Meta-Tag
Aus Buskeismus
Mata-Tags werden von den Website-Betreibern gern genutzt, um von den Suchmaschinen nach bestimmten Suchbegriffen besser gefunden zu werden.
Beispiele:
<meta name="keywords" content="Meta-Tag, Buskeismus, Zensur, Landgericht Hamburg" />
<title>Buskeismus, Zensur, deutsche Rechtsprechung</title>
Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags Markennamen, z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen hageln.
Die Abmahner wollen zensieren, verstecken sich aber hinter ihren Markenrechten.
Die Zensur-Verhandlungen finden dann nicht in den Zensurkammern, sondern bei den Markenrechtskammern statt. Es heißt dann "wir wollen nicht die Inhalte verbieten, lediglich unsere Marke schützen."
[bearbeiten] Bekannte Fälle
[bearbeiten] Urteile - Verbote
- Landgericht Hamburg Beschluss 5 W 17/10 vom 29.03.2010.
- Tenor:
- verboten,
- im Rahmen geschäftlicher Handlungen
- im Rahmen geschäftlicher Handlungen
- a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als Titel von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder
- a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als Titel von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder
- b. die Bezeichnung „xxx GmbH“ wie folgt innerhalb URLs zu verwenden: http:/xxx-gmbh soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben.
- b. die Bezeichnung „xxx GmbH“ wie folgt innerhalb URLs zu verwenden: http:/xxx-gmbh soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben.
- 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beschwerde hat die Antragsgegnerin nach einen Streitwert von 50.000,- zutragen.