Fließender Maßstab

Aus Buskeismus

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Der Zensurrichter Andreas Buske spricht vom fließenden Maßstab, wenn er seine früheren Urteile revidieren muss.

Die Revision früherer Urteile kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  • Vorgaben durch die höheren Instanzen
  • Vorgaben der Behörden
  • neue, nicht mehr wegzudiskutierende Tatsachen

Vom fließenden Maßstab wird gesprochen, wenn neue Tatsachen bekannt werden, welche nicht mehr wegbegründet oder einfach ignoriert werden können.

Das erste Mal sprach Richter Andreas Buske vom "fließenden Maßstab" in den Verfahren, welche Hans-Jürgen Uhl vor der Zensurkammer Hamburg führte, um Berichte darüber zu verbieten, dass er sich Prostituierte auf VW-Kosten kommen ließ, siehe den Bericht zur Sache 324 O 406/06 Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel.

[bearbeiten] Kritik

Die Einführung des Begriffs fließender Maßstab ermöglich es den Zensurrichtern, von ihren früheren Fehlentscheidungen abzulenken. Wenn die Nichtbeachtung offensichtlich falscher eidesstattlicher Versicherungen und der Widersprüche im Vortrag der Kläger bzw. Antragsteller nicht mehr zieht, wird der Missgriff mit dem Begriff des fließenden Maßstabes begründet.

Die Zensurrichter können sich mit diesem Begriff aus der Verantwortung schleichen.

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