Eidesstattliche Versicherung

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Glossar

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[bearbeiten] Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherungen sind die wichtigsten formal-juristischen Instrumente im einstweiligen Rechtsschutz. Sie werden höher bewertet als Zeugenaussagen und Dokumente, zumal in den Erlassverfahren selten Zeugen zugelassen werden. Die Zensurkammern glauben in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind.

Mit Einstweiligen Verfügungen, basierend auf eidesstattlichen Versicherungen wird die erste Stufe zur Meinungsunterdrückung eingeleitet. Wehren kann sich nur jemand, der das Geld und einen anständigen Anwalt dazu hat.

Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt glaubhaft gemacht werden, so dass jede gewünschte einstweilige Verfügung erlassen wird. Sagt die eine Seite die Wahrheit ohne Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung und lügt die andere mit einer eidesstattlichen Versicherung, dann ist dem Lügner der Sieg sicher.

Geben beide Pareien eidesstattliche Versicheurgnen ab, dann gilt das so genannte non liquet und die Zensurkammern entscheiden für den Antragsteller.

[bearbeiten] Praxis

  • Fahrlässige oder vorsätzliche eidesstattliche Falschaussagen sind normalerweise eine Straftat. Dennoch werden sie von Medienanwälten offensiv eingesetzt, um Verbote gegen Äußerungen zu erwirken. Fähige Strafverteidiger sorgen dafür, das entsprechende Falschaussagen wegen "geringer Schuld" eingestellt werden.
  • Anderseits nutzen Gerichte die Vereidigung, um anschließend unliebsame Kritiker wegen falscher Versicherung an Eides statt strafrechtlich zu verurteilen. Markantes Beispiel ist der Fall Ulrich Brosa

[bearbeiten] Formulierung

Eidesstattliche Versicherung

In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich hiermit folgendes an Eides statt [zur Vorlage bei Gericht]:

1. Zur Person: Ich heiße [Vorname und Nachname] wohnhaft in [vollständige Adresse].

2. Zur Sache:

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Der erste Satz ist unbedingt erforderlich, denn ohne Kenntnis der Strafbarkeit [ohne Belehrung], ist eine falsch abgegebene Eidesstattliche Versicherung nicht strafbar.

Ob "zur Vorlage bei Gericht" unbedingt erforderlich ist, wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Schaden tut diese Formulierung nicht.

Die Zensurkammer Berlin besteht nicht auf dem Zusatz "zur Vorlage bei Gericht".

[bearbeiten] Praktisch keine strafrechtlichen Folgen bei Lügen

Auch, wenn die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eigentlich eine Straftat ist, erreichen es die Anwälte ohne großer Mühe, dass entsprechende Ermittlungsverfahren "wegen geringer Schuld" bzw. keinen ausreichenden Anhaltpunkten nach § 170 bzw. § 153, Abs. 1 StPO wegen einer zu geringen Schuld unter anderem nach Erfüllung von Auflagen eingestellt werden. Die Statasanwälte sparen sich damit viel Arbeit und meinen, damit dem Rechtsfrieden zu dienen.


Lügen sind eben ein notwendiger Bestandteil für den Rechtsfrieden, welches staatlich u schützen ist.

[bearbeiten] Zitate

Wenn wir sehen, was die Staatsanwalt daraus macht, sehen wir, dass wir uns unnötig aufgeregt haben. Hamburger Richter, 2007.

[bearbeiten] Siehe auch

Persönliche Werkzeuge