungnahme zum Kostenfeststellungsantrag des Gegners
Für Stellungnahmen zum Antrag auf Kostenfestssetzung benötigt man ebenfalls keinen Anwalt.
[bearbeiten] Klage zur Hauptsache
Die Klage zur Hauptsache wird einem zugesandt, wenn man keinen Anwalt hat.
Auch in dieser Phase kann man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgeben.
Für die Darlegung der Rechtssprechung zum Gegenstand gegenüber dem Gericht benötigt man ebenfalls keinen Anwalt.
Alledings wird selten das Gericht allein nach rechtlichen Gesichtspunkten entscheiden.
Für die Vorlbringen von Argumenten und Ttasachen zum Sachstand benötigt man einen Anwalt. Damit beginnen die anwaltlichen Fallen des eigenen Anwalts.
[bearbeiten] Antragsteller hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)
Hat der Kläger Anspruch auf Prozesskostenhilfe, so wird vor der Einreichung der Klage ein Klagewentwurf eingereicht, den man zur Stellungnahme zwecks Erteilung der Prozesskostenhilfe für den Gegner erhält.
Die Stellungnahme zum Prozesskostenhilfe-Antrag kann ohne Hinzuziehung eines Anwalts abgegeben werden.
[bearbeiten] Schriftsätze an das Gericht
Man darf den Gericht schreiben. Das Gericht muss die Schreiben lesen.
Allerdings darf das Gericht die Sachvorträge nicht berücksichtigen. Die rechtlichen Hinweise darf das Gericht berücksichtigen, so wie das Gericht die Rechtsprechung auch ohne Hinweise seitens der Anwälte zu berücksichtigen hat.
Möchte man, dass die eigenen Schriftsätze auch inhaltlich vom Sachvortrag her berücksichtig werden, so muss der eigene Anwalt den Antrag stellen, dass diese Schriftsätze Bestandteil der Sache werden.
Die dünkelhaften Richter haben das zwar nicht gern und belehren gern den Anwalt, dass das nicht in Ordnung ist.
[bearbeiten] Verhandlung
[bearbeiten] Teilnahme an der Verhandlung
Ist man als Partei persönlich geladen, so hat man auch das Recht als Partei gehört zu werden.
Ist man nicht persönlich geladen, so hat man trotzdem das Recht an der Verhandlung teilzunehmen und gehört zu werden.
Die Erfahrungen sind unterschiedlich. Viele Richter haben es nicht gern, wenn die Parteien selbst vor Gericht auftreten. Die Richter versuchen, das Vortragen von Argumenten überheblich, beleidigend und unsachlich zu unterbrechen. Die Richter behaupten einfach, dass das, was vorgetragen wird, ist unerheblich, es steht so und so schon alles in den Schriftsätzen, man solle sich kurz fassen, man soll den Anwalt sprechen lassen, der versteht es besser.
Es hat wenig Sinn, mit dem Richter zu diskutieren oder zu versuchen, diesen zu überzeugen. Wesentlich mehr Bedeutung haben die formellen Schriftsätze und das, was in dem Verhandlungsprotokoll steht.
Darauf sollte man großen Wert legen. Die Richter wehren sich, unliebsame Formulierungen ins Protkoll aufzunehmen. Um die Formulierungen im Protokoll sollte man kämpfen, denn das Protokoll ist das mindeste, was andere Richter in den nächsten Instanzen lesen.
Auch nach Ablauf einiger Jahre, wird alles - Schrfitsätze der Parteien, eidesstattliche Versicherungen - vernichtet, auißer den Protokollen und den Gerichtsbeschlüssen (Gerichtsurteile).
- Anträge darf nur der Anwalt stellen.
Stellt der Anwalt keine Anträge, falsche Anträge oder verhält er sich gegen den Willen des Mandanten, so kann man diesem während der Verhandlung das Mandat entziehen. Gibt es keinen Ersatzanwalt im Gerichtssaal, den man weiter machen lässt, so ergeht ein Versäumnisurteil, und man kann mit einem neuen Anwalt in 14 Tagen nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil weiter das Theater mitmachen.
Es gibt eine Ausnahme: Behangehnheitsanztrag währen dewr Verhandlung. Den darf man aseölbst stlelen. Der eigene Anwalt braucht nicht zuzustimmen.
[bearbeiten] Zeugenbefragung
Als Partei darf man den Zeugen selbst Fragen stellen. Der Anwalt oder die Richter brauchen die Fragen nicht zu "übersetzen". Sie versuchen es trotzdem.
In der Praxis versuchen die eigenen Anwälte und Richter zu verhindern, dass der mandant die Fragen selbts stellt.
Die Erfahrungen zeigen, dass gerade die selbst gestellten Fragen und die Antworten darauf prozessentscheidend sind.
Ist man als Beklagter oder Kläger kein Lügner oder kein Ganove, dann empfiehlt es sich, selbts Fragen zu stellen.
[bearbeiten] Befangenheitsantrag
Man darf als Partei einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen jeden Richer stellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Keinesfalls die Kammer oder den Senat als Gamnzes als Befangen ablehnen. Das ist nach der ZPO nicht zulässig. Es müssen immer die einzelnen Richter sein, die abgelehnt werden.
Die Ablehnung kurz begründen und dem Gericht mündlich mitteilen, dass die nähere, ausführliche Begründung kurzfristig folgen wird.
[bearbeiten] Begründung des Befangenheitsantrags
Auch die Begründung der Befangenheitsantrages darf man als Partei selbst schreiben. Dafür benötigt man keinen Anwalt.
[bearbeiten] Protokollberichtigung
Anträge zur Berichtigung des Verhandlunsprotokolls darf man selbst schreiben. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Geschehen muss das innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Verhandlungsprootokolls. Es gilt das Datum, an welchem der Anwalt das Protokoll erhalten hat. Nicht selten erhalten die Mandanten das Protokoll vom eigenen Anwalt zu spät zugesandt, so dass die 14 Tagesfrist nicht eingehalten werden kann.
[bearbeiten] Reaktion auf einen Kostenfestellungsantrag
Zum Kostenfeststellungsantrag des Gegners kann Stellung bezogen werden, auch ohne der Einbeziehung eines Anwalts.
[bearbeiten] Schreiben an Gerichtspräsidenten
Den Gerichtspräsidenten darf man selbst schreiben. Diese müssen antworten.
[bearbeiten] Strafanzeigen gegen Richter, Anwälte, Zeugen, Prozessgegner
Strafanzeigen gegen Richter wegen Rechtbeugung oder gegen Anwälte wegen Prozessbetrug / versuchten Prozessbetrug, gegen Anwälte, Zeugen oder Prozessgegener wegen falschen Zeugenaussagen oder Meineid darf man sebst stellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt.
Die Latte für den Erfolg solcher Strafanzeugen liegt allerdings sehr hoch.
Strafanzeigen wegen Lügen, Beleidigungen, ungehöriges Verhalten während den Verhandlungen oder wegen falscher Entscheidung durch die Richter kann man ebenfalls selber stellen. Diese Strafanzeigen haben jedoch wenig Sinn und so gut wie keine Erfolgschancen.
[bearbeiten] Bundesverfassungsgericht
Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht ein Anwaltszwang nur für die mündliche Verhandlung, falls eine überhaupt stattfindet. Beschwerden können durch jedermann eingereicht werden.
Vor dem Bundesverfassungsgericht kann man - anderns als vor dem BGH - sich grundsätzlich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
Eine andere Person lässt das Bundesverfassungsgericht als Beistand nur dann zu, wenn es dies ausnahmsweise für sachdienlich hält (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG). Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss sich ausdrücklich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen (§ 22 Abs. 2 BVerfGG).
[bearbeiten] Kosten
Bei allen Prozessen geht es nur ums Geld, das schöne Geld, das saubere und schmutzige Geld. Die Gerichtsprozesse sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, welche auf Wachstum - definiert durch Geld - und Eigentumszuwachs als Hauptziel - orientiert ist.
Die meisten Anwälte machen keine Ausnahme. In den Prozessen geht es diesen vordergründig um deren Honorare und Geschäftsmodelle. Die Gerichte werden von den Bezirksrevisoren auf Rentabilität kontrolliert und gesteuert. Zu den Kosten von Verfahren haben wir einen gesonderten Abschnitt.
Es lohnt sich, den Gerichten und den Anwälten bei den Kosten auf die Finger zu schauen.