Namensnennung
Aus Buskeismus
| ZENSUR NAMENSNENNUNG | |
Verurteilte Mörder, Stasi-Leute und sehr viele Rechtsanwälte haben eines gemeinsam: Ihnen ist ihr Job so peinlich, dass sie in der Öffentlichkeit um ihren guten Ruf fürchten, und durch Namensnennung sich an den Pranger gesetzt fühlen! Sie stehen nicht hinter ihren Taten.
Deshalb ändern sie nicht etwa ihren Namen und tauchen unter, sondern überziehen die Welt mit Abmahnungen, Klagen und Verboten.
Siehe auch: Namensnennung Stasi-Täter, Namensnennung von Anwälten, Namensnennung von Mördern, Namensnennung von Wirtschaftskriminellen
[bearbeiten] Lukratives Geschäftsmodell mit Mördern
Inbesondere Mörder meinen, dass zur Wahrung ihres Interesses auf presserechtliche Resozialisierung Namen nur noch bis Ablauf eines halben Jahres nach rechtskräftiger Verurteilung genannt werden dürften. Bei späterer Namensnennung erhalten Mörder Prozesskostenhilfe, um Medienanwälten für Abmahnungen Geld - auch Steuergelder, denn nicht alle Prozesse werden gewonnen - zukommen zu lassen.
Für Beklagte ist das mehrfach ärgerlich, denn der Mörder hat nichts zu verlieren (bei Prozesskostenhilfe nicht einmal Geld!), während der Beklagte riskiert, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, weil die einsitzenden oder gerade frei gelassenen Mörder meist schlecht bei Kasse sind.
[bearbeiten] Angriff auf Archive durch Mörder
Inzwischen sind die betreffenden Anwälte zu den Internetarchiven großer Zeitungen vorgedrungen, viele Namen von Resozialisierenden enthalten, was als permanente Veröffentlichung aufgefasst wird. Geht es nach den Mördern, so müssen die Archive anonymisiert werden. Damit wird in die Wissenschaftsfreiheit, das Recht auf freie Information und in die Geschichtsschreibung eingegriffen.
[bearbeiten] Stasi-Täter verhindern Aufklärung
Siehe Namensnennung Stasi-Täter
[bearbeiten] Wirtschaftkriminelle möchten nicht beim Namen genannt werden
Siehe Namensnennung von Wirtschaftskriminellen
[bearbeiten] Namensnennng von Anwälten
[bearbeiten] Urteile
- BGH Entscheidung VI ZR 259/05 vom 21. November 2006
Der Geschäftsführer eines größeren Unternehmens muss es dulden, dass in den Medien über ihn unter voller Namensnennung kritisch berichtet wurd. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen triit hinter der in Art. 5 GG verankerten Pressefreiheit zurück. Konkret ging es um die Abberufung eines Klinikum-Geschäftsführers, über was eine Presseagentur namentlich berichtete. Das hat dem Geschäftsführer nicht gefallen.
[bearbeiten] Weblinks