Meta-Tag

Aus Buskeismus

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Mata-Tags werden von den Website-Betreibern gern genutzt, um von den Suchmaschinen nach bestimmten Suchbegriffen besser gefunden zu werden.

Beispiele: <meta name="keywords" content="Meta-Tag, Buskeismus, Zensur, Landgericht Hamburg" />
<title>Buskeismus, Zensur, deutsche Rechtsprechung</title>

Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags Markennamen, z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen hageln.

Die Abmahner wollen zensieren, verstecken sich aber hinter ihren Markenrechten.

Die Zensur-Verhandlungen finden dann nicht in den Zensurkammern, sondern bei den Markenrechtskammern statt. Es heißt dann "wir wollen nicht die Inhalte verbieten, lediglich unsere Marke schützen."

[bearbeiten] Bekannte Fälle

Autoren Magazin

[bearbeiten] Urteile - Verbote

  • Landgericht Hamburg Beschluss 5 W 17/10 vom 29.03.2010.
Tenor:
verboten,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen
a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als Titel von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder
b. die Bezeichnung „xxx GmbH“ wie folgt innerhalb URLs zu verwenden: http:/xxx-gmbh soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben.
2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beschwerde hat die Antragsgegnerin nach einen Streitwert von 50.000,- zutragen.

[bearbeiten] Urteile - Erlaubnisse

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