Medienanwälte / Medienkanzleien

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BUSKEISMUS

Glossar

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[bearbeiten] Medienkanzlei / Medienanwalt

Das gegenwärtige Medienrecht wird entscheidend von ca. 20 spezialisierten, zumeist in Hamburg, Berlin und Köln ansässigen Kanzleien, beeinflusst und mitbestimmt.

Zur Rolle der Rechtsanwälte in einen Rechtsstaat westlicher Prägung siehe Anwälte

[bearbeiten] Geheimjustiz

Die meisten Rechtsstreite werden durch Vergleiche beigelegt, die im Gegensatz zu Gerichtsurteilen nicht veröffentlicht werden. Die Kenntnis der Rechtspraxis der lokal entscheidenden Richter ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor, zumal die Rechtsprechung zum Medienrecht mit seinen Unwägbarkeiten selbst von Experten nicht zuverlässig beurteilt werden kann.

[bearbeiten] Reiche sind gleicher

Da diese Kanzleien meistens hohe Honorare veranschlagen, wird das Medienrecht durch betuchte Klientel bestimmt. Oft machen sich Medienkanzleien die asymmetrischen Kriegskassen der Parteien zunutze und klagen auch bei geringsten Erfolgsaussichten so lange, bis der Gegner aufgibt.

[bearbeiten] intrumentari sceleris

Medienanwälte benutzen folgende, nicht durch geschriebenes Recht vorgesehene Methoden/Begriffe:

Folgende Begriffe werden zwecks Zensur eingeführt:

Missbrauch

  • Missbrauch des Anwaltszwanges durch hohe willkürliche Streitwerte
  • Missbrauch dieses Wissensvoersprunges gegenüber den Beteiligten in den sozialen Medienfürden eigene Geschäftsbetrieb der Anwälkte/Kanzleien.
  • Alles ist ein Einzelfall

[bearbeiten] schwache Abwehr

Auf Beklagtenseite agieren die etablierten Medienanwälte jedoch nur unwesentlich glücklicher als konventionelle Anwälte.

[bearbeiten] Fachanwaltstitel

Seit einigen Jahren können sich Anwälte zum "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" weiterbilden lassen. Hierzu müssen Klausuren bestanden und 80 praktische Fälle vorgewiesen werden.

Solchen Fachanwälten wird die Fachkenntnis in ihrem Gebiet bescheinigt, mehr nicht. Sind die Karten schlecht gemischt, dann verlieren auch Fachanwälte, wenn auch auf höherem Niveau - Honorarniveau.

[bearbeiten] Gegenstand der Verhandlungen

Dem Grunde nach geht es in den Verhandlungen nur um die wirtschaftlichen/finaziellen Interessen der daran beteiligten Anwälkte/Kanzleien.

Der größte Feind eines jeden Anwalts ist der eigene Mandant. Deswegen haben es die Anwäklte un gern, wenmn deren Mandxsanten an der Verhandlung teilnehmen.

Verhandlet wird - die Richter berücksichtige das - wie eine Anwalt die Gerichtsentscbeidungen seinem Mandanten rüberbrungen kann. Es wird verhandeklt, wei kann man die Mandanten gemeinsam dazu bringen/"Überzeugen", die Anwälte und das Gericht zu bezahlen.,

Es alles eine Geschäft. Beiu den Prominenten und Firmen als Mandan ebenfalls.Miut Meinngsfreiheit, Pressefreiheit, Gwerechtigkweit hat das Ganze sehr wenig zu tun.

[bearbeiten] Auflistung

[bearbeiten] Medienanwälte

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[bearbeiten] Anwälte von Biskeismus-Betreiber

[bearbeiten] Gegen eigene Mandanten klagende Anwälte

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