Abbildung eines Hauses

Aus Buskeismus

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BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Abbildung eines Hauses

Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

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